- Eine Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ab.
- Fest mit der Immobilie verbundene Komponenten schützen Eigentümer mit einer Gebäudeversicherung.
- Achten Sie unter anderem auf eine angemessene Versicherungssumme, moderate Beiträge und nützliche Zusatzoptionen.

Ob nach einem Wohnungsbrand, einem Rohrbruch oder einem Einbruch: Der finanzielle Schaden für Ihr Inventar kann schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Gute Hausratversicherungen federn genau diese Risiken ab und passen bestmöglich zu Ihrer Wohnsituation.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, für welche Haushalte eine Versicherung besonders sinnvoll ist, welche Gegenstände zum versicherten Hausrat zählen und wo die Abgrenzung zur Gebäudeversicherung verläuft. Außerdem erfahren Sie, welche Schäden typischerweise abgedeckt sind und wie Sie Versicherungssumme, Beiträge und Zusatzbausteine realistisch einschätzen.
1. Für wen lohnt sich eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein, wenn der Ersatz der Einrichtung im Haushalt eine finanzielle Belastung für die Bewohner wäre. Darüber hinaus sollte das Risiko für einen Schaden an weiten Teilen des Hausrats hinreichend hoch sein. In sehr kleinen Wohnungen, die über eine Einrichtung mit eher geringem Wert verfügen, ist sie in der Regel nicht notwendig.
Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen konkret, für welche Personengruppen und Konstellationen sich die Hausratversicherungen im Vergleich gut eignen.
1.1. Wann sollten Sie besonders über eine Hausratversicherung nachdenken?
Bestimmte Lebenssituationen erhöhen das Risiko oder den potenziellen Schadenumfang zum Teil deutlich:
- Hochwertige Ausstattung und großer Haushalt
Besitzen Sie Designermöbel, hochwertige Unterhaltungselektronik oder teuren Schmuck, kann ein Schaden starke finanzielle Auswirkungen haben. Mit zunehmender Haushaltsgröße und Wohnfläche erhöht sich tendenziell der Wert des Hausrats und somit der Nutzen eines Versicherungsschutzes.
- Erhöhtes Risiko durch Naturgefahren
In Gebieten mit häufigen Starkregenereignissen oder Überschwemmungen kann eine Hausratversicherung mit ergänzendem Elementarschutz ratsam sein.
- Hohes Einbruchrisiko
In Gegenden mit einer statistisch hohen Einbruchsgefahr sollten Sie über eine Hausratversicherung nachdenken. Besonders dann, wenn Sie relativ viel Geld in Ihre Einrichtung gesteckt haben.
- Häufige Abwesenheit oder Reisen
Wer beruflich viel unterwegs ist oder längere Zeit im Urlaub verbringt, setzt seine Wohnung einem erhöhten Einbruchsrisiko aus. Ein entsprechender Versicherungsschutz mit einer erweiterten Außenversicherung kann hier sinnvoll sein.
» Mehr Informationen1.2. Ab welchem Hausratswert ist eine Versicherung sinnvoll?
Es gibt keinen konkreten Wert, ab dem eine Hausratversicherung notwendig wird, dies ist individuell verschieden. Entscheidend ist, dass der Neukauf Ihres Inventars Sie finanziell stark belasten würde. Vor diesem Hintergrund sind daher folgende Fragen wichtig:
- Was würde es kosten, Ihre gesamte Einrichtung neu zu kaufen?
- Könnten Sie diesen Betrag im Schadenfall kurzfristig aufbringen?
Selbst wenn einzelne Gegenstände nicht besonders wertvoll erscheinen, kann sich der Wert dieser Gegenstände bei großem Wohnraum zu einem beträchtlichen Gesamtwert summieren. Eine Inventarliste kann bei der Schätzung des Hausratswerts helfen.

Bei den meisten Hausratversicherungen im Vergleich ist Einbruchdiebstahl schon in den Basis-Tarifen mitversichert. Achten Sie in den Verträgen jedoch auf mögliche Einschränkungen.
2. Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?
Grundsätzlich umfasst der Hausrat alle beweglichen Sachen in Ihrem Wohnraum, die Ihrem privaten Gebrauch dienen. Entscheidend ist dabei, dass diese Gegenstände nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen genauer, welche Dinge typischerweise dazugehören, wo Besonderheiten gelten und wie die Abgrenzung zum Gebäude erfolgt.
