- Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt – bei zulässiger elektronischer Schriftform.
- Achten Sie darauf, welche Standards Sie benötigen und welche von den Tools angeboten werden.
- Kostenlose Tools reichen für einfache Zwecke – Automatisierungen und umfangreiche Software-Integrationen kosten Geld.

Digitale Dokumente lassen sich heute in wenigen Minuten unterschreiben – fehlt nur noch die passende Software. Egal ob Privatnutzer, Freelancer oder größere Unternehmen – wichtig sind die richtigen Signaturstandards, Funktionen sowie ein Mindestmaß an Sicherheit.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welchen Signaturstandard verschiedene Dokumente benötigen, welche Funktionen eine gute eSign-Software bieten sollte, woran Sie seriöse Anbieter erkennen, welche Bezahlmodelle üblich sind und wie der Signaturvorgang in der Praxis abläuft.
1. Was ist eine elektronische Signatur und wofür brauchen Sie sie?
Mit einer elektronischen Signatur können Sie digitale Dokumente unterschreiben, ohne sie auszudrucken und anschließend wieder einzuscannen. Welche rechtliche Wirkung die Signatur hat, hängt jedoch von der verwendeten Signaturstufe ab. Die Anforderungen dafür sind in der EU durch die eIDAS-Verordnung geregelt.
1.1. Was unterscheidet eine elektronische von einer digitalen Signatur?
Die elektronische Signatur ist ein rechtlicher Begriff, die digitale Signatur dagegen ein technisches Verfahren. Im Alltag werden beide Bezeichnungen häufig synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Aspekte beschreiben.
- Die elektronische Signatur ist in Art. 3 der eIDAS-Verordnung definiert. Gemeint ist eine digitale Information, die mit einem Dokument verknüpft wird und zeigt, dass eine Person dieses unterzeichnet hat. Das kann beispielsweise bereits ein elektronisch eingefügter Name sein.
- Die digitale Signatur bezeichnet ein kryptografisches Verfahren. Sie dient dazu, die Herkunft und Integrität elektronischer Daten überprüfbar zu machen. Digitale Signaturverfahren bilden die technische Grundlage für besonders abgesicherte elektronische Signaturen.
1.2. Welche Vorteile bietet die elektronische Signatur im Alltag und im Beruf?
Elektronische Signaturen sparen vor allem Zeit und reduzieren den Aufwand für Papierdokumente. Sie können Verträge beispielsweise im Homeoffice, unterwegs oder direkt bei einem Kundentermin digital unterzeichnen und versenden.
Unternehmen profitieren zusätzlich davon, wenn die Signatur-Software Funktionen zur Dokumentenverwaltung und Automatisierung bietet.
Besonders bei regelmäßig wiederkehrenden Vertragsprozessen können dadurch Arbeitsschritte entfallen: Ein Angebot lässt sich beispielsweise digital an einen Kunden senden, direkt am Smartphone unterzeichnen und anschließend ohne Postweg weiterverarbeiten.
Wie stark Sie davon profitieren, hängt allerdings von den Funktionen und Schnittstellen der gewählten eSign-Software ab.
Gut zu wissen: Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll die digitale Identifizierung in der EU künftig vereinheitlicht werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihren Bürgern bis Ende 2026 mindestens eine solche digitale Brieftasche zur Verfügung stellen. Darin lassen sich Identitätsdaten und weitere digitale Nachweise verwalten und für öffentliche sowie private Online-Dienste verwenden. Die EUDI-Wallet soll auch die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen ermöglichen.

Die Regelungen zu digitalen Signaturen unterscheiden sich je nach Land. In der EU bildet die eIDAS-Verordnung den rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen.
2. Welchen Signaturstandard benötigen Sie für Ihr Dokument?
Welche elektronische Signatur Sie benötigen, hängt vor allem von der gesetzlichen Formvorgabe und der gewünschten Beweiskraft ab. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet zwischen einfacher Signatur (SES), fortgeschrittener Signatur (AES) und qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
Ist gesetzlich Schriftform vorgeschrieben, kann diese grundsätzlich nur eine QES elektronisch ersetzen – allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die elektronische Form vollständig ausgeschlossen ist.
