Endlich selbstständig! Das erste eigene Fahrrad ist für Mädchen wie Jungen ein ganz besonderes Geschenk. Jetzt können endlich gemeinsame Fahrradtouren mit der ganzen Familie unternommen werden. Aber auch jüngere Kinder unter sechs Jahren dürfen mobil unterwegs sein – Kinderroller eignen sich bereits für die Kleinsten.
Kinderfahrräder: Die richtige Größe
Die Größe von Fahrrädern wird in Zoll angegeben und reicht bei Kindern und Jugendlichen von etwa 16 Zoll bis 26 Zoll. Bei der Frage, wie viel Zoll Ihr Kind benötigt, können Sie sich überwiegend an der Körpergröße orientieren.
Bei einem 16-Zoll-Kinderfahrrad beispielsweise sollte Ihr Nachwuchs mindestens 1,05 Meter groß sein, bei einem 20-Zoll-Kinderfahrrad 1,20 Meter. Doch nicht nur die Körpergröße ist entscheidend, auch die Schrittlänge: Probieren Sie unbedingt aus, ob Ihr Kind mit den Füßen den Boden erreicht, wenn es auf dem Kinderfahrrad sitzt.
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So ist der Nachwuchs sicher unterwegs
Sicherheit ist das A und O – selbst wenn Ihr Kind noch nicht im Straßenverkehr unterwegs ist und nur zu Hause in Sichtweite mit dem Fahrrad fährt. Ein Kinderfahrradhelm, der perfekt zur Kopfgröße passt und bequem sitzt, sollte stets zum Repertoire gehören. Für die Extraportion Sicherheit können Sie auch einen Kinderhelm mit Kinnschutz wählen.
Lernt Ihr Nachwuchs gerade erst das Fahrradfahren und ist noch unsicher dabei, das Gleichgewicht zu halten, sind Stützräder eine gute Hilfe. Fühlt sich Ihr Kind dann sicherer, können Sie die zusätzlichen Räder ganz einfach wieder demontieren und die Fahrt geht auf zwei Rädern weiter.
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Die besten Roller für Kinder
Mit einem Kinderroller können schon die Kleinsten das eigenständige Fahren lernen. Ein Kinderroller mit drei Rädern gibt besonders viel Stabilität und ist bereits für Kleinkinder ab 2–3 Jahren geeignet. Ältere Kinder können oftmals schon sicher auf zwei Rollen fahren.
Eine Besonderheit sind Elektro-Scooter für Kinder, mit denen Kids ab acht Jahren mit bis zu 16 km/h unterwegs sind. Möchten Sie Ihrem Kind einen E-Roller kaufen, sollten Sie auf jeden Fall die geltenden Regelungen des Straßenverkehrs beachten. In der Regel dürfen die Modelle für Kinder nur auf Privatwegen gefahren werden.
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Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-scooter-faqs-1651658