- Die meisten Immobilienportale sind für Suchende kostenlos. Für mehr Bedienkomfort oder Zusatzfunktionen sorgen optionale aber kostenpflichtige Premiumangebote.
- Nur wenige Portale sind für Anbieter kostenfrei. In den meisten Fällen wird eine einmalige Gebühr fällig, damit Sie Anzeigen aufgeben können. Auch Abos können abgeschlossen werden.
- Eine kostenlose Hotline besitzen alle Portale. Wer Echtzeit-Support sucht, findet bisher nur bei großen Anbietern einen Live-Chat.
Mehr als 11 Millionen Deutsche wechseln laut der Umzugsstudie 2016 jährlich den Wohnort.
Zum Glück ist heutzutage die Wohnungssuche durch das Internet sehr viel leichter geworden. Auf Immobilienportalen können Interessierte nach passenden Angeboten suchen, den Anbieter direkt kontaktieren und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
1. Was sind die zehn besten Tipps, um schnell eine neue Wohnung zu finden?
Diese Unterlagen gehören zur Wohnungsbewerbung:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- aktuelle Schufa-Auskunft
- Kopie des Personalausweises von allen Mietern
- Bestätigung der Mietschuldenfreiheit
- Angaben zum bisherigen Vermieter inkl. Tel.
- ggf. Kopie vom Wohnberechtigungsschein
- ggf. Angaben zu Rente, Bafög, Arbeitslosengeld oder Unterhalt
- ggf. Bürgschaft
- bei barrierefreien / behindertengerechten Wohnungen Begründung der Notwendigkeit
- nur auf Anfrage: ausführliche Mieterselbstauskunft
Wenn Sie einen längeren Vertrag bei der Schufa abgeschlossen haben und diesen nach dem Bezug einer Wohnung kündigen wollen, finden Sie bei uns auch eine Vorlage zur Schufa-Kündigung.
Die folgenden Hinweise sollten Sie bei der Suche nach einer neuen Wohnung auf jeden Fall beachten:
- Überlegen Sie sich, was genau Sie suchen. Welche Ausstattung muss Ihre Wohnung haben, worauf können Sie gegebenenfalls verzichten? Kompromissbereitschaft erhöht Ihre Chancen auf eine neue Wohnung ungemein. Gehört z.B. kein Keller zur Wohnung, lohnt es sich ggf. zusätzlich Stauraum zu mieten. Setzen Sie sich klare Limits: Welche Größe muss die Wohnung mindestens haben? Wie hoch darf die Miete maximal sein? Bedenken Sie: Jede zusätzliche Ausstattung schlägt sich unweigerlich in der Miete nieder.
- Gerade wenn Sie in eine neue Stadt ziehen, ist es sinnvoll, sich zunächst über die einzelnen Stadtteile zu erkundigen und die potentielle Wohngegend zu erkunden. So fallen jene Angebote weg, bei denen das Umfeld Ihnen sowieso nicht zusagt.
- Scheuen Sie nicht vor Inseraten zurück, die keine Bilder beinhalten. Diese müssen nicht schlecht sein – werden aber in der Regel seltener aufgerufen. Daher ist die Chance, den Zuschlag zu bekommen, auch meist größer. Fordern Sie ggf. beim Anbieter Bilder an.
- Vergleichen Sie die Miete mit dem Mietpreisspiegel der Umgebung. Zwar können Vermieter bei der Neuvermietung einer Immobilie die Miethöhe unabhängig vom Mietpreisspiegel erhöhen, dennoch haben Sie damit einen Maßstab, der hilfreich sein kann. Übrigens: Preisverhandlungen bei der Miete sind in der Regel nicht üblich.
- Achten Sie auf die angegebenen Nebenkosten. Fragen Sie den Vermieter, auf welche Basis diesen zugrunde liegt. Wurden Sie nur vom Vormieter übernommen? Für wie viele Personen sind die Kosten ausgelegt? Zu unterscheiden ist auch zwischen warmen und kalten Nebenkosten. Bei Wohnungen mit Gastherme müssen Sie beispielsweise die Heizkosten separat auf den Mietpreis aufschlagen, da diese nicht in den Nebenkosten enthalten sind. Dafür ist auch der Blick auf den Energieausweis sinnvoll. Dieser muss Ihnen spätestens zur Besichtigung vorgelegt werden. Ausgenommen sind Baudenkmäler, die von der Ausweispflicht befreit sind.