2.1. Was unterscheidet SES, AES und QES?
Die drei Signaturstufen unterscheiden sich vor allem darin, wie zuverlässig sich die unterzeichnende Person identifizieren und die Integrität des signierten Dokuments überprüfen lässt.
| Stufe | Merkmale | Geeignet für |
|---|---|---|
| SES (einfach) |
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| AES (fortgeschritten) |
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| QES (qualifiziert) |
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Nur die QES ist nach Art. 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
» Mehr Informationen2.2. In der Praxis: Wann benötigen Sie welche Signatur?
Entscheidend ist zunächst, ob das Gesetz für das jeweilige Rechtsgeschäft eine bestimmte Form verlangt. Viele alltägliche Verträge sind formfrei und können deshalb grundsätzlich auch elektronisch und ohne hohe Signaturstufe geschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise zahlreiche Kauf- und Dienstleistungsverträge.
Schreibt das Gesetz dagegen die Schriftform vor, verlangt § 126 BGB grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift. Diese Schriftform kann nach § 126 Abs. 3 BGB durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern das betreffende Gesetz nichts anderes bestimmt.
Für die elektronische Form ist gemäß § 126a BGB eine QES erforderlich. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien die entsprechenden elektronischen Dokumente qualifiziert signieren.
Ein Beispiel ist die Befristung eines Arbeitsvertrags: § 14 Abs. 4 TzBfG verlangt für die Wirksamkeit der Befristung Schriftform. Da die elektronische Form dort nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, kann die gesetzliche Schriftform durch eine QES ersetzt werden.
In einigen Fällen ist eine elektronische Signatur trotz gebotener Schriftform gesetzlich ausgeschlossen – zwei Beispiele in der Übersicht:
- Eine Bürgschaftserklärung muss beispielsweise nach § 766 BGB schriftlich erteilt werden – die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Gleiches gilt nach § 623 BGB für die Kündigung und den Auflösungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses – in diesen Fällen reicht auch eine QES nicht aus.
Für die Auswahl einer Signatur ergibt sich daraus eine einfache Reihenfolge:
- Prüfen Sie zuerst die Formvorgabe für das konkrete Dokument.
- Besteht keine gesetzliche Formvorgabe, wählen Sie die Signaturstufe nach dem gewünschten Sicherheits- und Beweisniveau.
- Ist Schriftform vorgeschrieben, prüfen Sie zusätzlich, ob das Gesetz die elektronische Form zulässt. Nur wenn dies der Fall ist, kann eine QES die gesetzliche Schriftform ersetzen.
2.3. Welche elektronische Signatur bietet im Streitfall die höchste Beweiskraft?
Die QES bietet nicht nur die höchste Signaturstufe nach eIDAS, sondern auch Vorteile bei der Beweisführung. Bei einer SES oder AES besteht diese besondere gesetzliche Beweiswirkung nicht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Signaturen vor Gericht wertlos oder grundsätzlich unwirksam wären. Für die Beurteilung können unter anderem das signierte Dokument sowie die beim Signaturvorgang erzeugten Protokoll- und Authentifizierungsdaten relevant sein.
Tipp: Wählen Sie die Signaturstufe nicht pauschal nach dem Motto „je höher, desto besser“. Prüfen Sie zuerst die gesetzlichen Formanforderungen und anschließend das wirtschaftliche Risiko. So vermeiden Sie sowohl eine rechtlich unzureichende Signatur als auch unnötige Kosten für eine QES.

Anbieter für elektronische Signaturen im Vergleich: Für Nutzer mit hohen Compliance-Anforderungen eignet sich etwa die Software Skribble. Wem viele Funktionen und Workflow-Management besonders wichtig sind, könnte mit Tools wie Foxit richtig liegen.
3. Welche Funktionen sollte eine eSign-Software bieten?
Eine gute eSign-Software sollte das Erstellen, Versenden und Nachverfolgen von Signaturanfragen möglichst einfach machen. Welche Funktionen Sie darüber hinaus benötigen, hängt vor allem davon ab, welche Dokumente Sie digital unterschreiben und welche Signaturstufe dafür erforderlich ist.
