- Flexible Reisetermine und Abflughäfen können die Auswahl an passenden Pauschalreisen vergrößern.
- Vergleichen Sie auch Verpflegung, Gepäck, Transfer und weitere enthaltene Leistungen.
- Melden und dokumentieren Sie Reisemängel frühzeitig, damit der Veranstalter Abhilfe schaffen kann.

Pauschalreisen wachsen weltweit seit Jahren stetig und laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) wuchs auch der Umsatz mit Flugpauschalreisen für den Sommer 2026 in Deutschland um 14 %. Klassische Fernreisen gingen dagegen leicht zurück.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Pauschalreise ausmacht, wie sich die Anbieter im Vergleich unterscheiden, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Rechte Ihnen bei Stornierung oder Reisemängeln zustehen.
1. Was ist eine Pauschalreise und wie unterscheidet sie sich von der Individualreise?
Eine Pauschalreise kombiniert mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen für dieselbe Reise. Anders als bei einzeln gebuchten Reiseleistungen profitieren Sie dabei von den besonderen gesetzlichen Schutzrechten des Pauschalreiserechts.
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile eine Pauschalreise gegenüber der Individualreise hat.
1.1. Wann liegt eine Pauschalreise vor – und wann nicht?
Gemäß § 651a BGB handelt es sich um eine Pauschalreise, sobald für eine Reise wenigstens zwei unterschiedliche Reiseleistungen zu einem Gesamtangebot zusammengefasst werden. Das kann beispielsweise die Kombination aus Flug und Unterkunft oder aus Bahnfahrt und Mietwagen sein.
Möglich ist dieser Fall auch dann, wenn Sie die einzelnen Leistungen selbst auswählen und diese anschließend gemeinsam gebucht werden. Ebenso kann Ihnen der Reiseveranstalter im Vertrag das Recht einräumen, Reiseleistungen erst nach Vertragsschluss aus seinem Angebot auszuwählen.
Für zusätzliche touristische Leistungen gelten jedoch besondere Regeln: Kombinieren Sie etwa eine Hotelübernachtung mit einer touristischen Leistung, die weniger als einem Viertel des gesamten Reisewerts entspricht, liegt allein dadurch noch keine Pauschalreise vor. Das kann anders sein, wenn die touristische Leistung für die Reise eine zentrale Bedeutung hat.
Einige Beispiele zur Einordnung:
- Buchen Sie Flug und Hotel gemeinsam bei einem Reiseveranstalter, handelt es sich grundsätzlich um eine Pauschalreise – auch wenn Sie die beiden Leistungen selbst ausgewählt haben.
- Buchen Sie dagegen einen Flug direkt bei einer Fluggesellschaft und anschließend unabhängig davon ein Hotel bei einem anderen Anbieter, schließen Sie grundsätzlich zwei separate Verträge. Die besonderen Schutzrechte des Pauschalreiserechts gelten dann nicht.
- Buchen Sie eine Hotelübernachtung für 400 Euro zusammen mit einer Stadtführung für 50 Euro, macht die Stadtführung weniger als ein Viertel des Gesamtwerts aus. Damit entsteht noch keine Pauschalreise, sofern die Stadtführung kein wesentliches Merkmal der Reise ist.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Veranstalter und Vermittler der Reise: Der Reiseveranstalter ist Ihr Vertragspartner für die Pauschalreise und muss dafür sorgen, dass die gebuchten Reiseleistungen wie vereinbart erbracht werden.
Ein Reisevermittler – beispielsweise ein Online-Vergleichsportal – vermittelt dagegen den Vertrag mit dem Reiseveranstalter. Prüfen Sie allerdings in Ihren Vertragsunterlagen, welches Unternehmen als Reiseveranstalter genannt wird.
» Mehr InformationenGut zu wissen: Die Bestimmungen zu Pauschalreiseverträgen gelten unter anderem nicht für Tagesreisen, die kürzer als 24 Stunden sind, ohne Übernachtung stattfinden und höchstens 500 Euro kosten. Ausgenommen sind außerdem bestimmte Geschäftsreisen, die auf Grundlage eines Rahmenvertrags für unternehmerische Zwecke organisiert werden.