2.1. Was zählt typischerweise zum versicherten Hausrat?
Zum Hausrat zählen unter anderem:
- Möbel wie Sofas, Betten, Schränke und Tische
- Elektrogeräte wie Fernseher, Laptop, Waschmaschine oder Kühlschrank
- Kleidung und Schuhe
- Haushaltswaren wie Geschirr, Besteck oder Vorhänge
- Bücher, Spiele und Dekorationsartikel
- auch Vorräte wie Lebensmittel oder Getränke sind mitversichert
» Mehr InformationenHinweis: Die Versicherung ersetzt in der Regel den Neuwert. Das bedeutet, Sie erhalten im Schadenfall so viel Geld, dass Sie sich einen gleichwertigen neuen Gegenstand kaufen können.
2.2. Sind Wertsachen und Schmuck automatisch mitversichert?
Wertsachen gehören grundsätzlich zum Hausrat, allerdings gelten hier häufig Entschädigungsgrenzen.
In vielen Tarifen ist die Entschädigung für Wertsachen prozentual auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme begrenzt, beispielsweise auf 20 oder 30 %. Für Bargeld gelten häufig noch niedrigere Höchstgrenzen, etwa einige tausend Euro.
Zudem ist oft die Art der Aufbewahrung entscheidend. Für höhere Entschädigungen verlangen viele Versicherer, dass Schmuck oder größere Bargeldbeträge in einem geeigneten Tresor aufbewahrt werden.
» Mehr InformationenWichtig: Achten Sie bei hochwertigen Gegenständen genau auf die vertraglich vereinbarten Sicherungsanforderungen. Andernfalls kann die Leistung im Schadenfall gekürzt werden.
2.3. Fahrräder im Hausrat: Sind sie versichert?
Fahrräder am eigenen Grundstück sind in der Regel mitversichert, wobei der Einbruchdiebstahl lediglich bei verschlossen Räumen abgedeckt ist. Diebstahl im öffentlichen Raum ist häufig in der Erstattung begrenzt oder nur dann integriert, wenn ein zusätzlicher Fahrradbaustein vereinbart wurde.
Bei sehr hochwertigen Rädern sollten Sie über eine eigene Fahrradversicherung oder E-Bike-Versicherung nachdenken, die zusätzlich vor Sturzschäden schützen.
» Mehr Informationen2.4. Welche fest verbauten Gegenstände zählen nicht mehr zum Hausrat?
Nicht alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet, gilt automatisch als Hausrat. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sollten Sie als Eigentümer mit einer Gebäudeversicherung schützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- fest verlegtes Parkett oder Fliesen
- eingebaute Badewannen und Waschbecken
- fest installierte Heizungsanlagen
- fest eingebaute Fenster und Türen
Bei Einbauküchen kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an. Haben Sie die Küche selbst gekauft und ist sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, zählt sie in vielen Fällen zum Hausrat. Ist sie hingegen vom Vermieter gestellt oder fest mit dem Gebäude verbunden, fällt sie in den Bereich der Gebäudeversicherung.
Diese Abgrenzung ist besonders wichtig, um im Schadenfall keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Vertragsbedingungen genau oder lassen Sie sich erläutern, welche Bestandteile Ihrer Wohnung welcher Versicherung zugeordnet sind.

Damit Sie den Wert Ihres Hausrats auch nachweisen können, ist es ratsam, Rechnungen aufzubewahren. Ohne Belege nutzen Ihnen auch die besten Hausratversicherungen wenig.
3. Was deckt die Hausratversicherung ab?
Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bestimmter, klar definierter Gefahren. Versichert sind in der Regel Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Schäden durch eigenes Verschulden wie etwa Stürze oder falsche Bedienung werden über eine Geräteversicherung abgedeckt.
Moderne Hausrat-Tarife im Vergleich erweitern den grundsätzlichen Schutz häufig um zusätzliche Leistungen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schäden typischerweise abgedeckt sind und worauf Sie bei unseren Hausratversicherungen im Vergleich achten sollten.
3.1. Welche Schäden sind durch einen Hausrat-Tarif grundsätzlich abgedeckt?
Einige typische Gefahren werden von nahezu allen Versicherungen schon in den Grundtarifen abgedeckt, andere müssen Sie zusätzlich abschließen. Als wichtige Basisleistungen gelten:
- Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, abhängig vom Tarif sind auch Folgeschäden durch Rauch oder Ruß integriert. Brennt beispielsweise Ihre Küche nach einem technischen Defekt aus, ersetzt die Versicherung die zerstörten Möbel, Elektrogeräte und persönlichen Gegenstände zum Neuwert.
