Das Wichtigste in Kürze
  • Die Geräteversicherungen im Vergleich decken unter anderem Smartphones, Laptops, Kameras und Haushaltsgeräte ab.
  • Der Abschluss lohnt sich vor allem bei teuren Geräten mit intensiver oder mobiler Nutzung.
  • Leistungen können eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Prüfen Sie den Tarif daher genau.

Geräteversicherungen im Vergleich: Eine Person in Stoffschuhen hebt ein Smartphone mit zerbrochenem Display auf.
Elektronische Geräte begleiten uns im Alltag fast überall – je nach Situation steigt das Risiko für Schäden oder Diebstahl. Daher stellt sich schnell die Frage nach einer Elektronikversicherung. Doch nicht jedes Gerät und jede Situation erfordern einen eigenen Versicherungsschutz.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Geräte versichert werden können, für wen der Schutz sinnvoll ist, welche Leistungen typischerweise enthalten sind und worauf Sie bei weiteren Konditionen achten sollten.

1. Welche Geräte lassen sich versichern?

Eine Geräteversicherung kann für eine Vielzahl von elektronischen Geräten abgeschlossen werden. Die konkrete Auswahl hängt vom Anbieter ab – manche spezialisieren sich nur auf Smartphones, andere versichern den gesamten Elektronik-Haushalt.

In der Regel versichern Sie jedes Gerät einzeln, bei einigen Anbietern lassen sich aber auch mehrere Elektrogeräte zusammen versichern. Zubehör wie Akkus, Ladegeräte oder Kopfhörer sind nur selten automatisch mitversichert – hier sollten Sie sich den Tarif genau ansehen. Teilweise können Sie dies jedoch optional auswählen.

Die typischen Geräteklassen haben wir Ihnen im Folgenden aufgeführt:

Geräte-Typ Eigenschaften
Smartphones und Tablets
  • Schäden durch Displaybruch, Flüssigkeit oder Diebstahl sind hierbei häufige Schadensfälle
Notebooks
  • Sturz- und Flüssigkeitsschäden sowie Diebstahl sind typische Risiken
Kameras und Fotoausrüstung
  • Gerade bei hochwertigen Spiegelreflex- oder Systemkameras sind Schäden durch falsche Bedienung oder Diebstahl ein Risiko
  • Manche Versicherungen berücksichtigen auch Zubehör wie Objektive
TV-, HiFi- und Gaming-Geräte
  • Hier spielen Überspannungs- oder Elektronikschäden eine Rolle
  • Tarife für TV-Versicherungen sind im Vergleich häufig günstiger als bei mobil genutzten Geräten ähnlicher Preiskategorie
Haushaltsgeräte
  • Waschmaschine, Kühlschrank oder Geschirrspüler lassen sich bei manchen Anbietern ebenfalls versichern
  • Bedienfehler oder Elektronikdefekte sind hier relevant
Wearables und Smart-Home-Technik
  • Smartwatches, Fitness-Tracker und smarte Lautsprecher gehören zu den neueren Kategorien
  • Hier sind Sturz- oder Feuchtigkeitsschäden mögliche Risiken

2. Für wen ist eine Geräteversicherung sinnvoll?

Eine Geräteversicherung ist nicht für jeden eine gute Wahl. Ob sich ein Abschluss lohnt, hängt vor allem vom Wert des Gegenstands, der Art der Nutzung sowie von bestehenden Versicherungen ab.

2.1. Hoher Gerätewert als finanzielles Risiko

Grundsätzlich ist eine Elektrogeräteversicherung nur dann sinnvoll, wenn eine Neuanschaffung oder Reparatur eine spürbare finanzielle Belastung für Sie darstellt. Ist das nicht der Fall, stellen selbst kleine, attraktiv erscheinende Beiträge unnötige Ausgaben dar.

Wo Ihre finanzielle Schmerzgrenze liegt, müssen Sie individuell für sich ermitteln. In der Regel sollten Sie jedoch bei Gerätewerten von nur wenigen hundert Euro skeptisch sein.

2.2. Höheres Schadensrisiko durch intensive und mobile Nutzung

Wer sein Gerät täglich und überall im Einsatz hat, geht auch ein höheres Risiko ein. Nutzen Sie einen Gegenstand lediglich zu Hause, sinkt das Risiko eines Schadens in der Regel deutlich.