1.2. Pauschalreise oder Individualreise: Wo liegen die Vor- und Nachteile?
Welche Variante besser passt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen Flexibilität, Planungsaufwand und rechtliche Absicherung sind. Wichtige Vor- und Nachteile einer Pauschalreise in der Übersicht:
- Vorteile
- Reiseleistungen werden gemeinsam gebucht, wodurch Zeit gespart wird
- Reiseveranstalter ist für den korrekten Ablauf der Pauschalreise verantwortlich
- Zahlungen an den Veranstalter sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen gegen dessen Insolvenz abgesichert
- Bei Reisemängeln oder erheblichen Vertragsänderungen gelten die Schutzvorschriften des Pauschalreiserechts
- Nachteile
- Reiseleistungen lassen sich nicht so frei kombinieren wie bei Einzelbuchungen
- Kurzfristige Stornierungen können teurer sein als bei Individualreisen
- Individuelle Umbuchungen einzelner Bestandteile richten sich nach dem Vertrag und können zusätzliche Kosten verursachen

Pauschalreisen im Vergleich: Viele Reiseveranstalter bieten spezielle Angebote für Familien an.
2. Welche Reisearten, Funktionen und Serviceleistungen bieten Reiseportale?
Reiseportale unterscheiden sich unter anderem darin, welche Veranstalter und Reisearten sie vermitteln und welche Funktionen sie für Suche und Buchung anbieten. Achten Sie neben dem Reisepreis darauf, wie groß die Auswahl ist, welche Leistungen sich vergleichen lassen und an wen Sie sich nach der Buchung wenden können.
2.1. Wo können Sie Pauschalreisen buchen?
Die Buchungswege unterscheiden sich vor allem bei Auswahl, Beratung und der Rolle des jeweiligen Pauschalreise-Anbieters.
- Online-Reiseportal: Bündelt Angebote verschiedener Reiseveranstalter und ermöglicht deren direkten Vergleich. Vertragspartner für die Pauschalreise ist in der Regel der jeweils ausgewiesene Reiseveranstalter.
- Reiseveranstalter: Die Pauschalreise wird direkt beim Veranstalter gebucht. Die Suche beschränkt sich dabei auf dessen eigenes Angebot und gegebenenfalls zugehörige Marken.
- Stationäres Reisebüro: Persönliche Beratung und Suche nach passenden Angeboten verschiedener Veranstalter. Für einzelne Beratungs- oder Serviceleistungen können zusätzliche Entgelte anfallen.
2.2. Welche Pauschalreiseformen gibt es und für wen eignen sie sich?
Pauschalreisen werden für unterschiedliche Urlaubswünsche angeboten. Welche Reiseform zu Ihnen passt, hängt insbesondere davon ab, ob Erholung, gemeinsame Aktivitäten oder ein organisiertes Reiseprogramm im Vordergrund stehen sollen.
Einige typische Varianten in der Übersicht:
| Reiseform | Merkmale | Zielgruppe |
|---|---|---|
| Strand- und Badeurlaub | Hotelaufenthalt an einem Badeziel, häufig mit Flug und Transfer kombiniert | Reisende, die überwiegend Erholung suchen |
| Rundreise | Mehrere Stationen mit geplantem Reiseverlauf und meist wechselnden Unterkünften | Reisende, die mehrere Orte und Sehenswürdigkeiten kennenlernen möchten |
| Gruppenreise | Gemeinsames Reisen mit organisiertem Ablauf und häufig mit Reiseleitung | Reisende, die Wert auf gemeinsame Aktivitäten und Organisation legen |
| Cluburlaub | Aufenthalt in einer Ferienanlage mit Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsangeboten | Reisende, die viele Freizeitangebote direkt in der Anlage nutzen möchten |
| Städtereise | Kürzerer Aufenthalt in einer Stadt, beispielsweise als Kombination aus Anreise und Hotel | Reisende, die Kultur und Sehenswürdigkeiten entdecken möchten |
2.3. Welche Funktionen und Serviceleistungen sind bei Reiseportalen wichtig?
Ein gutes Reiseportal sollte Ihnen ermöglichen, passende Angebote schnell einzugrenzen und deren Leistungen transparent zu vergleichen. Sinnvoll sind etwa Filter für Reiseziel, Abflughafen, Reisezeitraum, Reisedauer, Verpflegung, Zimmerkategorie und Hotelbewertungen.
