Das Wichtigste in Kürze
  • Haftpflicht ist Pflicht – Teilkasko oder Vollkasko sind freiwillig. Für teure Wohnmobile lohnt sich Vollkasko fast immer.
  • Neuwertersatz, Mallorca-Police und Fährschutz sind oft unterschätzt. Im Schadensfall können sie mehrere Tausend Euro ausmachen.
  • Mit Saisonkennzeichen, eingeschränktem Fahrerkreis und hohem SFR lässt sich der Beitrag senken. Auch der Stellplatz beeinflusst den Tarif.

Weißes Wohnmobil parkt auf einer Küstenstraße mit Blick auf ein spanisches Bergdorf

Die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko hängt nicht nur vom Preis ab. Fahrzeugalter, Neuwertersatz und Saisonnutzung sind dabei ebenso relevant. Im Ratgeber erfahren Sie, welche Deckungsart zu Ihrem Fahrzeug passt. Sie lesen außerdem, welche Zusatzbausteine im Schadensfall wirklich greifen – und wo Lücken bestehen. Vier konkrete Sparmaßnahmen zeigen, wie sich der Jahresbeitrag gezielt senken lässt.

1. Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Welcher Schutz passt zu Ihrem Wohnmobil?

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht richtet sich die Wahl des optimalen Kaskoschutzes nach dem Fahrzeugwert: Für Neufahrzeuge, hochwertige Aufbauten und finanzierte Wohnmobile ist die Vollkaskoversicherung die passende Wahl, während bei älteren Fahrzeugen mit geringerem Restwert eine Teilkasko den wirtschaftlich sinnvollsten Schutz bietet.

1.1. Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab – und wo hört der Schutz auf?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen – an deren Fahrzeugen, Eigentum oder ihrer Gesundheit. Die Deckungssumme beträgt bei den meisten Tarifen 100 Millionen Euro pauschal, davon bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Das ist doppelt so hoch wie das gesetzliche Minimum und reicht für die allermeisten Schadensfälle aus.

Schäden am eigenen Wohnmobil übernimmt die Haftpflicht nicht. Für den Schutz des eigenen Fahrzeugs brauchen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko.

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1.2. Für wen lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko greift bei Schäden, die ohne Ihr Zutun am Fahrzeug entstehen. Zu den versicherten Risiken zählen typischerweise folgende Schadensfälle:

  • Diebstahl und Einbruch
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel und weitere Elementarschäden
  • Glasbruch
  • Wildunfälle
  • Schäden durch Tierbiss, etwa durch Marder
  • Durch Kurzschluss an der Verkabelung

Die Teilkasko lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Wohnmobil bereits einige Jahre alt ist. Ab einem gewissen Wertverlust übersteigt der Vollkaskobeitrag den realistisch möglichen Schadensausgleich. Fahren Sie saisonal und parken das Fahrzeug oft im Freien, ist der Schutz vor Hagelschäden oder Diebstahl besonders relevant.

Versicherungsnehmer und Agent begutachten gemeinsam Vertragsunterlagen neben einem beschädigten Fahrzeug

Im Schadensfall zählt der genaue Vertragsinhalt. Besonders bei der Vollkasko ist die Klausel zur groben Fahrlässigkeit ein häufig übersehener Punkt, der darüber entscheidet, ob Leistungen voll oder gekürzt erbracht werden.

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1.3. Wann ist eine Vollkaskoversicherung die richtige Wahl?

Die Vollkasko leistet bei Wohnmobilen alles, was die Teilkasko abdeckt – und darüber hinaus selbstverschuldete Unfälle sowie Schäden durch unbekannte Dritte, etwa Parkrempler ohne bekannten Verursacher oder Vandalismus. Viele Tarife verzichten zudem auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und erstatten auch dann, wenn Sie zum Schaden beigetragen haben.

Bei neuen oder hochwertigen Wohnmobilen ist die Vollkasko in der Regel sinnvoll. Ein Neuwert von 60.000 Euro oder mehr rechtfertigt den höheren Beitrag. Liegt das Fahrzeug im Wert darunter oder ist es älter als fünf Jahre, sollten Sie den jährlichen Vollkaskobeitrag mit dem realistischen Zeitwert des Wohnmobils vergleichen.