- Leitungswasser
Hierunter fallen Schäden durch austretendes Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschinen. Platzt etwa ein Rohr in der Wand und durchfeuchtet Möbel und Teppiche, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für den beschädigten Hausrat.
- Sturm und Hagel
Sturmschäden sind meist ab Windstärke 8 versichert. Wird beispielsweise durch einen Sturm ein Fenster beschädigt und Regen dringt ein, ersetzt die Hausratversicherung die dadurch zerstörten Einrichtungsgegenstände.
- Überspannungsschäden
Blitzeinschläge können über das Stromnetz erhebliche Schäden an Fernsehern, Computern oder Haushaltsgeräten verursachen. Viele Tarife schließen Überspannungsschäden ein, teils jedoch mit Begrenzungen. Achten Sie auf mögliche Höchstentschädigungen.
» Mehr Informationen3.2. Wann greift der Schutz bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus?
Einbruchdiebstahl ist ein zentraler Bestandteil der Hausratversicherungen im Vergleich. Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich ein Einbruch im versicherungsrechtlichen Sinn vorliegt.
Der Täter muss gewaltsam in die Wohnung eingedrungen sein oder ein Hindernis überwunden haben. Nicht versichert ist in der Regel der sogenannte einfache Diebstahl, etwa wenn eine unverschlossene Tür ausgenutzt wurde.
Zusätzlich sind häufig Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch abgedeckt. Verwüstet ein Täter Ihre Wohnung und zerstört Möbel oder Geräte, ersetzt die Versicherung auch diese Schäden.
» Mehr InformationenWichtig ist eine sorgfältige Dokumentation: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände. Bewahren Sie Kaufbelege oder Fotos vor allem wertvoller Gegenstände möglichst auf. Je besser Sie den Besitz nachweisen können, desto reibungsloser verläuft die Schadenregulierung.
3.4. Welche zusätzlichen Leistungen bieten moderne Basis-Tarife?
Neben der Absicherung klassischer Gefahren bieten viele Versicherer zusätzliche Leistungen in den Basis-Tarifen, die im Schadenfall finanziell entlasten können:
- Hotelkosten
Ist Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend unbewohnbar, übernimmt die Versicherung häufig die Kosten für eine Hotelunterbringung – meist für einen begrenzten Zeitraum.
- Aufräum- und Entsorgungskosten
Nach einem Brand oder Wasserschaden können erhebliche Kosten für Aufräumarbeiten entstehen. Gute Hausratversicherungen decken diese Ausgaben ab.
- Außenversicherung
Ihr Hausrat ist damit auch außerhalb Ihrer Wohnung geschützt, etwa im Hotelzimmer oder in einer Ferienwohnung. Der Schutz ist zeitlich und in der Höhe begrenzt, wobei 3 bis 12 Monate gängig sind. Je nach Tarif sind aber auch 24 oder 36 Monate möglich.

Im Fall eines Umzugs müssen Sie grundsätzlich keine neue Versicherung abschließen, womöglich aber die Versicherungssumme anpassen. Einige Tarife enthalten einen Übergangsschutz für die Zeit Ihres Umzug, wodurch Sie befristet in beiden Wohnungen abgesichert sind.
4. Was wird von der Hausratversicherung nicht abgedeckt?
Die Hausratversicherung leistet nur bei den im Vertrag ausdrücklich genannten Gefahren und unter bestimmten Voraussetzungen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen typische Ausschlüsse und Begrenzungen, damit Sie Ihr Risiko realistisch einschätzen können.
4.1. Welche Schäden von außen gelten als nicht versicherte Gefahren?
Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung oder Erdbeben sind ohne zusätzlichen Elementarbaustein in der Regel nicht abgedeckt. Gerade bei Starkregenereignissen kann das relevant sein: Dringt Wasser von außen in die Wohnung ein, besteht ohne Elementarschutz meist kein Anspruch auf Entschädigung.
» Mehr Informationen4.2. Grobe Fahrlässigkeit: Wann zahlt die Versicherung nicht?
Ein möglicher Streitpunkt im Schadenfall ist die sogenannte grobe Fahrlässigkeit. Diese liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt wurde.
- Sie lassen bei längerer Abwesenheit ein Fenster dauerhaft gekippt.
- Eine brennende Kerze bleibt unbeaufsichtigt zurück und verursacht einen Brand.
In älteren oder einfachen Tarifen kann der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, im Extremfall sogar vollständig verweigern. Moderne Tarife verzichten häufig ganz oder teilweise auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“, sodass entsprechend verursachte Schäden mitversichert sind. Beachten Sie dabei allerdings mögliche Begrenzungen in der Erstattung.