Während Grundfunktionen für viele private Nutzer bereits ausreichen, richten sich fortgeschrittene Funktionen vor allem an Unternehmen mit höherem Dokumentenaufkommen.
3.1. Grundfunktionen einer eSign-Software: Was ist wichtig?
Für viele Nutzer haben sich folgende Grundfunktionen bei der Auswahl bewährt:
- Unterstützte Dateiformate: PDFs sollten sich direkt hochladen lassen. Wenn Sie häufig mit Word-Dokumenten arbeiten, ist zusätzlich eine automatische Konvertierung praktisch.
- Flexible Dokumentenfelder: Signatur-, Datums- und weitere Eingabefelder sollten sich frei im Dokument platzieren und den jeweiligen Unterzeichnenden zuweisen lassen.
- Nachvollziehbarer Signaturprozess: Protokolldaten sollten dokumentieren, wann und wie ein Dokument bearbeitet und unterzeichnet wurde.
- Authentifizierung und Identifizierung: Je nach Signaturstufe und Sicherheitsbedarf kommen unterschiedliche Verfahren infrage, beispielsweise eine Bestätigung per E-Mail, SMS-Code oder Einmalpasswort. Für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine zuverlässige Identitätsprüfung erforderlich.
- Sichere Datenübertragung: Achten Sie darauf, dass Dokumente und personenbezogene Daten bei der Übertragung verschlüsselt werden. Prüfen Sie zusätzlich das Sicherheits- und Datenschutzkonzept eines Anbieters.
- Geräteunabhängige Nutzung: Wenn Sie regelmäßig unterwegs unterschreiben, sollte die Software auch auf Smartphone und Tablet komfortabel nutzbar sein. Eine eigene App ist dafür nicht zwingend erforderlich, aber praktisch.
Welche dieser Funktionen besonders wichtig sind, hängt von Ihrem Einsatzbereich ab. Für gelegentliche private Signaturen kann eine einfache Lösung genügen. Unternehmen sollten stärker auf nachvollziehbare Signaturprozesse, Datenschutz, geeignete Authentifizierungs- und Identifikationsverfahren sowie die benötigten Signaturstufen achten.
» Mehr Informationen3.2. Welche Zusatzfunktionen lohnen sich für Unternehmen?
Wenn Sie regelmäßig viele Dokumente zur Unterschrift versenden, können Automatisierungs- und Verwaltungsfunktionen den Arbeitsaufwand deutlich reduzieren. Dazu gehören beispielsweise wiederverwendbare Vorlagen, automatische Erinnerungen und der gleichzeitige Versand von Signaturanfragen an mehrere Empfänger.
Bei Verträgen mit mehreren Beteiligten ist außerdem ein Workflow-Management hilfreich. Damit können Sie beispielsweise festlegen, wer ein Dokument in welcher Reihenfolge unterzeichnet oder zunächst prüfen und freigeben muss.
Achten Sie bei geschäftlicher Nutzung auch auf die Benutzer- und Rechteverwaltung. Unterschiedliche Rollen und Zugriffsrechte helfen dabei, festzulegen, welche Mitarbeiter Dokumente erstellen, versenden oder verwalten dürfen. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung kann Benutzerkonten zusätzlich vor unbefugtem Zugriff schützen.
Gut zu wissen: Nutzen Sie bereits Cloud-Speicher, CRM-Systeme oder Buchhaltungssoftware, können passende Schnittstellen den Arbeitsablauf vereinfachen. Dokumente und Signaturprozesse lassen sich dadurch je nach Integration direkt aus bestehenden Anwendungen heraus verwalten oder weiterverarbeiten.

Einige Anbieter für elektronische Signaturen bieten zusätzlich APIs oder MCP-Server, sodass sie sich in KI-gesteuerte Workflows einbinden lassen.
4. Welche Bezahlmodelle gibt es und was kostet eine elektronische Signatur?
Die Kosten für eine elektronische Signatur hängen stark vom Abrechnungsmodell ab: gängig sind Abo-Verträge, bei denen sich die Kosten nach der Anzahl der Nutzer richten. Möglich ist aber auch eine bestimmte Menge an Signierungen im Monat oder die Abrechnung nach konkreter Nutzung. Erhältlich sind sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Lösungen.