Tipp: Viele Versicherer bieten bei der Vollkasko einen Neuwertersatz für neue Fahrzeuge an – häufig für 12 bis 36 Monate nach Erstzulassung. Im Totalschadensfall erhalten Sie dann den ursprünglichen Kaufpreis zurück und nicht den gesunkenen Zeitwert. Achten Sie auf die genaue Laufzeit dieser Klausel, da sie zwischen Anbietern stark variiert.

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1.4. Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Teil- und Vollkasko?

Teil- und Vollkasko unterscheiden sich vor allem darin, welche Schadensursachen jeweils abgedeckt sind. Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Leistungen in welchem Tarif enthalten sind.

Leistung Teilkasko Vollkasko
Diebstahl und Einbruch
Brand, Explosion, Elementarschäden
Glasbruch und Tierbiss
Wildunfälle
Selbstverschuldete Unfälle
Vandalismus durch Dritte
Schäden durch unbekannte Verursacher
Grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif)
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2. Neuwertersatz, Fährschutz, Mallorca-Police: Welche Tarifmerkmale machen wirklich den Unterschied?

Den Ausschlag im Schadensfall geben die Klauseln, die ein Wohnmobil gezielt als Urlaubsfahrzeug und mobiles Zuhause absichern. Den Unterschied in der Praxis machen neben dem Neuwertersatz, der Mallorca-Police und dem Fährschutz auch die Regelung zur Werkstattwahl sowie der Zusatzbaustein eines speziellen Wohnmobil-Schutzbriefs für die Pannenhilfe.

2.1. Was bedeutet Neuwertersatz – und wie lange sollte er gelten?

Die Kaskoversicherung zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl in der Regel nur den Zeitwert. Das ist der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt. Ein neues Wohnmobil verliert im ersten Jahr oft 20 bis 30 Prozent seines Wertes – bei einem frühen Totalschaden bekommen Sie ohne Neuwertersatz also deutlich weniger zurück, als Sie gezahlt haben.

Der Neuwertersatz schließt diese Lücke. Im Schadensfall erhalten Sie den ursprünglichen Kaufpreis zurück, unabhängig vom Wertverlust. Die meisten Tarife bieten diese Klausel für 12 bis 24 Monate nach Erstzulassung. Einige Anbieter gehen bis zu 36 Monate. Je neuer und teurer Ihr Fahrzeug, desto wichtiger ist eine lange Laufzeit dieser Klausel.

Rechenbeispiel: Neuwertersatz bei Totalschaden

Kaufpreis des Wohnmobils: 63.000 € | Totalschaden nach 18 Monaten

Zeitwert nach 18 Monaten (ca. 25 % Wertverlust): ca. 47.250 €

Ohne Neuwertersatz: Erstattung 47.250 € → 15.750 € Differenz zum Kaufpreis verbleiben bei Ihnen
Mit Neuwertersatz (Laufzeit bis 24 Monate): Erstattung 63.000 € → kein eigener Verlust

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2.2. Was ist die Mallorca-Police – und wann ist sie relevant?

Woher stammt der Name „Mallorca-Police“?

Der Name geht auf einen Gerichtsfall aus dem Jahr 1977 zurück. Ein deutscher Tourist verursachte auf Mallorca mit einem Mietwagen einen schweren Unfall. Da die spanische Mindestdeckung nicht ausreichte und die deutsche Versicherung den fremden Mietwagen nicht abdeckte, blieb der Urlauber auf immensen Kosten sitzen. Als Reaktion auf diese Deckungslücke entwickelten deutsche Versicherer die sogenannte „Mallorca-Police“.

Die Mallorca-Police ist eine freiwillige Zusatzleistung, die greift, wenn Sie im europäischen Ausland ein Fahrzeug mieten. Die gesetzlichen Haftpflicht-Mindestdeckungen im Ausland liegen häufig deutlich unter dem deutschen Standard. Verursachen Sie im Urlaub einen schweren Unfall, der diese ausländische Summe übersteigt, müssten Sie die Differenz für Personen- oder Sachschäden ohne Zusatzschutz selbst tragen.

Die Mallorca-Police schließt genau diese Lücke: Sie hebt die Deckungssumme des Mietwagens mindestens auf die deutsche gesetzliche Mindestdeckung an. Für Reisende, die im Urlaub einen Mietwagen nutzen, beispielsweise Wohnmobilfahrer, die vor Ort mit einem kleinen Leihwagen flexibel bleiben wollen, ist diese Klausel daher dringend zu empfehlen. Sie ist heute oftmals schon automatisch und ohne Aufpreis in der regulären deutschen Kfz-Versicherung oder in vielen Premium-Kreditkarten enthalten.