Sind Sie hingegen viel auf Reisen, nutzen ein Gerät bei sportlichen Aktivitäten oder bei Touren in der Natur, dann steigt sowohl das Schadens- als auch das Diebstahlrisiko.

Geräteversicherung im Vergleich: Ein Paar recherchiert und vergleicht Konditionen am Schreibtisch.

Vor dem Abschluss einer Geräteversicherung ist es sinnvoll, sich eine Übersicht über bestehende Versicherungen zu erstellen. Verschiedene Risiken sind möglicherweise bereits durch andere Versicherungen abgedeckt.

2.3. Schutz durch Gewährleistung, bestehende Versicherungen und weitere Maßnahmen

Bevor Sie eine Elektrogeräteversicherung abschließen, sollten Sie bedenken, dass die meisten Geräte schon über eine Gewährleistung oder eine Hersteller-Garantie gegen bestimmte Risiken abgesichert sind. Durch eine Geräteversicherung können Sie diesen Schutz noch erweitern.

Haben Sie etwa eine Hausratversicherung abgeschlossen, dann genießen viele Geräte im Haushalt einen soliden Schutz gegen Risiken, die von außen auf sie einwirken. Sie schützt häufig vor Schäden durch Brände, Sturm, Hagel, Rohrbrüche oder Einbruchdiebstahl im eigenen Zuhause.

Gesetzliche Gewährleistung: Das sollten Sie beachten

Die gesetzliche Gewährleistung sichert Sie 24 Monate gegen Mängel ab (§ 438 BGB), die schon vor dem Kauf vorhanden waren. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf gilt: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf da war („Beweislastumkehr“ nach § 477 BGB). Danach müssen Sie beweisen, dass der Fehler ursprünglich vorhanden war.

Durch die gesetzliche Gewährleistung erhalten Sie Schutz vor Herstellungs- oder Materialfehlern sowie daraus resultierenden technischen Defekten. Zusätzlich geben viele Hersteller eine freiwillige Garantie auf die Funktionsfähigkeit ihrer Geräte ab, die zum Teil mehrere Jahre bestehen kann.

Was Hausratversicherungen, Gewährleistung und Garantie nicht abdecken, sind selbstverschuldete Schäden wie etwa ein Displaybruch durch einen Sturz oder Defekte durch falsche Handhabung.

Das gilt auch für einfache Diebstähle auf Reisen, wobei einige Hausratversicherungen solche Leistungen optional anbieten. Einbruchdiebstahl und Raub sind von Hausrats-Tarifen in der Regel abgedeckt.

Grundsätzlich ergibt sich eine Deckungslücke, die durch eine Geräteversicherung geschlossen werden kann.

Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie durch die Nutzung von Taschen, Hüllen oder Displayfolien die Wahrscheinlichkeit ernsthafter Schäden deutlich reduzieren können. Der Nutzen einer Geräteschutz-Versicherung wird somit zusätzlich infrage gestellt.

Achten Sie in jedem Fall genau auf die im Tarif zugesagten Leistungen und Bedingungen sowie auf die monatlichen Kosten.

3. Was deckt die Geräteversicherung ab?

Eine Geräteversicherung schützt vor einer Vielzahl von Risiken, die im Alltag schnell auftreten können. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch stark vom gewählten Anbieter und Tarif ab. Mehrere Leistungen sind schon in den Basis-Tarifen enthalten, andere können Sie gegen Aufpreis hinzubuchen.

Typische Schadensfälle, die von Geräteschutz-Versicherungen übernommen werden, im Überblick:

Schadensfall Erläuterung
Häufige Standardleistungen

Bruch- und Flüssigkeitsschäden

  • Displaybruch durch Sturz
  • Technischer Defekt durch verschütteten Kaffee oder einen Regenschauer
Kurzschluss- und Überspannungsschäden
  • Technischer Defekt durch Stromschwankungen oder fehlerhafte Ladegeräte
Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch versehentlich falschen Knopfdruck oder Überlastung des Geräts
Vandalismus
  • Das Gerät wird mutwillig von Dritten beschädigt
Wichtige optionale Leistungen

Diebstahl

  • Einige Tarife unterscheiden zwischen Einbruchdiebstahl, Raub und Diebstahl unterwegs
Zubehör-Schäden
  • Etwa Stative, Beleuchtung oder Objektive einer Kamera

3.1. Einschränkungen und Ausschlüsse

Wichtig: Prüfen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau. Viele Tarife enthalten Bestimmungen, die zugesagte Leistungen in bestimmten Situationen einschränken oder ganz ausschließen.

