- Das Sterbegeld, das Hinterbliebene im Todesfall einer krankenversicherten Person von den Krankenkassen erhielten, ist 2004 endgültig abgeschafft worden.
- Bei einer normalen Beisetzung können leicht Summen von mehreren Tausend Euro zusammenkommen. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt die Beerdigungskosten und wird auch dann ausgezahlt, wenn kein Todesfall eintritt.
- Eine Sterbegeldversicherung können Sie auch dann noch abschließen, wenn Sie bereits an einer ernsthaften Krankheit leiden. Außerdem wird eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Laut einer Umfrage von Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, sind fast 50 % der Deutschen nicht dazu bereit, mehr als 4.000 Euro bei einem familiären Trauerfall für Grab, Steinmetz und Bestatter auszugeben. Ganze 16 % wollen bzw. können in dieser Situation höchstens 2.000 Euro investieren.
Was viele nicht wissen: Die tatsächlichen Ausgaben für eine würdevolle Beerdigung liegen wesentlich höher. Auch ohne viel Pomp belaufen sich die regulären Kosten einer durchschnittlichen Bestattung meist auf 5.000 bis 10.000 Euro.
Wer bereits jetzt weiß, dass seine Familie mit einer solchen Summe überfordert sein wird, für den kommt eine Sterbegeldversicherung in Betracht. Diese hilft Ihren Angehörigen dabei, die entstehenden Kosten zu tragen und Ihnen ein pietätvolles Begräbnis zu ermöglichen.
1. Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Bestattungskosten
Die Kosten einer Beerdigung können zum Teil weit auseinander gehen. Während eine anonyme Feuerbestattung lediglich ca. 2.000 Euro kostet, sollte für ein normales Begräbnis mindestens 3.000 Euro veranschlagt werden. Hier spielen vor allem die Art der Bestattung (Seebestattung, Baumbestattung, Urnenbestattung usw.), der Begräbnisort und die einzelnen Leistungen des Bestatters eine große Rolle. Hinzu kommen Gebühren für die Nutzung des Friedhofs, das Geld für den Grabstein sowie die Rechnung des Floristen.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Bestattungsvorsorge. Der Versicherungsnehmer zahlt zu Lebzeiten in die Versicherungskasse ein und bekommt dafür entweder selbst bzw. nach dessen Tod, seine Angehörigen, eine bestimmte Versicherungssumme ausgezahlt.
Diese Versicherungssumme ist in erster Linie für die Bestattungskosten des Verstorbenen vorgesehen, kann aber theoretisch auch frei verwendet werden. Während bei vielen Anbietern die Versicherungssumme immer zum Eintritt in ein bestimmtes Lebensalter ausgezahlt wird, warten andere Versicherungsgesellschaften tatsächlich das Lebensende des Versicherten ab und leisten erst dann an dessen Hinterbliebene.
Bis zu welchem Lebensalter die Auszahlung der Sterbegeldversicherung erfolgt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird der Betrag jedoch um das 80. bzw. 85. Lebensjahr des Versicherten ausgeschüttet, abhängig von der Vertragsgestaltung.
Im weitesten Sinne handelt es sich also um eine weniger umfangreiche Kapitallebensversicherung. Die angebotenen Tarife zeichnen sich jeweils durch relativ niedrige Beitragsprämien aus, weisen aber mitunter große Unterschiede bei den Leistungen auf, weshalb es sinnvoll ist, genauer hinzusehen.
Tipp: Wer seine Beerdigung bereits zu Lebzeiten selbst planen will, kann einen Versicherer wählen, der direkt mit einem Bestattungsunternehmen zusammenarbeitet. Im Todesfall zahlt die Versicherung das Sterbegeld ohne Umwege an ein Beerdigungsinstitut aus, welches sich dann um die Ausrichtung der Trauerfeier kümmert.
2. Wer sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen?
Der Abschluss einer Beerdigungsversicherung macht in verschiedenen Lebenssituationen durchaus Sinn. Beispielsweise sollten Sie eine solche Police abschließen, wenn Sie Ihre Familie nach dem Tod finanziell nicht belasten möchten und Sie wissen, dass Ihre Bestattung aus dem eigenen Nachlass wohl nicht bezahlbar sein wird.

Eine Direktversicherung kann Ihnen bessere Angebote für eine günstige Sterbegeldversicherung machen, als es große Versicherungsgesellschaften tun.
Auch wenn Sie wissen, dass Ihre Angehörigen über keine großen Ersparnisse verfügen, sollten Sie über die Möglichkeit einer solchen Todesfallversicherung nachdenken. Sie können Ihren Lieben hierdurch viel zusätzlichen Kummer ersparen. Denn zur Trauer um einen geliebten Menschen kommt noch die Sorge, eine würdevolle Bestattung finanzieren zu müssen.