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2.3. Warum ist der Fährschutz ein häufig unterschätzter Baustein?

Skandinavien, Korsika, Sardinien oder die Britischen Inseln: Viele Reiserouten führen über eine Fährüberfahrt. Während des Fährtransports kann es durch Seewasser, Sturm oder Ladearbeiten zu Schäden am Wohnmobil kommen. Solche Schäden sind in der Standardkaskoversicherung nicht automatisch enthalten.

Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Tarif den Fährschutz ausdrücklich einschließt. Einige Anbieter listen Fährschäden als ausgeschlossenes Risiko in den Versicherungsbedingungen.

Wohnmobile und Pkw an Deck einer Fähre auf dem Weg nach Messina, Sizilien

Ein Schaden durch Seewasser oder beim Verladen ist in der Standardkaskoversicherung oft ausgeschlossen. Manche Tarife decken diese Schäden jedoch über „Transport auf Schiffen“ indirekt ab bzw. sind nur eingeschränkt über allgemeine Transportklauseln versichert.

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2.4. Freie Werkstattwahl oder Partnerwerkstatt: Was ist sinnvoller?

Viele Versicherer übernehmen Reparaturkosten nur bei Partnerwerkstätten. Freie Werkstattwahl bedeutet, dass Sie selbst entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Das klingt wie ein kleines Detail, hat aber praktische Konsequenzen – besonders bei einem Fahrzeug, das spezialisiertes Fachwissen erfordert.

    Vorteile
  • Vertrauenswerkstatt mit Wohnmobil-Erfahrung selbst wählbar
  • Spezialisierte Betriebe für Aufbau, Gasanlage oder Aufstelldach nutzbar
  • Oft günstigere Preise als in Partnerwerkstätten möglich
  • Kürzere Wege bei einer lokalen Stammwerkstatt
    Nachteile
  • Tarife mit freier Werkstattwahl meist etwas teurer
  • Direkte Abrechnung mit dem Versicherer oft nur bei Partnerwerkstätten
  • Qualitätskontrolle durch den Versicherer entfällt
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2.5. Wohnmobil Schutzbrief: Lohnt sich Pannenhilfe als Zusatzbaustein?

Ein Wohnmobil wiegt mehrere Tonnen, ist mit Gasanlage, Aufbauküche und Elektrik ausgerüstet – und steht im Urlaub selten in der Nähe einer spezialisierten Werkstatt. Im Pannenfall entstehen dadurch schnell Kosten, die weit über eine gewöhnliche Kfz-Panne hinausgehen: Abschleppen, Übernachtung und Fahrzeugrücktransport summieren sich im Ausland schnell auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.

Der Wohnmobil Schutzbrief schließt genau diese Lücke. Er übernimmt die Kosten für Pannenhilfe vor Ort, den Abschleppdienst zur nächsten geeigneten Werkstatt sowie in vielen Tarifen auch Übernachtungskosten oder die Weiterreise mit der Familie. Einige Tarife schließen den Schutzbrief direkt ein, andere bieten ihn als optionalen Baustein an. Prüfen Sie beim Vergleich gezielt, ob er enthalten ist – und ob der
Geltungsbereich auch das europäische Ausland abdeckt.

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3. Wie lässt sich bei der Wohnmobilversicherung sparen?

Der Jahresbeitrag lässt sich spürbar senken, wenn der Versicherungsschutz genau auf die eigenen Reisegewohnheiten und die tatsächliche Nutzung abgestimmt wird. Die wichtigsten Hebel für eine Ersparnis sind ein Saisonkennzeichen für die Winterpause, die Beschränkung des Fahrerkreises, ein geschützter Stellplatz, das Einbringen von Schadenfreiheitsklassen sowie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung.

3.1. Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für das Wohnmobil?

Viele Wohnmobile stehen von November bis März still. Mit einem Saisonkennzeichen läuft die Wohnmobil-Versicherung nur für den zugelassenen Zeitraum. Die Ersparnis gegenüber einer Ganzjahreszulassung beträgt je nach Tarif zwischen 30 und 45 Prozent. Das Fahrzeug muss außerhalb der Saison stillgelegt bleiben.