Lassen Sie ein Gerät vor einem Diebstahl beispielsweise unbeaufsichtigt und für jeden sichtbar im Auto liegen, erfolgt in der Regel keine Leistung der Versicherung. Grobe Fahrlässigkeit schließen die meisten Anbieter sehr häufig aus. Normale Abnutzung oder Materialermüdung gelten grundsätzlich nicht als Schadenfall.

3.2. Art der Erstattung

In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten einer Reparatur, falls diese günstiger ist als ein Ersatz. Dabei muss das Gerät häufig an eine Partnerwerkstatt geschickt werden. Einige Anbieter erlauben aber auch eine freie Werkstattwahl.

Falls eine Reparatur zu teuer oder unmöglich ist, bekommen Sie in der Regel ein gleichwertiges Ersatzgerät. Dabei kann es sich um ein neues oder gebrauchtes Modell handeln.

Beachten Sie, dass die meisten Versicherungen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert eines Geräts erstatten. Je nach Produkt-Typ kann der Zeitwert jedoch schnell sinken. Viele Smartphones verlieren schon innerhalb der ersten zwei Jahre mehr als 50 % ihres Werts.

Eine Neuwert-Erstattung bieten Versicherer meist nur innerhalb weniger Monate nach dem Kauf oder gegen Aufpreis in Premium-Tarifen.

Geräteversicherung im Vergleich: Eine Person repariert einen gesprungenen Smartphone-Bildschirm.

Bei den meisten Geräteversicherungen im Vergleich erhalten Sie bei schweren Schäden ein gleichwertiges Gerät als Ersatz. Es muss dabei nicht dasselbe Modell sein.

4. Wie wählen Sie die beste Geräteversicherung?

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich gut überlegen, welche Geräte Sie versichern möchten. Besonders wichtig: Wie wollen Sie diese Geräte nutzen?

Stellen Sie sich dabei etwa folgende Fragen:

Wird das Gerät häufig unterwegs oder hauptsächlich zu Hause verwendet?

Ist die Gefahr von Stürzen, Flüssigkeitsschäden oder Diebstahl hoch?

Gibt es Kinder im Haushalt, die das Risiko für Bedienfehler erhöhen?

Erstellen Sie zusätzlich eine Übersicht über Ihre bestehenden Versicherungen. Das dient einerseits als Kostenüberblick, andererseits erfahren Sie, ob Ihre anvisierten Geräte schon Schutz über andere abgeschlossene Tarife erhalten.

Legen Sie außerdem eine persönliche Wertgrenze fest. Entscheiden Sie, ab welchem Betrag ein Schaden für Sie wirklich finanziell schmerzhaft wäre. Je teurer das Gerät und je höher die Wahrscheinlichkeit von Schäden, desto eher lohnt sich eine Geräteversicherung.

Auf dieser Basis sollten Sie sich Gedanken über das Leistungsangebot und weitere wichtige Konditionen machen.

4.1. Was kostet eine Geräteversicherung?

Die Beiträge einer Geräteversicherung können stark schwanken, je nach Geräte-Kategorie – von etwa 3 bis 5 € im Monat für einfache Basistarife bis über 15 € für Premium-Pakete mit Diebstahlschutz.

Viele Tarife verlangen eine feste oder optionale Selbstbeteiligung, etwa 50 oder 100 € pro Schadensfall. Andere verzichten darauf oder arbeiten mit prozentualen Anteilen, etwa 10 % des Schadens. Niedrige Selbstbeteiligungen führen in der Regel zu höheren Beiträgen, dafür zu geringeren Kosten im Schadensfall. Prüfen Sie, ob das Verhältnis für Sie passt.

Tipp: Stellen Sie Beiträge und Selbstbeteiligung immer in Relation zur Wertentwicklung über die Nutzungsdauer. Die Ausgaben für die Versicherung sollten möglichst lange deutlich unter den Kosten für einen Ersatz des Geräts bleiben.

Beispiel 1: iPhone mit High-End-Ausstattung im Wert von 1.500 Euro, 13 Euro Beitrag pro Monat, Selbstbeteiligung (SB) = 150 Euro.