Erfahren Sie, für wen unterschiedliche Bezahlmodelle sinnvoll sind, was kostenlose Tools von kostenpflichtigen Anbietern unterscheidet und mit welchen Kosten Sie bei einem zertifizierten Anbieter rechnen müssen.
4.1. Welche Bezahlmodelle der eSign-Anbieter lohnen sich?
eSign-Anbieter rechnen ihre Abonnements häufig pro Nutzer, nach der Anzahl der Signaturvorgänge oder versendeten Dokumente ab. Welches Modell günstiger ist, hängt deshalb vor allem davon ab, wie viele Personen die Software nutzen und wie regelmäßig Sie Dokumente zur Unterschrift versenden.
Eine Abrechnung pro Nutzer eignet sich tendenziell für Unternehmen, in denen eine relativ kleine Zahl an Mitarbeitern ein regelmäßig hohes Volumen verbraucht. Als Alternative kann sich auch ein Tarif mit Nutzungslimit bei den Signaturvorgängen lohnen, das unabhängig von der Anzahl der Nutzer ist.
Bei einem geringen oder unregelmäßigen Signaturaufkommen ist möglicherweise eine Abrechnung nach Nutzung günstiger. Hierbei fällt für jeden Vorgang ein bestimmter Betrag von meist wenigen Euro bis etwa 10 Euro an, je nach Signaturstandard.
Achten Sie neben dem monatlichen Grundpreis immer auf Beschränkungen in den Tarifen, die auch Zusatzfunktionen betreffen können. Insbesondere für eine QES werden immer wieder zusätzliche Gebühren berechnet.
» Mehr InformationenTipp: Wenn Sie eine eSign-Software zunächst ausprobieren möchten, achten Sie auf kostenlose Tarife oder zeitlich begrenzte Testphasen. Prüfen Sie dabei, welche Signaturstufen und Funktionen tatsächlich kostenlos enthalten sind, damit Sie den Tarif unter realistischen Bedingungen testen können.
4.2. Was unterscheidet kostenlose und kostenpflichtige Lösungen?
Kostenlose Tools eignen sich vor allem, wenn Sie gelegentlich ein formloses Dokument elektronisch unterschreiben möchten. Der Dienst PDF24 ermöglicht beispielsweise das Einfügen einer Unterschrift in ein PDF kostenlos, ohne Registrierung und ohne Nutzungslimit.
Dabei wird eine gezeichnete, hochgeladene oder per Kamera erfasste Unterschrift in das PDF eingefügt. Wer dagegen Signaturanfragen versenden, Unterzeichnende authentifizieren oder eine QES nutzen möchte, benötigt eine kostenpflichtige eSign-Lösung von einem zertifizierten Anbieter.
Vor- und Nachteile kostenloser eSign-Software oder Free-Tarife im Überblick:
- Vorteile
- Keine oder geringe Kosten bei gelegentlicher Nutzung
- Für viele formfreie Dokumente ausreichend
- Teilweise ohne Registrierung nutzbar
- Nachteile
- Funktionsumfang und unterstützte Signaturstufen häufig eingeschränkt
- Teilweise Begrenzung der kostenlosen Signaturvorgänge oder Dokumente
- Funktionen für Teams und automatisierte Signaturprozesse meist nur in kostenpflichtigen Tarifen
- QES je nach Anbieter und Tarif nicht enthalten
4.3. Was kostet eine elektronische Signatur bei einem zertifizierten Anbieter?
Einzeltarife sind bereits für weniger als 10 Euro pro Monat erhältlich, während Tarife für Teams mit zusätzlichen Verwaltungs- und Automatisierungsfunktionen häufig mehr als 20 Euro pro Nutzer und Monat kosten. Entscheidend sind jedoch immer die enthaltenen Kontingente.

Ob von unterwegs oder doch schnell von Zuhause. Einen Vertrag können Sie mit der richtigen App auch vom Smartphone aus unterschreiben.