» Mehr InformationenHinweis: In keinem Fall versichert sind Vorsatz, Betrug sowie bewusste Pflichtverletzung.
4.3. Sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung versichert?
Schäden, die durch normalen Verschleiß, Alterung oder mangelnde Instandhaltung entstehen, sind grundsätzlich nicht versichert. Ebenso wenig übernimmt die Hausratversicherung in der Regel Reparaturen, die lediglich der Werterhaltung dienen. Für solche Schäden müssen Sie selbst aufkommen.

Auch die Stiftung Warentest empfiehlt Hausratversicherungen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. In ihrem Test aus dem Jahr 2024 weist sie allerdings auf starke regionale Unterschiede bei den Beiträgen hin.
5. Wie finden Sie die beste Hausratversicherung?
Hausrat-Tarife können sich sowohl beim Preis als auch beim Leistungsumfang deutlich unterscheiden. Ein günstige Hausratversicherung allein ist kein Qualitätsmerkmal. Den Ausschlag gibt, ob der Vertrag zu Ihrer Wohnsituation, Ihrem Hausratswert und Ihrem persönlichen Risikoprofil passt.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl besonders achten sollten.
5.1. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme ist die Grundlage für Ihren Schutz. Sie sollte mindestens dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, droht Ihnen eine entsprechend zu geringe Entschädigung im Schadenfall.
Darüber hinaus kann Ihnen bei einer Unterversicherung die Erstattung anteilig gekürzt werden. Ist die Versicherungssumme wiederum deutlich zu hoch kalkuliert, zahlen Sie zu hohe Beiträge.
» Mehr Informationen5.2. Wie können Sie die Versicherungssumme ermitteln?
Es ist hilfreich, über eine Inventarliste den Wert Ihres Hausrats genauer zu schätzen, wobei folgendes Schema möglich ist:
| Schritt | Erläuterung |
|---|---|
| Inventarliste erstellen |
|
| Neuwerte ermitteln |
|
| Sicherheitszuschlag einrechnen |
|
| Besondere Wertgegenstände prüfen |
|
» Mehr InformationenBeachten Sie, dass der Wert des Hausrats durch Neuanschaffungen in der Zukunft deutlich steigen kann, wodurch eine Unterversicherung nicht auszuschließen ist. Überprüfen Sie regelmäßig den Wert Ihres Hausrats und passen Sie die Versicherungssumme besonders nach größeren Anschaffungen in Ihrem Haushalt an.
5.3. Was ist mit „Unterversicherungsverzicht“ gemeint?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert Ihres versicherten Eigentums ist.
Beispiel: Ihr Hausrat hat einen tatsächlichen Wert von 80.000 Euro, Sie haben jedoch nur eine Versicherungssumme von 40.000 Euro vereinbart. Damit sind lediglich 50 % des tatsächlichen Wertes abgesichert.
Kommt es nun zu einem Schaden in Höhe von 20.000 Euro, ersetzen Versicherungen in der Regel ebenfalls nur 50 %, in diesem Fall 10.000 Euro. Die fehlenden 10.000 Euro müssten Sie selbst tragen.
Daher schlagen Ihnen die Anbieter meist einen bestimmten Mindestwert als Versicherungssumme vor. Dieser ergibt sich aus der Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung multipliziert mit einem Pauschalbetrag, der häufig zwischen 650 und 750 Euro pro qm liegt.
Beispiel: Bei einer Wohnfläche von 120 qm und einem Pauschalbetrag von 750 Euro ergibt sich somit eine Versicherungssumme von 90.000 Euro.
In diesem Fall gewähren viele Versicherungen einen sogenannten Unterversicherungsverzicht, wodurch nicht mehr geprüft wird, ob der tatsächliche Wert über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Diese Regelung ist für viele Versicherte sinnvoll, jedoch nicht für Haushalte mit wahrscheinlich sehr niedrigen oder hohen Versicherungswerten.
» Mehr Informationen5.4. Wie hoch sind Beiträge und Selbstbeteiligung bei Hausratversicherungen?
Die Höhe des Beitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders relevant sind der Wert des Hausrats, die Wohnfläche, der Wohnort inklusive Schadenstatistik der Region, der gewählte Leistungsumfang und die vereinbarte Selbstbeteiligung. Viele Beiträge in Deutschland liegen zwischen 35 und 150 Euro im Jahr.
Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie im Schadenfall einen festen Betrag selbst tragen, beispielsweise 150 oder 300 Euro. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist in der Regel der jährliche Beitrag.