Auch wer niemanden hat, der für seine Beisetzung aufkommt, sollte über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken. Ohne eine solche Police kommt es leider immer wieder vor, dass Menschen lediglich eine anonyme Bestattung, ohne Grabstein oder einen Hinweis, wer dort begraben liegt, erhalten.
Zuletzt kann eine solche Sterbeversicherung auch als eine Art „Ersatzlebensversicherung“ genutzt werden. Wer wegen einer Vorerkrankung oder zu hohem Alter keine private Lebensversicherung mehr abschließen kann, der kann mit einer Sterbegeldversicherung auch eine kleine Altersvorsorge ansparen.
Dieses Video zeigt, welche Auswirkungen es hat, wenn niemand für die Kosten der Bestattung aufkommt:
3. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme ist bei jedem Versicherungsnehmer von mehreren Faktoren abhängig. Am wichtigsten sind dabei die Kosten Ihrer späteren Beerdigung. Sprechen Sie hierfür mit Ihrer Kirchengemeinde über die Gebühren, die für die Nutzung des Friedhofs und Vorbereitung des Grabes erhoben werden.
Zusätzlich sollten Sie die Kosten von verschiedenen Bestattern aus Ihrer Umgebung in Erfahrung bringen und miteinander vergleichen. Hier gibt es mitunter große regionale Unterschiede. Wer beispielsweise in München ein Bestattungsinstitut engagiert, muss mit höheren Preisen rechnen als in Berlin.
Auch die Kosten eines passenden Grabsteins und des Sarges können Sie bereits zu Lebzeiten in Erfahrung bringen. Besuchen Sie hierfür die Webseite eines oder mehrerer Steinmetze bzw. Sarghändler. Dort können Sie sich einen preislichen Überblick verschaffen und sehen, in welcher Größenordnung sich ein mögliches Grabmal bewegen könnte.
Diese Tabelle soll die anstehenden Kosten bei einem Trauerfall zeigen und Ihnen die minimalen und maximalen Preise der einzelnen Positionen verdeutlichen:
Dienstleistung | Kosten min. | Kosten max. |
---|---|---|
Bestattung | 900 € | 4.000 € |
Grabmal | 250 € | 4.000 € |
Trauerfeier | 100 € | 600 € |
Friedhof | 400 € | 4.000 € |
Leichenschmaus | 300 € | 1.000 € |
Gärtner | 200 € | 800 € |
Blumen | 150 € | 700 € |
gesamt | 2.300 € | 15.100 € |
4. Worauf sollte man unbedingt achten?
Bevor Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, sollten Sie einige wichtige Begriffe schon einmal gehört haben und inhaltlich einordnen können. Hierzu zählen unter anderem die Gesundheitsprüfung, die Wartezeiten bei einer Sterbegeldversicherung sowie die Regelungen im Falle eines unvorhergesehenen Unfalltodes.
4.1. Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die meisten Sterbegeldversicherungen lassen Ihnen die Wahl, ob Sie vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung vornehmen möchten oder nicht.
Im Folgenden haben wir die Vor- und Nachteile zusammengefasst, die für bzw. gegen den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen sprechen:
- Vorteile
- keine Ablehnung, Vorerkrankungen sind unerheblich
- während Wartezeit besteht voller Schutz meist nur bei Unfalltod
- kein Verlust des Versicherungsschutzes durch falsche Angaben bei Gesundheitsfragen
- Nachteile
- höhere Beiträge
- längere Wartezeiten
- während Wartezeit besteht kein Schutz bei natürlichem Tod
4.2. Wartezeiten
Sie können sich grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie eine Versicherung für Ihre Bestattung abschließen, die eine Wartezeit bis zum Eintritt der Schutzwirkung vorsieht, oder Sie eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit wählen.

Die Kosten einer Sterbeversicherung variieren, abhängig vom Typ der Bestattung und der Höhe der Vorsorge sowie des Sterbegelds.
Die Wartezeiten bei Sterbegeldversicherungen sollen die Anbieter der Versicherungspolicen vor allzu ungünstigen Versicherungsverhältnissen bewahren. Wer also gerade erst eine Beerdigungsversicherung abgeschlossen hat und kurz darauf bereits verstirbt, genießt daher innerhalb der ersten Monate meist noch keinen Versicherungsschutz.
Frühestens nach einem halben Jahr, wenn bereits ausreichend Beiträge eingezahlt wurden, beginnt bei vielen Versicherungen der Schutz tatsächlich zu greifen. Teilweise sind sogar Wartezeiten von bis zu drei Jahren üblich.
Von dieser Regelung ist normalerweise der Tod durch einen plötzlichen Unfall ausgeschlossen, sodass bei einem Unfalltod der Versicherungsschutz sofort beginnt.
