Älteres Paar sitzt auf einer Mauer und macht ein Bild vom Strand.

Ein verlorener Koffer ist ärgerlich. Doch noch teurer wird es, wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann. Viele Personen brechen eine gebuchte Reise kurzfristig ab, häufig wegen Krankheit oder unerwarteter Termine. Doch was passiert mit den bereits gezahlten Kosten? Und wie lässt sich verhindern, dass Ersparnisse in teure Stornorechnungen von mehreren tausend Euro fließen?

In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Versicherungen für Reisen sinnvoll sind und auf welche Details Sie dabei achten sollten. Außerdem geben wir Ihnen Informationen darüber, in welchen Fällen die Versicherung möglicherweise nicht zahlt.

1. Wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann

Viele Menschen glauben, dass Stornierungen halbwegs günstig möglich sind, solange sie nur rechtzeitig absagen. Die Realität sieht aber häufig anders aus:

  • Fluggesellschaften verlangen oft ab dem 30. Tag vor Abflug über 80 Prozent des Ticketpreises.
  • Hotels halten Anzahlungen ein.
  • Bei Pauschalreisen summiert sich beides schnell zu vierstelligen Beträgen.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn ein medizinischer oder familiärer Notfall, etwa schwere Erkrankungen oder Todesfälle, eintritt. Wichtig ist dabei, dass die Police auch Ereignisse wie unerwartete Operationen oder schwere Unfälle im nahen Umfeld abdeckt.

Wenn Sie zusätzlich häufig fliegen, sollten Sie prüfen, ob in der Reiserücktrittsversicherung ergänzende Leistungen enthalten sind, die Sie auch beim Anspruch auf eine Flugverspätungsentschädigung unterstützen. Um bei einer Verspätung des Fliegers eine Entschädigung geltend machen zu können, muss die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen.

Hinweis: Wie viel Geld Sie bei einer Flugverspätung zurückerhalten, hängt vom Einzelfall ab. Die Rückerstattung liegt aber in der Regel zwischen 250 und 600 Euro. Bei einer noch größeren Verspätung können darüber hinaus weitere Maßnahmen getroffen werden, wie etwa der Rücktritt von dem Flug oder eine kostenlose Hotelübernachtung.

Frau sitzt am Flughafen und legt ihren Kopf und die Arme auf ihre Knie.

Sollten Sie durch die Flugverspätung Ihren Anschlussflug verpassen, muss die Airline unter bestimmten Bedingungen für eine Entschädigung aufkommen.

2. Welche Policen einer Reiserücktrittsversicherung sind für wen sinnvoll?

Für Menschen, die einmal im Jahr einen langen Urlaub planen, reicht meist eine Einzelpolice, die genau diesen Zeitraum absichert. Für Vielreisende, etwa Geschäftsleute, ist hingegen eine Jahresversicherung, die alle Reisen automatisch schützt, empfehlenswert. Diese ist meist günstiger, wenn mehrere Reisen geplant werden und daher bei häufigen Reisen lohnenswert.

Vor allem für Risikogruppen wie Personen mit chronischen Erkrankungen, ältere Menschen oder Schwangere bieten umfangreiche Leistungen einen besseren Schutz vor unvorhergesehenen Rücktritten von der Reise. Familien sollten unbedingt auf Tarife achten, die Kinder einschließen und im Idealfall sogar Großeltern berücksichtigen.

Tipp: Unternehmen Sie gerne abenteuerliche Reisen mit Sporteinlagen, sollten Sie genau prüfen, ob auch Unfälle bei Aktivitäten wie Skifahren, Tauchen oder Motorradtouren abgesichert sind. Gerade hier verweigern günstige Anbieter oft die Leistung.

3. Wann zahlt die Versicherung bei Krankenfällen?

Reisepläne können schneller scheitern, als man denkt. Ein Infekt, eine Operation oder eine plötzliche Verletzung können ausreichen, um eine gebuchte Reise nicht antreten zu können. Doch nicht jede Erkrankung führt automatisch dazu, dass die Reiserücktrittsversicherung zahlt.

Entscheidend ist laut Vertragsbedingungen, dass die Krankheit „unerwartet und schwerwiegend“ auftritt. Während akute Herzprobleme oder Knochenbrüche in diese Kategorie fallen, gelten chronische Leiden oft nicht als ausreichend. Die Stiftung Warentest stellte fest, dass viele Versicherer hier mit sehr engen Definitionen arbeiten und dadurch Ansprüche ausschließen.

Hinweis: In einigen Fällen, in denen die Versicherung nicht zahlt, kann das Urteil durch ein Gericht die Zahlung dennoch veranlassen. Als Argumente dienen hierfür unter anderem die konkrete Symptomatik und deren Auswirkungen auf die Reisefähigkeit. Beachten Sie aber, dass dieser Fall nicht garantiert ist und Sie ggf. die Kosten für den Prozess tragen müssen.

4. Auslandskrankenversicherung als zusätzlicher Schutz

Neben der Reiserücktrittsversicherung ist für Reisende eine Auslandskrankenversicherung ein weiterer Schutz, um im Krankheitsfall Hilfe zu erhalten. Während die Rücktrittspolice Kosten bei einer Absage oder einem Abbruch übernimmt, deckt die Auslandskrankenversicherung medizinische Behandlungen während des Aufenthalts ab.

Dies ist entscheidend, weil die gesetzliche Krankenversicherung im EU-Ausland nur eingeschränkt gilt und außerhalb Europas nur bedingt Leistungen übernimmt. Beispielsweise können bereits wenige Tage Krankenhausaufenthalt in den USA Rechnungen von mehreren zehntausend Euro verursachen.

Sinnvoll sind laut der Verbraucherzentrale Verträge, die auch Rücktransporte nach Deutschland mit einschließen, wenn eine Behandlung vor Ort nicht möglich oder unzumutbar ist.

Eine Frau liegt krank mit einem Tee im Bett.

Nicht jede Krankheit rechtfertigt einen Anspruch auf Leistungen der Versicherung.

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