Das Abblendlicht ist gemäß § 50 StVO eine verpflichtende, vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrzeug. An Kraftfahrzeugen müssen immer zwei Abblendlichter angebracht werden, bei Krafträdern nur eins. Die Lichtfarbe ist ebenfalls vorgeschrieben. Eine für das Abblendlicht genutzte HB4-Lampe darf kein gelbes, sondern soll weißes Licht haben. Es muss verstellbar sein, sich jedoch nicht ungewollt verdrehen.
Der niedrigste Punkt eines Abblendlichts darf nicht unter 50 cm und der höchste Punkt nicht über 120 cm über der Fahrbahn liegen. Bei falscher Einstellung kann es im schlimmsten Fall zu einer Nutzungsuntersagung des Fahrzeuges kommen.
Zu beachten ist zudem, dass es nicht zulässig ist, das Standlicht als Abblendlicht zu nutzen. Der Grund dafür ist eine geringere Leuchtintensität und eine damit verbundene Verringerung der Sicherheit im Fahrzeug. HB4-LED-Birnen mit Zulassung sind auf dem Markt nicht zu finden, da Retrofits kein ECE-Prüfzeichen besitzen und somit nicht im deutschen öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. In gängigen HB4-Lampen-Tests im Internet wird empfohlen, wenn Sie eine HB4-Lampe kaufen, auf dieses Prüfzeichen zu achten.
Tipp: Beim Austausch der Lampen muss unbedingt darauf geachtet werden, das Glas nicht mit den Fingern zu berühren, da ansonsten Schäden entstehen können.
Sind amerikanische Lampen in Deutschland überhaupt zugelassen?
Hallo Herr Werner,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem HB4-Lampen-Vergleich.
Die HB4-Lampen sind in Europa ebenfalls zugelassen und können somit bedenkenlos eingebaut werden.
Viele Grüße
Ihr Vergleich.org-Team