Das Saisonkennzeichen lässt sich auf zwei bis elf Monate ausstellen. Gängig ist eine Laufzeit von April bis Oktober – das deckt die typische Campingsaison ab und spart gleichzeitig mehrere Monatsbeiträge.

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3.2. Wie beeinflusst der Fahrerkreis den Beitrag?

Wer den Fahrerkreis im Vertrag angibt, legt fest, welche Personen das Wohnmobil regelmäßig nutzen dürfen. Besonders ins Gewicht fallen junge Fahrer unter 25 Jahren: Nach Daten des Statistischen Bundesamts stellen 18- bis 24-Jährige rund 15,4 Prozent aller Verletzten im Straßenverkehr, obwohl sie nur 7,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Manche Wohnmobil-Versicherungen bieten einen günstigeren Beitrag, wenn nur erfahrene Fahrer ab 25 Jahren im Vertrag stehen. Die Höhe des Aufschlags ist tarifabhängig, liegt aber nach Angaben des GDV in einem Bereich, der das statistisch erhöhte Schadenpotenzial widerspiegelt.

Fahrerkreis Beitragseffekt Hinweise
Nur Hauptfahrer (ab 25 J.) Günstigster Beitrag
  • Sinnvoll bei Fahrzeugen, die nur von einer Person genutzt werden
  • Falschangaben führen zu Leistungskürzung im Schadensfall
Ehepartner / Lebenspartner (ähnliches Alter) Geringer oder kein Aufschlag
  • Bei vergleichbarem Alter und Fahrerfahrung oft ohne Mehrpreis
  • Lohnt sich fast immer einzutragen – deckt sonst unversicherte Fahrten ab
Junger Fahrer (18–24 J.) Spürbarer Aufschlag
  • Statistisch höchste Unfallrate aller Altersgruppen (Quelle: Destatis)
  • Telematistarife können den Aufschlag teilweise ausgleichen
  • Aufschlagshöhe ist tarifindividuell (GDV bestätigt altersabhängige Tarifierung)
Beliebiger Fahrerkreis Höchster Beitrag
  • Maximale Flexibilität – jeder darf fahren
  • Empfehlenswert nur bei Vermiet- oder Gemeinschaftsfahrzeugen
  • Im privaten Einsatz meist unnötig teuer
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3.3. Welchen Effekt haben Garage oder Stellplatz auf den Preis?

Parkt Ihr Wohnmobil in einer geschlossenen Garage, sinkt das Risiko für Hagel-, Sturm- und Diebstahlschäden deutlich. Viele Versicherer honorieren das mit einem Garagenrabatt auf den Kaskoanteil des Beitrags. Einige Anbieter beziehen auch überdachte Stellplätze oder Carports in ihre Rabattberechnung ein – fragen Sie gezielt danach, da dieser Rabatt oft nicht automatisch angerechnet wird.

Die Höhe des Rabatts variiert je nach Anbieter und Kaskoart. Bei der Vollkasko fällt die Ersparnis durch einen gesicherten Stellplatz in der Regel deutlich höher aus als bei der Teilkasko, da das Diebstahlrisiko stärker gewichtet wird.

Hinweis: Geben Sie einen Stellplatz an, der nicht der tatsächlichen Parksituation entspricht, riskieren Sie im Schadensfall eine Leistungskürzung. Versicherer prüfen solche Angaben bei größeren Schäden regelmäßig nach – eine falsche Angabe kann als arglistige Täuschung gewertet werden.

Mehrere Wohnwagen und Wohnmobile stehen eingelagert in einer großen Scheune auf einem Bauernhof

Externe Winterlagerplätze sind für viele Wohnmobilfahrer ohne eigene Garage die günstigste Option. Mit einem Saisonkennzeichen lassen sich zusätzlich 30 bis 45 Prozent des Jahresbeitrags einsparen.

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3.4. Wie funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt – und was gilt bei der Übertragung?

Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) belohnt unfallfreie Jahre mit niedrigeren Beiträgen. Den SF-Rabatt aus einer bestehenden Pkw-Versicherung können Sie beim Abschluss einer Wohnmobilversicherung häufig übertragen. Die Übernahme erfolgt aber oft nur anteilig, da Versicherer Wohnmobile in eigene Rabattstaffeln einordnen.