Prüfen Sie außerdem, ob bereits in der Ergebnisübersicht erkennbar ist, welche Leistungen im Reisepreis enthalten sind. Dazu können beispielsweise Aufgabegepäck, Transfer oder bestimmte Verpflegungsleistungen gehören. Spätestens vor der Buchung sollten die enthaltenen Leistungen eindeutig ausgewiesen sein.
Auch die transparente Darstellung der Zahlungs-, Stornierungs- und Buchungsbedingungen ist relevant.
» Mehr Informationen2.4. Worauf sollten Sie bei Mietwagen und Ausflügen achten?
Vergleichen Sie bei einem Mietwagen nicht nur den Preis, sondern auch Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung, Tankregelung, Kilometerbegrenzung sowie mögliche Zusatzkosten.
Ausflüge können teilweise bereits bei der Reisebuchung oder später am Urlaubsort gebucht werden. Vergleichen Sie Preis und enthaltene Leistungen, beispielsweise Transfer, Eintrittspreise oder Verpflegung. Relevant ist zusätzlich, bis wann Sie den Ausflug kostenfrei stornieren können und was bei einer kurzfristigen Absage durch den Pauschalreise-Anbieter gilt.
» Mehr Informationen2.5. Zusatzleistungen rund um Flug und Flughafen: Was sollten Sie beachten?
Je nach Angebot können Sie etwa nebeneinanderliegende Sitzplätze im Flugzeug, zusätzliches Gepäck oder einen Parkplatz am Abflughafen hinzubuchen. Bei Gepäck sollten Sie kontrollieren, welche Freigepäckmenge im gebuchten Tarif enthalten ist.
Reisen Sie mit dem Auto zum Flughafen, vergleichen Sie bei Parkangeboten neben dem Preis auch Entfernung zum Terminal, Transferzeiten und Stornierungsbedingungen.

Bei Pauschalreisen können Sie je nach Veranstalter und Buchungszeitpunkt meist zwischen Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung wählen. Einige Reiseanbieter ermöglichen zusätzlich die Zahlung über PayPal oder Zahlungsdienste wie Klarna.
3. Was kosten Pauschalreisen im Vergleich und wie sparen Sie beim Buchen?
Der Preis einer Pauschalreise hängt vor allem von Reiseziel, Reisezeit, Dauer und enthaltenen Leistungen ab. Zusätzlich kann es sich lohnen, mehrere Buchungsportale zu durchsuchen und bei Reisezeit und Buchungszeitpunkt flexibel zu bleiben.
3.1. Wie unterscheiden sich die Preise zwischen Reiseportalen?
Die Preise zwischen Reiseportalen können sich für ähnliche Reisen deutlich unterscheiden. Das liegt unter anderem daran, dass Portale unterschiedliche Veranstalter und Angebote in ihre Suche einbeziehen oder diese unterschiedlich darstellen und sortieren.
Wie groß die Unterschiede sein können, zeigte ein Test der Stiftung Warentest: Für fünf Modellreisen wurden bei 15 Online-Reisebüros insgesamt 446 Preise erhoben.
Obwohl für die jeweilige Modellreise dieselben Anforderungen etwa an Hotelklasse, Verpflegung und Reisezeit galten, unterschieden sich die jeweils günstigsten gefundenen Angebote deutlich. Bei einem Familienurlaub auf Mallorca in der Hauptsaison betrug die Differenz sogar mehrere Tausend Euro.
Die Stiftung Warentest unterstreicht dabei, auf den tatsächlichen Leistungsumfang zu achten. Zwei Angebote für dasselbe Hotel sind nicht automatisch identisch ausgestattet.
» Mehr InformationenTipp: Legen Sie auf verschiedenen Portalen möglichst dieselben Filter fest und vergleichen Sie anschließend die enthaltenen Leistungen. So vermeiden Sie, dass ein niedrigerer Preis lediglich auf einem geringeren Leistungsumfang beruht.
3.2. Wie entscheidend sind Reisezeit und Reisedauer?
Die Reisezeit gehört zu den wichtigsten Preisfaktoren. Während der Schulferien, an Feiertagen und der Hauptsaison eines Reiseziels ist die Nachfrage häufig höher. Wer außerhalb dieser Zeiträume reisen kann, findet deshalb eher günstigere Angebote.