Nutzen Sie unseren Sterbegeldversicherung-Rechner und lassen sich von einem Experten über die Vorteile einer Sterbegeldversicherung mit und ohne Wartezeit informieren.
4.3. Unfalltodesschutz
Die meisten Tarife beinhalten die Leistung im Falle eines Unfalltodes als fester Bestandteil der Police. Jedoch nicht alle Versicherungen zahlen, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt. Meist lässt sich der sogenannte Unfalltodesschutz aber gegen einen kleinen Aufpreis in jede Police nachträglich integrieren.
Auf der anderen Seite verdoppeln einige Anbieter auch die ausgezahlte Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer unverhofft durch einen Unfall ums Leben kommt.
Tipp: Achten Sie bei Ihrer Auswahl darauf, dass der Unfalltodesschutz im Leistungsumfang enthalten ist oder sich die Versicherungssumme bei einem tödlichen Unfall verdoppelt.
4.4. Kündigung einer Sterbegeldversicherung
Die Kündigung bzw. der Rückkauf einer Sterbegeldversicherung lohnt sich für den Kunden in der Regel nicht. Der Rückkaufswert liegt meist weit unter dem Betrag, den der Versicherungsnehmer während der Laufzeit in die Versicherung eingezahlt hat.
Hinzu kommen hohe Kosten für die vorzeitige Auflösung des Vertrags und weitere Abschläge, sodass Versicherte fast immer einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden aus dem Rückkauf ihrer Bestattungsversicherung ziehen.
Solange es eine andere Möglichkeit gibt, sollten Sie daher von der Kündigung Ihrer Sterbegeldversicherung absehen. Die zu erwartenden Verluste sind schlicht zu hoch.
5. Wie hoch sollte das Alter bei Versicherungsbeginn sein?
Eine Sterbegeldversicherung kann grundsätzlich von Jung und Alt gleichermaßen abgeschlossen werden. Allerdings erhöhen sich die Beiträge signifikant, sobald ein gewisses Alter vom Versicherungsnehmer überschritten wird.

Eine Versicherung für Beerdigungskosten abzuschließen, macht für Kunden ab 65 nur bedingt Sinn. Auch Sterbeversicherungen ohne Gesundheitsprüfung sind dann kostspielig.
Teilweise verlangen die Anbieter auch eine einmalige Sonderzahlung für die Aufnahme eines älteren Versicherungsnehmers oder es werden Altersgrenzen festgeschrieben, bis zu denen ein Vertragsschluss noch möglich ist.
In den meisten Fällen beträgt das Höchstalter bei Abschluss des Vertrages zwischen 80 und 85 Jahre. Idealerweise schließen Sie Ihren Vertrag also ab, bevor Sie dieses kritische Alter erreicht haben.
Zusätzlich bieten einige Sterbekassen an, die Versicherung ab einem bestimmten Alter beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, dass Sie nach Erreichen eines gewissen Alters keine monatlichen Beiträge mehr zu leisten haben und Ihre Versicherung für die Bestattung dennoch weiter fortbesteht.
6. Wie ist die Besteuerung beim Sterbegeld?
Das Thema Steuern ist immer eine leidige Angelegenheit. Auch bei der Versteuerung von Sterbegeld sieht das nicht anders aus. Generell werden Sterbegeldversicherungen steuerlich genauso gehandhabt wie Lebensversicherungen auch.
Das bedeutet, dass nur diejenigen Versicherungen von der Abgeltungssteuer befreit sind, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Die Policen, die nach diesem Datum entstanden sind, genießen keine steuerlichen Vorteile.
Ausnahme: Handelt es sich um eine Auszahlung im Todesfall des Versicherten, so muss lediglich die Hälfte der Versicherungssumme versteuert werden, wenn
- die Auszahlung der Versicherungssumme in einer Summe stattfand und
- die Police eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte.
7. Sterbegeldversicherungen im Test
Es ist uns nicht leicht gefallen, ein Fazit in unserem Sterbegeldversicherung-Test zu ziehen. Die Unterschiede der einzelnen Policen und Tarife sind jeweils sehr groß, sodass ein einheitliches Urteil schwer zu fällen ist.
7.1. Die Vorzüge einer Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung können Ihre Bestattungskosten gedeckt werden.
Vorteilhaft ist zum Beispiel, dass Ihre Angehörigen bereits kurz nach der Unterzeichnung des Vertrags den vollen Versicherungsschutz im Sterbefall genießen.
Selbst wenn Sie noch nicht viel in die Versicherung eingezahlt haben, besteht im Todesfall bereits nach Ablauf der Wartezeit voller Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Dies ist gerade für solche Personen interessant, die aufgrund von Vorerkrankungen oder hohem Alter keine andere Form der Versicherung mehr abschließen können und wenigstens den Betrag für das eigene Begräbnis sichern wollen.