- Haben Sie ein interessantes Angebot gefunden, nehmen Sie am besten direkt – telefonisch – Kontakt mit dem Anbieter auf. Bekunden Sie Interesse und beantworten Sie erste Fragen. So können Sie auch leicht einen passenden Besichtigungstermin vereinbaren und klären, welche Unterlagen der Vermieter von Ihnen ggf. benötigt.
- Bei der Besichtigung zählt – wie so oft – auch der erste Eindruck. Seien Sie pünktlich, achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres und begegnen Sie Ihrem Gegenüber freundlich und höflich. Stellen Sie interessierte Fragen: So machen Sie deutlich, dass es Ihnen mit der Wohnung ernst ist.
- Vergleichen Sie mehrere Wohnungen miteinander. Schlagen Sie nicht direkt bei der ersten Besichtigung zu, sondern suchen Sie sich eine Referenz. So fällt es leichter, sich für eine Wohnung zu entscheiden, die wirklich zu Ihnen passt.
- Schnell sein ist das A und O: Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen so schnell wie möglich vollständig ein! In den meisten Fällen erhält der Mieter den Zuschlag, dessen Unterlagen zuerst vorliegen.
- Überprüfen Sie den Mietvertrag, bevor Sie ihn unterschreiben. Stimmen die Angaben zur Größe der Wohnung mit denen des Inserats überein? Bindend ist letztlich die Angabe aus dem Mietvertrag, wobei aber bis zu 10% Abweichung von der tatsächlichen Größe erlaubt sind. Gibt es Regelungen zu Haustieren? Muss ggf. das Treppenhaus gereinigt oder Schnee geschippt werden? Darf ein Garten mitgenutzt werden?
2. Was bedeutet Staffelmiete?
Immer häufiger liest man in den Exposés der Immobilien den Begriff „Staffelmiete“. Doch was ist damit gemeint? Im Prinzip ist eine Staffelmiete nichts anderes als eine Mieterhöhung. Bei dieser Form der Miete steht allerdings von vornherein fest, zu welchen Zeitpunkten und um welchen Betrag die Miete angehoben wird. Die jeweilige Mietstaffel gilt für mindestens ein Jahr. Für den gesamten Zeitraum der Staffelung sind keine weiteren Erhöhungen (mit Ausnahme der Betriebskosten) zulässig. Im Vergleich der sonst für Wohnraum geltenden Begrenzung der Mieterhöhung bis auf Höhe der Vergleichsmiete, die ortsüblich ist, liegt die Staffelmiete meist über der normalen Preisentwicklung.
Hinweis: Lesen Sie auch den Mietvertrag diesbezüglich vor dem Unterschreiben durch. Eine Staffelmiete kann sehr teuer für Sie werden, da diese häufig mit einer Klausel zur Mindestmietdauer gekoppelt wird. Dann können Sie die Wohnung nicht einfach kündigen, wenn Ihnen die Miete zu hoch wird.
3. Garten, Balkon, Terrasse & Co.: Was gehört zur Wohnfläche und was nicht?
Die Wohnfläche ist nicht nur für die Höhe der Miete entscheidend, sie bildet auch die Grundlage für viele Posten der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung. Dabei gilt: Je mehr Wohnfläche, desto Höher die Nebenkosten. Daher kann sich das Nachmessen durchaus lohnen. Wenn im Mietvertrag nicht anders angegeben, so bildet für die Berechnung der Wohnfläche die sogenannte Wohnflächenverordnung die Grundlage. Diese regelt, was zur Wohnfläche gehört und was nicht. Nicht immer ist die Grundfläche der Wohnung identisch mit der Wohnfläche:
- Für Wohnflächen unterhalb von Schrägen oder Treppen gilt: Bis zu einer Deckenhöhe von 1 Meter zählt diese nicht zur Wohnfläche. Von einer Deckenhöhe von 1 Meter bis 1,99 Meter wird die Hälfte der Fläche angerechnet. Ab einer Deckenhöhe von 2 Meter zählt die Fläche zu 100 % zur Wohnfläche.
- Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage sind nicht Teil der Wohnfläche.
- Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit 25 % der Fläche miteinberechnet, selten zu 50 %.
- Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbädern zählen mit 50 % der Fläche, geheizte dagegen vollständig.
- Pfeiler, Säulen oder Schornsteine zählen nicht zur Wohnfläche, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und die Grundfläche mehr als ein 0,1 m² beträgt.
- Tür-, Fenster- und Wandnischen zählen dann nicht zur Wohnfläche, wenn Sie weniger als 13 cm tief sind und nicht bis zum Boden reichen.
Hinweis: Berechnungsgrundlage für alle Kosten ist immer die Wohnfläche, die im Mietvertrag angegeben ist. Hierbei gilt eine Kulanz von 10 %, die diese Angabe vom tatsächlichen Wert abweichen darf.
4. Wie ist die gesetzliche Meldepflicht?
Wer den Wohnsitz wechselt – egal ob nur innerhalb einer Ortschaft oder darüber hinaus sogar in eine fremde Stadt zieht – ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich am neuen Wohnort behördlich zu melden. Dies nennt man gesetzliche Meldepflicht. Sie müssen bei einem Umzug also das zuständige Einwohnermeldeamt über den Wechsel des Wohnortes informieren. Für diese Anmeldung bzw. Ummeldung geben Ihnen die meisten Gemeinden nur eine Woche, maximal jedoch zwei Wochen Zeit. Bei Nichteinhaltung dieser Frist droht ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Ummeldung:
- ausgefülltes Meldeformularder jeweiligen Gemeinde
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis und ggf. Geburtsurkunde alle anzumeldenden Personen
- ggf. Einzugsbestätigung des Vermieters bzw. Mietvertrag
Darüber hinaus können die Gemeinden eigene Bestimmungen haben, die sich stärker unterscheiden. In der Regel müssen Sie zur Anmeldung persönlich erscheinen, Sie können sich aber mit einer schriftlichen Vollmacht auch durch eine andere Person vertreten lassen.
Aus Sicht der Mietinteressenten und Vermieter*innen eine gute Alternative zum Makler. Allerdings entzieht sich mir der Sinn einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei privaten Anbietern. Nur um auf einige Angebote früher zugreifen zu können? Was habe ich als Vermieter*in von einer stark begrenzten Auswahl an Interessenten? Und wer schickt schon seine Schufa oder Gehaltsnachweise an Fremde per digitaler Bewerbungsmappe (z. B. Immo Scout)? Oft sind es ja die aktuellen Mieter, die einen Nachmieter suchen. So gehen Ihre Daten durch mehrere Hände und kommen bei Vermietenden ggf. gar nicht an. Wer will das? Hier wäre mehr Transparenz wünschenswert, dass man erkennt, wer anbietet.
Fazit: Die Gewinner bei Zusatzleistungen für private Nutzer sind die Portalbetreiber! Sucht oder bietet man eine hochwertige Immobilie an bleibt m. E. nur der weg über Makler. Die richtig guten Angebote werden Sie in der Regel bei den privaten Anbietern nicht finden.
Ich hätte nicht gedacht, daß ich das mal schreibe, aber ebay Kleinanzeigen hat soooo unglaublich aufgeholt, ich bekomme wirklich sehr viele hochwertige Anfragen und es ist trotzdem soooo günstig! Was ich auch super finde ist, daß ich auf ebay Kleinanzeigen mein gebuchtes Paket notfalls auch mal verkleinern kann, wenn ich mal nicht so viele Objekte habe – was so schnell auf keinem anderen Portal geht! Echt SPITZE!!! Hoffentlich bleiben die Preise noch lange so günstig! 🙂
Bei ebay-kleinanzeigen sind lediglich zwei gleichzeitige Inserate kostenlos.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Immobiliengeschäft verkauft und wollte meinen Inserierungsvertrag mit der Fa. Immowelt auf meine Nachfolger übertragen. Dies wurde mit dem Hinweis „nach den Statuten ist es nicht möglich“ abgelehnt.
Äußerst unangenehme Gespräche folgten.
Mit freundlichen Grüßen
Helga
Immonet ist der grösste Dreck. 2x bezahlt – und Annonce erscheint nicht, trotz Visa-Karte und Sofort Ueberweisung. Kein Schwein telefonisch erreichbar. Preise sind auch gestiegen. Finger weg.