5. Worauf sollten Sie bei Sicherheit und Datenschutz achten?
Neben Signaturstandard und Funktionsumfang unterscheiden sich eSign-Anbieter auch bei Sicherheit, Datenschutz und Transparenz. Gerade wenn Sie geschäftlich Verträge oder personenbezogene Daten verarbeiten, lohnt sich ein genauer Blick auf die Sicherheitsmaßnahmen und die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir zeigen Ihnen, woran Sie einen vertrauenswürdigen Anbieter erkennen und welche Rolle Serverstandort und Zertifizierungen bei der Auswahl spielen.
5.1. Woran erkennen Sie einen vertrauenswürdigen eSign-Anbieter?
Nicht jede Software für digitale Unterschriften unterstützt alle Signaturstufen oder erfüllt dieselben Sicherheitsstandards. Achten Sie deshalb insbesondere auf folgende Punkte:
- Qualifizierte Vertrauensdienste: Benötigen Sie eine QES, kann der Anbieter in der EU-Vertrauensliste (Trusted List) aufgeführt sein. Dort können Sie prüfen, ob der Dienst nach der eIDAS-Verordnung als qualifizierter Vertrauensdienst anerkannt ist.
- Transparenz: Seriöse Anbieter informieren verständlich darüber, wo und wie lange Dokumente und weitere Daten gespeichert werden und welche weiteren technischen Schutzmaßnahmen sie einsetzen. Darüber hinaus veröffentlichen sie Compliance-Standards und unabhängige Prüfungen.
5.2. Welche Rolle spielen Serverstandort und DSGVO?
Bei der geschäftlichen Nutzung einer eSign-Software werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet. Prüfen Sie deshalb, ob der Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllt und – sofern erforderlich – einen Auftragsverarbeitungsvertrag anbietet.
Ein Serverstandort innerhalb der EU kann die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben erleichtern. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Speicherort der Daten, sondern auch, welche Unternehmen Zugriff auf die Daten haben und welchem Recht der Anbieter unterliegt.
» Mehr InformationenHinweis: Hat ein Dienstleister seinen Hauptsitz außerhalb der EU oder gehört zu einem US-Unternehmen, können neben der DSGVO weitere Rechtsvorschriften – etwa der US CLOUD Act – relevant werden. Prüfen Sie deshalb neben dem Serverstandort auch den Unternehmenssitz sowie die Angaben des Anbieters zu Datenschutz und internationalen Datenübermittlungen.
6. Wie signieren Sie ein Dokument Schritt für Schritt?
Der grundlegende Ablauf ist bei den meisten eSign-Anbietern ähnlich. Unterschiede gibt es vor allem bei der Benutzeroberfläche und der Identitätsprüfung für qualifizierte elektronische Signaturen.
6.1. Welche Schritte durchlaufen Sie vom Hochladen bis zur fertigen Signatur?
Eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur lässt sich meist innerhalb weniger Minuten erstellen. Benötigen Sie eine QES, kommt einmalig eine Identitätsprüfung hinzu. Anschließend läuft der Signaturprozess ähnlich ab.
- Dokument hochladen – je nach Anbieter beispielsweise als PDF oder Word-Datei.
- Unterzeichnende Personen festlegen und bei Bedarf eine Reihenfolge für den Signaturprozess definieren.
- Signatur- und gegebenenfalls Datumsfelder im Dokument platzieren.
- Bei einer QES: Identität einmalig per Video-Ident, Online-Ausweisfunktion oder einem anderen unterstützten Identifizierungsverfahren bestätigen.
- Signaturvorgang ausführen und das Dokument elektronisch unterzeichnen.
- Das signierte Dokument herunterladen, archivieren oder direkt an die beteiligten Personen versenden.
Je nach Anbieter wird der gesamte Signaturvorgang zusätzlich protokolliert, sodass sich der Ablauf später nachvollziehen lässt.
» Mehr Informationen6.2. Funktioniert das Signieren am Smartphone oder Tablet?