7.2. Die Sterbegeldversicherung bei Bezug von Grundsicherung
In diesem Zusammenhang schildert Finanztest(07/2016) den Fall einer knapp 70-jährigen Rentnerin, die eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Grundsicherung bezog.
Das Tochtermagazin von Stiftung Warentestberichtet, dass die Frau vom Sozialamt dazu aufgefordert wurde, ihre Sterbegeldversicherung zu kündigen, um von dem Erlös ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten.
Die Rentnerin zog vor Gericht und erhielt Recht. Der Richter urteilte, dass es nicht rechtens sei, eine Sterbegeldversicherung auf die Grundsicherung anzurechnen und aus diesem Grund eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge vorzeitig zu beenden (Az. S 18 SO 108/14).
In einem weiteren Urteil entschied das Sozialgericht sogar, dass das Sozialamt die Kosten einer moderaten Sterbegeldversicherung übernehmen muss, wenn der Sozialhilfeempfänger sich die monatlichen Beiträge ansonsten nicht leisten kann (Az. S 4 SO 370/14).
Damit hat das Sozialamt keinen Zugriff auf die angesparten Todesfallleistungen des Versicherungsnehmers. Nur wenn die Versicherungssumme noch zu Lebzeiten des Versicherten ausgezahlt werden soll, kann die Versicherung auf die Grundsicherung angerechnet werden.
7.3. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht
Unabhängig davon wurde bei mehreren Versicherungsvergleichen festgestellt, dass die Rentabilität von Sterbegeldversicherungen insgesamt nicht ausreichend ist. So seien die Auszahlungen zum Ende der Laufzeiten häufig geringer als diejenige Summe, die über die Jahre in die Versicherung eingezahlt wurde.
Vielfach sind daher nur solche Verträge rentabel, die über zig Jahre kontinuierlich bespart wurden. In den übrigen Fällen sind andere Formen des Sparens wesentlich effektiver. Wer die Police also erst in hohem Alter abgeschlossen hat, kann nur mit sehr geringen Renditen rechnen.
8. Testsieger
8.1. Sieger bei Finanztest
Finanztest(08/2009) hatte in seiner damaligen Ausgabe Personen ab 45 die Anbieter Debeka, HDH sowie SDK empfohlen, allerdings nur mit Einschränkungen. So mussten sowohl bei der SDK als auch bei der Debeka Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Interessenten über 65 Jahren riet der Ableger von Stiftung Warentest generell vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab, da die Beiträge im Verhältnis zur späteren Auszahlung zu hoch seien.
8.2. Sieger bei Öko Test
Auch Öko Test (08/2012) hatte bei seiner Auswertung vor allem die Kostenfrage im Vordergrund. Die beste Sterbekasse dort ist die Fürsorgekasse von 1908. Gefolgt von der Hinterbliebenenkasse der Heilberufe. Erst danach kommen die Anbieter Solidar und Ergo.
Unter den weniger bekannten Online-Portalen wechseln sich die Versicherungsgesellschaften Monuta, Solidar, Allianz und Ergo auf dem Siegertreppchen immer wieder gegenseitig ab.
8.3. Unser Gewinner
Der Gewinner unseres Sterbegeldversicherung-Tests ist ebenfalls die Fürsorgekasse von 1908 aus Krefeld. Bei keinem anderen Anbieter sind die monatlichen Beiträge niedriger ausgefallen als bei der christlichen Assekuranz.
Abhängig davon, welchen Tarif Sie wählen, kann dort eine Versicherungssumme von bis zu 7.500 Euro abgeschlossen werden. Die angebotenen Sterbegeldversicherungen werden jeweils ohne Gesundheitsprüfung vertrieben und können grundsätzlich bis zum Erreichen des 70. Lebensjahrs vereinbart werden.
Sie haben die Wahl, in welchen Intervallen Sie die Beiträge begleichen möchten. Egal ob jährlich, monatlich oder einmal pro Quartal, es ist alles möglich.
Zudem können Sie bestimmen, wie lange Sie in die Versicherung einzahlen möchten. Sie entscheiden, ob Sie bis zu Ihrem 60. oder 65. Lebensjahr die Beiträge zahlen wollen oder ob Sie lieber lebenslang in die Police einzahlen wollen.
Entsprechend werden Überschussbeteiligungen zum Versicherungsbetrag hinzugerechnet, was die eigentliche Versicherungssumme erhöht, je nachdem wie lange Sie eingezahlt haben.
Außerdem werden Kinder bis zu ihrem 16. Lebensjahr kostenlos mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro mitversichert. Unser Testsieger ist daher die Fürsorgekasse von 1908.
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