Eine moderate Selbstbeteiligung kann bei Hausratversicherungen sinnvoll sein, um die laufenden Kosten zu senken. Für sehr niedrige Beiträge sollten Sie jedoch nicht auf wesentliche Leistungen verzichten.
» Mehr InformationenTipp: Vergleichen Sie bei Hausrat-Tarifen nicht nur den Preis, sondern prüfen Sie immer das Verhältnis von Beitrag und Leistungsumfang.
5.5. Sind Zusatzbausteine immer sinnvoll?
Zusatzbausteine können für bestimmte Versicherte sehr sinnvoll sein, zwingend notwendig sind sie allerdings nicht immer. Sie sollten daher kritisch prüfen, welche Risiken für Ihre konkrete Lebenssituation tatsächlich relevant sind. Zusätzliche Bausteine erhöhen den Beitrag, bieten aber nur dann einen Mehrwert, wenn ein reales Risiko besteht.
» Mehr Informationen5.6. Kann eine Hausratversicherung jederzeit gekündigt werden?
Viele Hausratversicherungen laufen über ein Jahr und werden meistens automatisch verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen häufig ein bis drei Monate.
Allerdings gibt es zunehmend Anbieter, die täglich kündbare Tarife anbieten. Hier sollten Sie jedoch genauer hinsehen: Lassen sich die Versicherungen diese Flexibilität über höhere Beiträge bezahlen? Wie sieht der Leistungsumfang bei diesen Tarifen aus?
Darüber hinaus können Ihnen länger laufende Hausratversicherungen günstigere Konditionen bringen.
» Mehr Informationen5.7. Worauf sollten Sie in den Vertragsbedingungen besonders achten?
Lesen Sie die Bedingungen sorgfältig oder lassen Sie sich einzelne Punkte erläutern. Unklare Formulierungen oder sehr niedrige Höchstentschädigungen können im Schadenfall zu Problemen führen.
Ein leistungsstarker Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass er klare Regelungen enthält, ausreichend hohe Entschädigungsgrenzen bietet und typische Alltagsrisiken realistisch abbildet.

Eine Hausratversicherung gehört für Mieter und Eigentümer in Risikogebieten zu den wichtigen Versicherungen.
6. Häufig gestellte Fragen von Lesern, die nach Hausratversicherung-Tests oder -Vergleichen suchen
6.1. Ist eine Hausratversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Hausratversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist freiwillig, schützt jedoch Ihr bewegliches Eigentum in der Wohnung vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Ohne Versicherung müssen Sie entstandene Schäden selbst tragen.
» Mehr Informationen6.2. Zahlt die Hausratversicherung auch bei Schäden im Urlaub?
Viele Hausratversicherungen beinhalten eine Außenversicherung. Diese deckt Hausrat ab, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, etwa im Hotelzimmer. Der Schutz gilt meist zeitlich begrenzt, häufig mit reduzierter Entschädigungsgrenze.
» Mehr Informationen6.3. Kann ich die Hausrat-Police bei Umzug kündigen?
Ein Umzug ist kein automatischer Kündigungsgrund. Der Vertrag geht auf die neue Wohnung über. Sie können jedoch bei Beitragserhöhung oder Doppelversicherung ein Sonderkündigungsrecht haben.
» Mehr Informationen6.4. Wie schnell zahlt die Hausratversicherung im Schadenfall?
Nach vollständiger Schadenmeldung und Prüfung zahlt die Versicherung in der Regel innerhalb weniger Wochen. Voraussetzung sind vollständige Unterlagen und Nachweise wie Fotos oder Rechnungen.
» Mehr Informationen































Hallo,
ist es sinnvoll die Hausratversicherung zu wechseln?
Hallo Frau Buschmann,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Hausratversicherungs-Vergleich.
Es kann durchaus Sinn machen, die Hausratversicherung zu wechseln. Beispielsweise können Sie so kosten sparen und gleichzeitig einen Tarif wählen, der eventuell über einen höheren Leistungsumfang verfügt.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Ihr Vergleich.org-Team
Hallo, zahlt die Hausratversicherung auch den Sturmschaden am Dach?
Hallo Herr Krause,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Hausratversicherungs-Vergleich.
Die Hausratversicherung kommt lediglich für Schäden an beweglichen Gegenständen auf, dem sogenannten Hausrat. Schäden an Ihrem Haus trägt die Wohngebäudeversicherung.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Ihr Vergleich.org-Team