Fragen Sie beim Anbieter nach, welche SF-Klasse konkret anerkannt wird – die Unterschiede zwischen den Versicherern sind hier erheblich. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Zahlweise: Jahresbeiträge sind bei Wohnmobil-Versicherungen oft günstiger als monatliche Zahlungen, da viele Versicherer bei unterjähriger Zahlung einen Aufschlag von fünf bis zehn Prozent berechnen.

Tipp: Haben Sie bereits ein versichertes Fahrzeug, lohnt sich ein Blick auf die Zweitwagenregelung. Sie ermöglicht einen vergünstigten Einstieg in eine höhere SF-Klasse und senkt den Beitrag damit von Beginn an spürbar.

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3.5. Lässt sich der Beitrag durch einen Selbstbehalt bei der Wohnmobil-Versicherung senken?

Ein Selbstbehalt bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen festgelegten Betrag selbst tragen – die Versicherung zahlt erst darüber hinaus. Viele Vollkaskotarife bieten einen wählbaren Selbstbehalt zwischen 150 und 500 Euro an. Je höher der vereinbarte Eigenanteil, desto günstiger der Jahresbeitrag – die Ersparnis liegt je nach Tarif bei 10 bis 20 Prozent. Beim Selbstbehalt in der Wohnmobilversicherung gilt: Er wirkt ausschließlich auf den Kaskoanteil – die Haftpflicht bleibt davon unberührt.

Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie das Fahrzeug sorgfältig und saisonal nutzen und den Eigenanteil im Schadensfall problemlos tragen können. Wer erfahrungsgemäß selten Schäden meldet, fährt mit Selbstbehalt dauerhaft günstiger – in vielen Fällen amortisiert sich ein Eigenanteil von 300 Euro bereits nach zwei bis drei schadenfreien Jahren durch die kumulierte Beitragsersparnis.

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4. Ist das Inventar Ihres Wohnmobils automatisch mitversichert?

Das Inventar eines Wohnmobils ist über die reguläre Kfz-Versicherung nur dann automatisch geschützt, wenn es sich um fest verbaute Teile wie Küchenzeilen, Heizungen oder montierte Markisen handelt. Transportables Inventar wie Campingmöbel, Elektronik, Kleidung und Sportgeräte ist vom Basisschutz ausgeschlossen. Für diese Gegenstände muss der Schutz über Zusatzbausteine in der Kfz-Police oder über die Außenversicherung der Hausratversicherung gezielt erweitert werden.

4.1. Was zählt als versichertes Fahrzeugzubehör – und wo endet der Schutz?

Die Kaskoversicherung schützt das Wohnmobil als Ganzes – einschließlich fest verbauter Bestandteile wie Aufbauküche, Heizungsanlage oder fest montierter Markise. Diese gelten als mitversichertes Fahrzeugzubehör, solange sie dauerhaft im Fahrzeug eingebaut sind. Ein nachträglich eingebauter Fahrradträger oder eine Satellitenschüssel fällt ebenfalls darunter, wenn er fest montiert und im Vertrag aufgeführt ist.

Für transportable Gegenstände gilt das nicht: Fahrräder auf dem Träger, Campingstühle, Laptops oder Fotoausrüstung sind durch die Kfz-Versicherung grundsätzlich nicht gedeckt. Dasselbe gilt für Kleidung, Bargeld und persönliche Wertsachen – selbst wenn sie im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Vorsicht bei Diebstahl aus dem Fahrzeug: Wird in ein abgestelltes Wohnmobil eingebrochen, ersetzt die Teilkasko nur den Schaden am Fahrzeug selbst (z. B. aufgebrochene Türen). Das gestohlene Campingequipment bleibt unersetzt – es sei denn, eine separate Versicherung greift.

Moderner Wohnmobil-Innenraum mit Küchenzeile und Essbereich in einem naturnahen Umfeld

Einbauküche, Herdplatte und Küchenzeile zählen als fest verbaut und sind damit versichertes Fahrzeugzubehör. Tragbare Kochgeräte oder mitgeführte Lebensmittel fallen nicht darunter – auch wenn sie regelmäßig dabei sind.

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4.2. Wie lässt sich die Campingausstattung zusätzlich absichern?

Was zählt als „fest verbaut“?