Beachten Sie dabei auch die Saison am Reiseziel. Haupt- und Nebensaison richten sich nicht überall nach denselben Monaten. Bei Fernreisen können beispielsweise Regen- und Trockenzeiten die Nachfrage beeinflussen, während an europäischen Badezielen vor allem die Sommermonate stark nachgefragt sind.
Auch die Reisedauer wirkt sich auf den Gesamtpreis aus. Eine längere Reise kostet in der Regel insgesamt mehr, muss aber nicht proportional zur Zahl der Urlaubstage teurer werden. Kosten für Hin- und Rückflug fallen beispielsweise unabhängig davon an, ob Sie eine oder zwei Wochen am Ziel bleiben.
» Mehr Informationen3.3. Welche Verpflegungsoptionen sollten Sie vergleichen?
Die Verpflegung kann einen erheblichen Anteil am Reisepreis ausmachen. Daher sollten Sie hier genau hinschauen, aber auch Ihre Tagesplanung im Blick haben. In der Regel steigt der Preis mit jeder Stufe:
- Ohne Verpflegung
- Frühstück
- Halbpension
- Vollpension
- All-inclusive
3.4. Was sollten Sie beim Angebot an Reisezielen und Abflughäfen beachten?
Ein Portal mit vielen Treffern ist nicht automatisch günstiger – eine größere Auswahl erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, ein Angebot zu finden, das Ihren Anforderungen entspricht. Es lohnt sich, neben Ihrem bevorzugten Flughafen auch erreichbare Alternativen in den Vergleich einzubeziehen.
» Mehr InformationenTipp: Berücksichtigen Sie mögliche zusätzliche Kosten für die Anreise. Ein vermeintlich günstigeres Angebot kann sich relativieren, wenn dafür hohe Bahn-, Kraftstoff-, Maut- oder Parkkosten entstehen. Auch eine zusätzliche Hotelübernachtung vor einem frühen Abflug kann den Preisvorteil aufzehren.
3.5. Pauschalreise früh buchen: Wie sehr lohnt sich das?
Wer früh bucht, hat in der Regel eine größere Auswahl an verfügbaren Terminen, Unterkünften und Zimmerkategorien. Veranstalter können zudem Frühbucherrabatte anbieten. Für ausgewählte Angebote werben große Veranstalter oft mit maximalen Frühbucherrabatten von etwa 30 bis 45 %.
Solche Angaben beziehen sich jedoch nicht zwangsläufig auf den gesamten Preis der Pauschalreise. Je nach Angebot kann beispielsweise nur die Hotelleistung rabattiert sein.
Last-Minute-Angebote können entstehen, wenn kurz vor Beginn der Reise noch Kontingente verfügbar sind. Dafür müssen Sie meist eine geringere Auswahl in Kauf nehmen.

Eine Auslandskrankenversicherung kommt für entstehende Arztkosten während des Urlaubs auf. Ist ein Antritt der Reise aufgrund einer schweren Krankheit nicht möglich, erstattet Ihnen eine gute Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Kosten.
4. Wie sind Sie bei einer Pauschalreise im Insolvenzfall rechtlich abgesichert?
Die gesetzliche Insolvenzsicherung schützt Sie, wenn aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters vereinbarte Reiseleistungen ausfallen. In diesem Fall muss der Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits geleistete Zahlungen erstatten.
Der Schutz greift auch, wenn Sie Forderungen von Leistungserbringern begleichen, die der insolvente Veranstalter nicht bezahlt hat. Ebenso erstreckt er sich auf eine mögliche Rückreise und eine gegebenenfalls notwendige Unterkunft.
Reiseveranstalter erfüllen ihre Sicherungspflicht grundsätzlich über einen Reisesicherungsfonds. Veranstalter mit einem relevanten Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro können stattdessen auch eine Bürgschaft einer Bank nutzen oder sich entsprechend versichern.
Den Nachweis über die Absicherung erhalten Sie mit dem Sicherungsschein. Er nennt unter anderem den zuständigen Absicherer, gegen den Sie im Insolvenzfall einen unmittelbaren Anspruch haben.