Jahr Zeitwert Gezahlte Beträge + SB Saldo
1 975 € 306 € 669 €
2 730 € 462 € 268 €
3 585 € 618 € -33 €
4 470 € 774 € –304 €

Verschiedene Marktstudien legen nahe, dass selbst ein iPhone mit High-End-Ausstattung zwischen 35 und 50 % an Wert im ersten Jahr verliert. Im zweiten Jahr bis zu 60 %. Bei günstigen Android-Modellen kann der Wertverlust noch deutlich höher ausfallen.

In diesem Beispiel wurde eine Minderung des Zeitwertes um rund 35 % im ersten Jahr und rund 52 % im zweiten Jahr angenommen. Muss das iPhone innerhalb einer Nutzungsdauer von vier Jahren ersetzt werden, kompensiert die Versicherung in der Regel den Zeitwert.

Addiert man eine mögliche Selbstbeteiligung von 150 Euro zu den gezahlten Beiträgen in jedem Jahr, kann man diese Ausgaben vom Zeitwert abziehen. Es entsteht ein positiver Saldo in den ersten zwei Jahren. Ab dem dritten Jahr ist der Saldo negativ.

Innerhalb der ersten zwei Jahre würde man demnach bei einem schweren Schaden profitieren. Die Kosten eines gleichwertigen Ersatz-Smartphones übersteigen die Ausgaben für die Versicherung deutlich. Im dritten Jahr dreht sich das Verhältnis um.

Beachten Sie, dass der Saldo je nach angenommenen Werten auch früher negativ werden kann. Geht lediglich ein Display kaputt, übersteigen die Ausgaben für die Versicherung vermutlich die Reparaturkosten.

Beispiel 2: Spiegelreflexkamera im Wert von 3.000 Euro, 15 Euro Beitrag pro Monat, Selbstbeteiligung (SB) = 150 Euro.

Jahr Zeitwert Gezahlte Beträge + SB Saldo
1 2.400 € 330 € 2.070 €
2 1.900 € 510 € 1.390 €
3 1.500 € 690 € 810 €
4 1.200 € 870 € 330 €

Hier wird eine etwas günstigere Wertentwicklung als in Beispiel 1 angenommen. Im ersten Jahr verliert die Kamera lediglich 20 % an Wert, nach dem dritten Jahr ist sie noch 50 % wert. Der Saldo in den vier Jahren ist positiv, die Kosten der Versicherung sind jeweils deutlich niedriger als ein gleichwertiger Ersatz der Kamera.

Von der Versicherung würde man auch bei einem schweren Schaden nach vier Jahren profitieren. Je nach tatsächlicher Wertentwicklung kann sich das jedoch deutlich ändern!

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4.2. Laufzeit

Manche Versicherer bieten feste Vertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten an, andere verzichten darauf und ermöglichen flexible Kündigungsfristen.

Hinweis: Wählen Sie die Vertragslaufzeit nicht länger als die geplante Nutzungsdauer. Ansonsten zahlen Sie für ein Gerät und nutzen es womöglich gar nicht mehr.

Wer sich nicht langfristig binden möchte, sollte gezielt nach monatlich kündbaren Tarifen suchen – allerdings sind diese oft teurer.

4.3. Wartezeit und Gerätealter

Einige Versicherer bieten sofortigen Schutz ab Vertragsabschluss. Häufig gilt jedoch eine Wartezeit von 14 bis 30 Tagen, in der noch kein Schutz besteht. Darüber hinaus versichern verschiedene Anbieter Geräte nur bis zu einem bestimmten Alter, etwa 12 oder 24 Monate. Andere setzen kein Alterslimit.

4.4. Geltungsbereich

Manche Policen gelten nur innerhalb Deutschlands, andere bieten weltweiten Schutz. Das ist insbesondere für Vielreisende sinnvoll. Achten Sie vor allem auf die Bestimmungen bei Reisen in Nicht-EU-Länder.

Geräteversicherungen im Vergleich: Eine junge Frau registriert einen Schaden an ihrer Waschmaschine.

Im Vergleich zu einer Elektronikversicherung decken gesetzliche Gewährleistung und Hersteller-Garantie Material- und Produktionsfehler ab. Bei selbstverschuldeten Schäden benötigen Sie eine zusätzliche Versicherung.

