Vorteile
- solide Luftreifen
- schnelles Einklappen in wenigen Sekunden
- heller Frontscheinwerfer
Fragen und Antworten zu Xiaomi 1S
Bis zu welchem Gewicht kann der Xiaomi Mi Electric Scooter maximal belastet werden?
Dieser Scooter kann bis zu einem Gewicht von 100 kg belastet werden. Er ist für eine Person gedacht.Wie hoch ist die Reichweite des Elektro-Scooters 1S von Xiaomi mit einer vollständigen Akkuladung?
Eine vollständige Akkuladung ermöglicht eine maximale Reichweite von 30 km durch den Elektro-Scooter 1S von Xiaomi. Bei einzelnen Produkten im Vergleich ist eine höhere Reichweite als 50 km möglich.
Der i9P Scooter hat lt. Amazon Beschreibung aber keine Strassenzulassung, Sie geben jedoch an, dass er über diese verfügt?!
Liebe Tina,
vielen Dank für Ihren wertvollen Kommentar zu unserem Elektro-Scooter-Vergleich.
Uns ist tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die entsprechende Änderung haben wir nun vorgenommen.
Viele Grüße
Vergleich.org
Hallo,
der Wizzard 2.5S packt laut den Angaben 40 km/h. Für die Straßenzulassung (vor allem ab 14 Jahren wie angegeben) sind aber maximal 20 km/h erlaubt.
Schaut man sich den Artikel bei Amazon an, steht dort auch, dass dieser Scooter in DE keine Straßenzulassung hat.
Allerdings geben Sie unter Vorteile die Zulassung für deutsche Straßen an. Das passt nicht zusammen.
Hallo Tino,
vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis zu unserem Elektro-Scooter-Vergleich.
Hier handelte es sich tatsächlich um einen versehentlichen Fehler. Wir haben diesen mittlerweile in der Tabelle korrigiert und bitten diesen zu entschuldigen.
Viele Grüße
Ihr Vergleich.org-Team
Man darf nicht auf dem Radwegen fahren?
Laut Bußgeldkatalog Deutschland:
FAQ: E-Scooter-Regeln
Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren?
Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Hallo Sandra,
vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis zu unserem Elektro-Scooter-Vergleich.
Wir haben die Informationen geprüft und die entsprechenden Passagen korrigiert. In der Tat ist die Nutzung von Elektro-Scootern auf Radwegen mittlerweile erlaubt.
Vermutlich basierte die Textpassage auf einer veralteten Gesetzeslage, da E-Scooter im Straßenbild noch relativ neu sind und die Gesetzeslage fortwährend an die Realität angepasst wird. Wir entschuldigen den Fehler und bedanken uns für Ihren Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vergleich.org-Team
Wurde der – faktisch äußerst beliebte – ‚SXT Light Plus V – eKFV Version‘ nicht mit eingebzogen? Wäre dies der Fall, müsste er sofern Ihr Vergleich tatsächlich neutral lief unter den ersten 5 erscheinen.
– Wie sinnfrei ist es einen Roller mit einer Tragkraft von 54 KG oder überhaupt keiner Angabe lt. Hersteller ernsthaft unter die TOP 5 zu favorisieren.
– Ein Pluspunkt für „hohes Tempo“ ist auch irritierend – es fahren ALLE eKFV Modelle 20 km/h
(Evtl. meinten Sie ‚Beschleunigung‘!?)
– Fehlende Kriterien sind z.B.: Bremsweg | Stabilität | Steigungsfähigkeit | Displayablesbarkeit – Infovielfalt| Bordbreite | Nutzbar auch ohne Motorantrieb? (was tun wenn der AKKU leer ist – Tretrollern oder schieben) | Antriebsart bürstenloser Motor oder andere Technik |Schwerpunkt? Akku vorne oder unter dem Bord | usw.
Verschiedene Rezensionen einiger Internetportale zu übernehmen macht IHREN Vergleich ja eher überflüssig – oder?
Als Entscheidungshilfe durch Ihren „Vergleich“ ist Ihre Seite wirklich nicht hilfreich – eher lächerlich. Sorry – nix für ungut…
Sehr geehrter Leser,
es ist unser oberstes Ziel, Menschen, die noch nicht tief in der Materie stecken, einen Produktüberblick zu bieten, der es ihnen den Einstieg in die Materie erleichtert und einen möglichst unkomplizierten Weg zur Kaufentscheidung ebnet. Sicherlich gibt es bei technischen Produkten wie Elektro Scootern eine breite Fülle an Aspekten, die man beleuchten und vergleichen könnten. Jedoch ist es unsere Erfahrung, dass es für die meisten Nutzer essenziell ist, einen solchen Produktvergleich so herunterzubrechen, dass er gut nachvollziehbar ist und nicht erschlägt. Zudem sind viele der Informationen, die Sie sich hier wünschen, nicht ohne Weiteres – bzw. überhaupt nicht – recherchierbar; in vielen Fällen schlichtweg nicht verfügbar.
Selbstverständlich korrigieren wir faktische Fehler umgehend. Die redaktionelle Auswahl der Produkte, die wir für einen ersten Überblick für unverzichtbar halten, behalten wir uns jedoch vor. Dabei ist uns völlig klar, dass einzelne Nutzer einzelne Favoriten und Ansprüche haben, die sie in einem Produktvergleich berücksichtigt sehen wollen. Sie erwecken den Eindruck, dass Sie sich bereits eingehend mit der Materie befasst haben. Somit ist es nicht überraschend, dass Sie mit konkreten und sicherlich fundierten Vorannahmen in einen solchen Produktvergleich hineingehen. Das spiegelt jedoch unserer Erfahrung nach nicht die Situation der meisten Vergleich.org-Leser wider.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Produktsuche und bedanken uns für Ihren Input.
Freundliche Grüße
Vergleich.org
Der Segway KickScooter ES1 hat laut Hersteller KEINE Zulassung für deutsche Strassen!!!
https://shop.segway.com/de-de/16/-ninebot-by-segway-kickscooter-es1
Sehr geehrte Julia,
Sie haben Recht, da ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir haben den Punkt in der Tabelle korrigiert und bedanken uns für den Hinweis.
Beste Grüße
Vergleich.org