Gut zu wissen: Bewahren Sie den Sicherungsschein zusammen mit Ihren Buchungsunterlagen auf. Entscheidend ist nicht, welcher zulässige Absicherungsweg genutzt wird, sondern dass für Ihre Pauschalreise die vorgeschriebene Insolvenzsicherung besteht.

Auch ein Mietwagen kann Teil einer Pauschalreise sein. Ist die vereinbarte Leistung mangelhaft oder nicht verfügbar, bestehen grundsätzlich die pauschalreiserechtlichen Ansprüche gegenüber dem Veranstalter der Reise.
5. Welche Rechte haben Sie bei Stornierung, Vertragsänderungen oder Reisemängeln?
Vor Beginn einer Pauschalreise können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten, müssen dem Veranstalter aber gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung zahlen. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel kann ein Rücktritt ohne diese Entschädigung möglich sein.
Bei erheblichen Vertragsänderungen sowie bei Mängeln während der Reise stehen Ihnen ebenfalls gesetzliche Rechte zu. Je nach Situation kommen unter anderem Rücktritt, Abhilfe, Reisepreisminderung oder Schadensersatz infrage.
5.1. Wie und zu welchen Kosten können Sie eine Pauschalreise stornieren?
Nach § 651h BGB können Sie vor Beginn der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann dafür allerdings eine angemessene Stornierungsgebühr verlangen.
Zum Teil sind pauschale Entschädigungssätze festgelegt. Für die Berechnung spielt unter anderem eine Rolle, wie lange es noch bis zum Reisebeginn dauert, welche Kosten der Veranstalter durch die Stornierung spart und ob er die gebuchten Reiseleistungen auf andere Weise vergeben kann. Prüfen Sie die Rücktrittsbedingungen deshalb bereits vor der Buchung.
Hinweis: Erklären Sie Ihren Rücktritt so, dass Sie dessen Zugang beim Reiseveranstalter bei Bedarf nachweisen können. Eine E-Mail oder eine andere Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erleichtert die Dokumentation.
Möchten Sie stattdessen Reisetermin, Hotel oder andere Leistungen ändern, kann eine Umbuchung infrage kommen. Ob diese möglich ist und welche Kosten entstehen, richtet sich nach dem Vertrag und dem jeweiligen Angebot.
» Mehr Informationen5.2. Wann ist ein Rücktritt ohne Entschädigung möglich?
Eine Entschädigung für den Rücktritt darf der Reiseveranstalter nicht fordern, wenn außergewöhnliche und nicht vermeidbare Ereignisse am Urlaubsort oder in dessen Nähe die Reise selbst oder die Anreise erheblich beeinträchtigen.
Dazu können je nach Situation Naturkatastrophen, erhebliche Sicherheitsprobleme oder schwerwiegende Gesundheitsgefahren gehören. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf Ihre Reise.
Wichtig: Persönliche Gründe wie eine Erkrankung berechtigen grundsätzlich nicht zu einem kostenfreien Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung relevant sein.
Besondere Rechte bestehen außerdem, wenn der Veranstalter vor Reisebeginn wesentliche Vertragsbestandteile erheblich ändern möchte. Auch den Preis darf er nicht beliebig nachträglich erhöhen: Eine einseitige Preiserhöhung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei entsprechendem vertraglichem Vorbehalt möglich. Übersteigt eine angebotene Erhöhung 8 % des Reisepreises, können Sie unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vom Vertrag zurücktreten.
» Mehr Informationen5.3. Welche Ansprüche haben Sie bei Reisemängeln?
Weicht die Pauschalreise von den vertraglich zugesicherten Leistungen ab, kann ein Reisemangel vorliegen. Beispiele sind eine andere als die gebuchte Zimmerkategorie, erhebliche Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten oder der Ausfall vereinbarter Reiseleistungen.
Zeigen Sie einen Reisemangel unverzüglich beim Reiseveranstalter an und verlangen Sie Abhilfe. Dokumentieren Sie den Zustand zusätzlich mit Fotos, Videos oder anderen geeigneten Nachweisen und bewahren Sie Ihre Kommunikation auf.
» Mehr Informationen5.4. Ist eine Reiseversicherung im Pauschalreisepreis enthalten?