Als fest verbautes Zubehör gilt, was sich nicht ohne Werkzeug vom Fahrzeug trennen lässt und speziell für die Fahrzeugnutzung bestimmt ist. Markisen, Satellitenanlage und Aufbauküche erfüllen dieses Kriterium in der Regel. Ein Klapptisch oder ein Campingstuhl – auch wenn er immer mitfährt – hingegen nicht.

Für den Schutz des Inventars gibt es zwei gängige Wege. Einige Kfz-Versicherer bieten einen Campingausstattungs-Baustein an, der transportable Gegenstände bis zu einem Höchstbetrag mitversichert. Alternativ leistet die Hausratversicherung in manchen Tarifen auch für Gegenstände im Fahrzeug – allerdings nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wer regelmäßig hochwertige Ausrüstung mitführt, sollte die Versicherungssumme beider Policen gezielt prüfen. Doppelversicherungen lassen sich so vermeiden, Lücken schließen. Besonders bei E-Bikes auf dem Träger lohnt sich der Blick in beide Verträge: Viele Hausratpolicen decken diese nur bis zu einem Pauschalbetrag ab.

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Fazit: Wohnmobilversicherung vergleichen lohnt sich

Die richtige Wohnmobilversicherung hängt von Fahrzeugwert, Nutzungsdauer und persönlichem Bedarf ab. Wichtig sind ein passender Deckungsumfang, Neuwertersatz und Fährschutz als Zusatzbausteine sowie ein Fahrerkreis, der zur tatsächlichen Nutzung passt. Ein sorgfältiger Vergleich mehrerer Tarife zahlt sich aus – sowohl beim Jahresbeitrag als auch bei den Leistungen im Schadensfall.
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5. FAQ – Häufige Fragen zur Wohnmobilversicherung

5.1. Was sind im Durchschnitt die Kosten einer Versicherung für ein Wohnmobil?

Die Kosten der Wohnmobil-Versicherung hängen stark von Fahrzeugwert, Schutzart und Schadenfreiheitsklasse ab. Für die Haftpflicht allein zahlen Sie ab etwa 100 Euro pro Jahr. Mit Vollkasko für ein neues Wohnmobil im Wert von 63.000 Euro sind Jahresbeiträge zwischen 400 und 1.500 Euro realistisch.

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5.2. Was ist günstiger in der Versicherung – Kastenwagen oder Wohnmobil?

Kastenwagen-Reisemobile werden von vielen Versicherern günstiger eingestuft als Alkoven- oder Teilintegrierte. Ausschlaggebend sind Fahrzeuglänge, Gewicht und Typklasse. Ein kompakter Kastenwagen kann je nach Anbieter 20 bis 30 Prozent günstiger versichert werden als ein gleichwertiges Wohnmobil mit Aufbau.

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5.3. Welche Versicherung gilt bei einem gemieteten Wohnmobil?

Bei Mietwohnmobilen ist eine Haftpflichtversicherung durch den Vermieter in der Regel inklusive. Für Kaskoschäden am Mietfahrzeug haften Sie als Mieter selbst – außer Sie schließen einen zusätzlichen Kaskoschutz beim Vermieter ab oder Ihre Kreditkarte bietet entsprechende Leistungen an.

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5.4. Kann ich mein Wohnmobil auch ohne festen Stellplatz versichern?

Ja, ein fester Stellplatz ist keine Pflichtvoraussetzung. Laternenparker zahlen jedoch in der Regel höhere Beiträge, da das Risiko für Diebstahl und Vandalismusschäden steigt. Einige Anbieter verlangen bei hochwertigen Fahrzeugen ab einem bestimmten Wert einen gesicherten Unterstand.

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5.5. Gilt meine Wohnmobilversicherung auch im Ausland?

Die Haftpflicht gilt in der Regel europaweit – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Kaskoversicherung sollten Sie den Geltungsbereich im Tarif prüfen. Viele Anbieter decken Europa inklusive, einzelne Länder wie die Türkei oder Marokko sind jedoch häufig ausgeschlossen oder kostenpflichtig.

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5.6. Was passiert versicherungstechnisch, wenn ich mein Wohnmobil verleihe?

Verleihen Sie Ihr Wohnmobil an Freunde oder Bekannte, gilt Ihre Versicherung grundsätzlich weiter – sofern die fahrende Person im Fahrerkreis eingetragen ist. Fehlt der Eintrag, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen. Gewerbliches Vermieten ist in privaten Tarifen in der Regel ausgeschlossen.

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Quellenverzeichnis