Bevor Sie einen Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe 5 kaufen, informieren Sie sich am besten über die Vorzüge der jeweiligen Modelle und stimmen Sie die Arbeitsweise Ihres Teams ab. Möchten Sie Dokumente schnell und adhoc schreddern? Dann kann es sinnvoll sein, mehrere kleinere Geräte aufzustellen, beispielsweise als Schreibtischgeräte. Schreddern Sie hingegen größere Mengen an Akten und dies an einer zentralen Stelle in Ihrem Büro, so sollten Sie sich für einen großen Team-Aktenvernichter entscheiden mit großem Auffangvolumen.
Die besten Sicherheitsstufe-5-Aktenvernichter überzeugen durch einen seltenen Papierstau, dadurch eine geringe Ausfallquote sowie einen schnellen und geraden Papiereinzug. Achten Sie außerdem auf Geräte, die Büroklammern mitschreddern, sodass Sie diese nicht vorab mühsam an Ihren Dokumenten entfernen müssen.
P5-Aktenvernichter von Leitz oder Bürotechnik-Marken, wie HSM, REXEL oder IDEAL, verfügen außerdem über hochwertige Komponenten, wie die Messer, dank derer Sie lange Freude an Ihrem Aktenvernichter haben.

Hallo,
wie erfahre ich, ob ein Aktenvernichter DSGVO-konform ist?
Danke und Grüße
Matthias
Hallo Matthias,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Sicherheitsstufe-5-Aktenvernichter-Vergleich.
Entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung werden Aktenvernichter in drei Schutzklassen eingeteilt:
⁃ Schutzklasse 1: Normaler Schutz von Daten (allgemeine Unternehmenskommunikation).
⁃ Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf vertraulicher Daten (Bewerber- und Personaldaten).
⁃ Schutzklasse 3: Besonders hoher Schutzbedarf geheimer Daten (Verschlusssachen, Mandanten- oder Patientendaten).
Die Anforderungen an Ihren Aktenvernichter sind also abhängig der Dokumente, die Sie vernichten möchten. Generell aber gilt: Ab einer Sicherheitsstufe von P4 und höher vernichten Sie Ihre Daten automatisch datenschutzkonform (entspricht Schutzklasse 3). Achten Sie also auf die Herstellerangaben und setzen Sie im Zweifelsfall auf einen Aktenvernichter mit einer Sicherheitsstufe von mindestens P4 oder höher.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Ihr Team von Vergleich.org