Die gesetzliche Insolvenzsicherung ist keine persönliche Reiseversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Reiseveranstalters, übernimmt aber beispielsweise keine Stornokosten wegen einer Erkrankung. Bei den Pauschalreiseanbietern im Vergleich können Sie in der Regel verschiedene Reiseversicherungen mit kooperierenden Versicherern abschließen.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann je nach Tarif bestimmte Stornokosten übernehmen, wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Ob sie sich lohnt, hängt unter anderem vom Reisepreis, den Stornobedingungen der geplanten Reise und Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf ab.
Tipp: Prüfen Sie vor dem Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung, ob bereits Schutz über eine Kreditkarte, einen bestehenden Versicherungsvertrag oder eine andere Mitgliedschaft besteht. So vermeiden Sie unnötige Doppelversicherungen.

„Der frühe Vogel fängt den Wurm.“ – dieser Spruch gilt auch für Reisen. Je früher Sie buchen, desto größer ist die Auswahl. Zusätzlich bieten viele Pauschalreiseveranstalter-Testsieger attraktive Frühbucherrabatte.
6. FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Pauschalreisen im Vergleich
6.1. Wer haftet bei einem Flugausfall oder Streik während einer Pauschalreise?
Der Reiseveranstalter haftet für sämtliche im Paket enthaltenen Leistungen, unabhängig davon, ob eine Fluggesellschaft, ein Hotel oder ein anderer Leistungsträger den Ausfall verursacht hat.
Wenden Sie sich deshalb zunächst an den Veranstalter und nicht separat etwa an die Fluggesellschaft. Zusätzliche Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung gegenüber der Airline bleiben davon unberührt und können parallel bestehen.
» Mehr Informationen6.2. Was ist eine All-inclusive-Pauschalreise?
Eine All-inclusive-Pauschalreise verbindet eine Pauschalreise mit einer umfangreichen Verpflegung im Hotel. Neben den Hauptmahlzeiten sind üblicherweise bestimmte Getränke und je nach Angebot beispielsweise Snacks oder weitere Hotelleistungen im Reisepreis enthalten. Dem Begriff „All-inclusive“ kann jedoch kein einheitlicher Leistungsumfang zugeordnet werden.
» Mehr Informationen6.3. Ist eine Pauschalreise für Familien mit Kindern günstiger als eine Individualreise?
Das hängt vom Einzelfall ab: Familien profitieren bei Pauschalreisen häufig von Kinderermäßigungen und einem festen Gesamtpreis, während eine Individualreise bei sehr flexibler Reisezeit und gezieltem Preisvergleich einzelner Leistungen günstig ausfallen kann.
Da sich die Kinder-Altersgrenzen für Ermäßigungen je nach Anbieter unterscheiden, lohnt sich für Familien ein Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Reise.
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Leider haben wir mit CHECK24 Reisen schlechte Erfahrungen gemacht: Beim Buchen ist uns ein Datums-Fehler unterlaufen, den wir unmittelbar nach dem Absenden der Buchung bemerkten. Weniger als 5 Min. nach der Buchung nahmen wir Kontakt und baten um Korrektur des Aufenthaltsdatums. CHECK24 Reisen ging nicht darauf ein und beharrte auf der vollen (sehr hohen) Stornierungsgebühr — CHECK24 Reisen, einmal und NIE wieder.
Hallo Herr Hollenstein,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem PAuschalreisen-Vergleich.
Wir bedauern es, dass Sie bei Ihrer Reisebuchung schlechte Erfahrungen gemacht haben. In unserer Vergleichstabelle finden Sie viele weitere Anbieter, mit den der nächste Urlaub bestimmt gelingt.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Ihr Vergleich.org-Team
Das mit den Gutscheinen klappt nicht immer . Zum Beispiel bei Travel 24 wird er garnicht ausgezahlt , da wird man nur veralbert , was nicht nur mir so geht , denn ich habe es oft gelesen und gehört bei Bewertungen über dieses Reiseportal
Hallo,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Pauschalreisen-Vergleich.
Gutscheine sind leider oftmals nur für einen begrenzten Zeitraum, bestimmte Reisen oder Neukunden gültig. Gutscheine, die Sie im Internet auf diversen Seiten finden, sind zudem mit Vorsicht zu genießen. Nicht immer sind diese korrekt oder aktuell. Viele Portale bieten außerdem regelmäßig Rabatte an.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Ihr Vergleich.org-Team