5. Wie schneiden Versicherungen von Herstellern im Vergleich ab?

Viele Elektronikhersteller bieten beim Kauf ihrer Geräte eigene Versicherungen oder Schutzpakete an. Bei großen Elektronikmärkten werden Geräteversicherungen oft „Schutzbrief“ genannt. Das ist erst einmal praktisch. Allerdings sollten Sie auch hier genauer hinsehen.

Im besten Fall erfolgt die Reparatur in zertifizierten Werkstätten mit Originalteilen. Das kann die Qualität erhöhen, hängt jedoch vom Anbieter ab. Im ungünstigsten Fall ist das Leistungsangebot eingeschränkt, während einige Hersteller dafür sogar höhere Beiträge als externe Versicherungen verlangen.

Darüber hinaus sind Hersteller-Versicherungen zum Teil weniger flexibel, sodass relativ lange Mindestlaufzeiten gelten oder eine monatliche Kündigung entfällt. Es lohnt sich daher, die Konditionen zwischen verschiedenen Anbietern von Elektrogeräteversicherungen aufmerksam zu vergleichen.

6. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema

6.1. Wie funktioniert eine Geräteversicherung?

Eine Versicherung für Elektrogeräte schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Ihr Gerät durch bestimmte Risiken beschädigt oder gestohlen wird. Typische Leistungen umfassen selbstverschuldete Sturz- und Flüssigkeitsschäden, Bedienfehler oder auch Diebstahl auf Reisen.

Im Schadensfall melden Sie den Vorfall Ihrem Versicherer und senden bei Bedarf Belege oder das Gerät selbst ein. Sie erhalten je nach Vertrag eine Reparatur, ein gleichwertiges Ersatzgerät oder eine Erstattung des Zeitwerts. Der Neuwert wird nur in Ausnahmefällen oder zu Beginn der Vertragslaufzeit erstattet.

Schäden, die fremdes Eigentum betreffen, sind in der Regel über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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6.2. Wie viel sollte ich für eine Geräteversicherung bezahlen?

Bedenken Sie, dass Geräte im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Bei einem Schaden des Geräts sollten die Ausgaben für die Versicherung lange deutlich unter den Kosten für einen Ersatz liegen.

Achten Sie darauf, dass Preis und Leistungsumfang in einem günstigen Verhältnis stehen. Eine Selbstbeteiligung reduziert die monatlichen Beiträge, sollte jedoch nicht zu hoch sein. Premium-Tarife mit weltweitem Diebstahlschutz sind teurer als Basistarife, die nur Sturz- oder Flüssigkeitsschäden abdecken.

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6.3. Lohnt sich eine Geräteversicherung?

Das hängt vom Gerät und der Nutzung ab:

Eine Elektronikversicherung ist vergleichsweise sinnvoll, wenn Sie Geräte häufig nutzen und deren Ausfall eine hohe finanzielle Belastung für Sie bedeuten würde. Sind Sie zusätzlich viel auf Reisen, steigt die Wahrscheinlichkeit von Schäden.

Mögliche Geräte sind etwa Arbeitslaptop, Profi-Kamera oder ein neues High-End-Smartphone. Bei eher günstigen Produkten lohnen sich Elektronikversicherungen häufig nicht und hier ist es oft besser, eigene Rücklagen zu bilden.

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6.4. Wie schneidet eine Garantieverlängerung für Elektrogeräte im Vergleich ab?

Eine Garantieverlängerung verlängert lediglich den Schutz gegen Material- und Herstellungsfehler – also ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Gewährleistung. Sie deckt im Vergleich mit einer Geräteversicherung keine Unfälle, Diebstähle oder selbstverschuldete Schäden ab. Dafür ist sie günstiger als eine Versicherung für Elektrogeräte.

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6.5. Wie können Sie eine Geräteversicherung kündigen?

Eine Geräteversicherung kann flexibel, aber nur unter klaren Bedingungen gekündigt werden. Häufig gilt eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten, einige Anbieter verzichten aber auch darauf. Wichtig ist, die Fristen zu kennen und die Kündigung rechtzeitig und schriftlich einzureichen.

Nach der Mindestlaufzeit ist bei vielen Versicherern eine tägliche oder monatliche Kündigung möglich.

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Quellenverzeichnis