Die meisten eSign-Anbieter unterstützen auch die Nutzung auf Smartphones und Tablets – entweder über eine App oder direkt im mobilen Browser. Dadurch können Sie Dokumente unabhängig vom Arbeitsplatz prüfen, unterschreiben und versenden.
Für eine SES oder AES erfolgt die Unterzeichnung je nach Anbieter beispielsweise durch das Bestätigen des Signaturvorgangs oder das Einfügen einer elektronischen Unterschrift. Eine Identitätsprüfung lässt sich meist direkt auf dem mobilen Endgerät durchführen und verlängert den Signaturprozess in der Regel nur um wenige Minuten.
» Mehr Informationen7. FAQ – Häufig gestellte Fragen zu eSign im Test und Vergleich
7.1. Welche eSign-Anbieter gibt es im Vergleich?
Unsere Vergleichstabelle stellt Ihnen wichtige eSign-Anbieter übersichtlich dar, welche sich für unterschiedliche Zielgruppen eignen.
- Skribble eignet sich besonders für Unternehmen, die regelmäßig qualifizierte elektronische Signaturen (QES) benötigen und Wert auf Datenschutz sowie europäische Rechtskonformität legen.
- Foxit eSign bietet umfangreiche Workflow- und Automatisierungsfunktionen und ist vor allem für Unternehmen mit vielen Dokumenten und bestehenden Geschäftsanwendungen interessant.
- BoldSign richtet sich unter anderem an kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwickler, die einen großen Funktionsumfang und eine API benötigen. Der Anbieter unterstützt zudem qualifizierte elektronische Signaturen (QES) über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und ermöglicht damit eIDAS-konforme Signaturprozesse.
- SignWell bietet neben klassischen elektronischen Signaturen unter anderem Vorlagen, Massenversand, Teamverwaltung, Integrationen sowie API- und Automatisierungsfunktionen. Damit eignet sich die Lösung sowohl für Freiberufler und kleinere Unternehmen als auch für Teams mit umfangreicheren Signatur-Workflows.
7.2. Kann ich ein bereits elektronisch unterschriebenes Dokument nachträglich ändern?
Sie können ein elektronisch signiertes Dokument zwar technisch bearbeiten, nachträgliche Änderungen werden bei fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen jedoch erkannt. Die Signatur gilt anschließend nicht mehr als unverändert und muss erneut erstellt werden.
Soll der Inhalt eines bereits unterzeichneten Vertrags geändert werden, erfolgt dies in der Praxis meist über eine Änderungsvereinbarung oder einen neu unterzeichneten Vertrag.
» Mehr Informationen7.3. Benötigen alle Vertragsparteien dieselbe eSign-Software?
In der Regel erhält die andere Vertragspartei lediglich einen Link zur Signaturanfrage und benötigt kein eigenes Benutzerkonto beim gleichen Anbieter. Der genaue Ablauf hängt jedoch von der jeweiligen eSign-Software ab.
» Mehr Informationen7.4. Kann ich mehrere Personen ein Dokument elektronisch unterschreiben lassen?
Die meisten eSign-Lösungen unterstützen Signaturen durch mehrere Personen. Häufig können Sie sogar festlegen, ob alle Beteiligten gleichzeitig oder nacheinander unterschreiben sollen.
» Mehr Informationen





















Danke für diesen Vergleich! Brauche ich also einen PDF-Editor, um digital unterzeichnen zu können?
Hallo Frau M.,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem eSign-Anbieter-Vergleich.
Sie benötigen zum digitalen Unterzeichnen keinen PDF-Editor. Allerdings können Sie für einfache elektronische Unterschriften einen solchen Nutzen. Manche der Programme für elektronische Unterschriften ermöglichen Ihnen zudem das Bearbeiten von PDFs.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Ihr Vergleich.org-Team
Kann meine Unterschrift nicht einfach geklaut werden?
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Vergleich von eSign-Anbietern.
Unsere verglichenen Anbietern verfügen über verschiedene Schutzzertifikate und oftmals auch die Möglichkeit zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ihre Unterschrift kann also nicht einfach geklaut werden, sondern ist durch solche Maßnahmen geschützt.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Ihr Vergleich.org-Team