- Eine Hundehaftpflicht ist in fast jedem Bundesland Deutschlands verpflichtend.
- Die Haftpflichtversicherung für Hunde zahlt nicht bei jedem Schaden. Beispielsweise werden Schäden an Mietsachen (Mietwohnung) von den meisten Versicherern standardmäßig nicht übernommen.
- Schließen Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme ab. Erfahrungen haben gezeigt, dass es eine zu hohe Versicherungssumme nicht gibt.
Vielleicht haben Sie sich in der Vergangenheit bereits einmal in dieser Situation befunden: Ihr Hund hat einen Schaden verursacht und Sie sind nicht versichert. Nun müssen Sie für den Schaden aufkommen. Das kann teilweise extrem teuer werden und im schlimmsten Fall sogar Existenzen zerstören.
Ein beliebtes Beispiel: Sie gehen mit Ihrem vierbeinigen Freund spazieren und plötzlich sieht er auf der anderen Straßenseite eine hübsche Hündin oder vielleicht einen Hasen. Sie waren nicht vorbereitet und der Schlingel rennt weg.
Auch wenn der Gedanke daran schrecklich ist, stellen Sie sich vor, ein schwerer Lastwagen will im entscheidenden Augenblick ausweichen und fährt ungebremst in ein Gebäude oder eine Menschenmenge. Die Schadenshöhe kann bei einem solchen Szenario schnell in die Millionen gehen.
Jetzt läge es an Ihnen den entstandenen Schaden – egal in welcher Höhe – zu bezahlen, es sei denn, Sie und Ihr behaarter Freund sind gut versichert. In unserem Hundehaftpflicht Vergleich 2023 zeigen wir Ihnen wo sich Hund und Halter rundum sicher fühlen können.
1. Mein Hund ist brav – brauche ich eine Hundehaftpflicht?
Ja. Wie oben bereits kurz erwähnt, brauchen Sie in fast ganz Deutschland eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob Ihr Hund ein ruhiger Typ ist oder nicht. Ausnahmen bilden nur die Bundesländer Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
Und auch dort kann es Ihnen passieren, dass Sie zum Abschluss einer Unfallversicherung für Ihren Hund verdonnert werden. Nämlich dann, wenn Ihrem Hund eine „Auffälligkeit“ vom Amtstierarzt bescheinigt wird.
In Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein Westfalen, Hessen, Brandenburg und Baden-Württemberg gilt die Pflicht zur Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunderassen und Größen.
![]() | American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier müssen immer versichert werden. Außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit polizeilich festgestellt wurde. |
![]() | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier müssen immer versichert werden. Außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit polizeilich festgestellt wurde. |
![]() | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier müssen immer versichert werden. Außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit polizeilich festgestellt wurde. |
![]() | Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier müssen immer versichert werden. Außerdem Hunde deren Gefährlichkeit polizeilich festgestellt wurde. |
![]() | Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka sowie Rottweiler müssen immer versichert werden. Außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit polizeilich festgestellt wurde. |
![]() | American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu müssen immer versichert werden. Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler können bei einem Test ihre Unbedenklichkeit beweisen. |
![]() | American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier müssen immer versichert werden. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu müssen einen Wesenstest absolvieren. |
In den restlichen Bundesländern besteht eine Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten. Ein Preisvergleich der Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen kann daher nur vorteilhaft sein.
2. Worauf sollte man bei einer Hundehaftpflichtversicherung achten?
Bei der Auswahl eines geeigneten Haftpflichtversicherers für Ihren kleinen Rabauken sollten Sie unbedingt auf folgende Punkte achten:
- Besteht in meinem Bundesland eine Pflicht zur Versicherung des Hundes?
- Gibt es in meinem Bundesland eine Mindestversicherungssumme?
- Falls ja. Wie hoch ist diese?
- Kommt Selbstbeteiligung für Sie in Frage?
- Wie hoch dürfen die Monatsraten maximal sein?
- Möchte ich, dass Welpen meiner Hündin mitversichert werden?
- Ist es mir wichtig, dass Schäden an Mietsachen übernommen werden?
Machen Sie sich Gedanken über die maximale Deckungssumme, die von Ihrem Versicherer später übernommen werden soll. Die Mindestversicherungssumme sollte einen Betrag von 10 Mio. Euro jedoch nicht unterschreiten.

Auch wenn Ihr Hund kein „Bad Dog“ ist, sollten Sie nicht auf eine Hundehaftpflichtversicherung verzichten.
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass es schnell zu Schäden im Millionenbereich kommen kann, wenn beispielsweise Verdienstausfälle, lange Krankenhausaufenthalte oder Therapien bezahlt werden müssen.
Überlegen Sie sich auch, ob Sie sich bis zu einem gewissen Betrag selbst im Schadensfall beteiligen wollen. Dadurch können Sie erheblich bei den Monatsbeiträgen sparen.
Tipp: In unserem Hundehaftpflicht-Vergleich verraten wir Ihnen die beste Hundehaftpflicht mit und ohne Selbstbeteiligung.
Hier finden Sie weitere Vergleiche rund um das Wohl Ihres Vierbeiners:
3. In welchen Fällen haftet eine Hundehaftpflichtversicherung nicht?
In einigen Fällen übernimmt eine gewöhnliche Tierhalterhaftpflicht die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Hund entstehen, nicht. So zum Beispiel, wenn Ihrem Hund selbst etwas zustößt. Hierfür benötigen Sie eine spezielle Krankenversicherung für Hunde oder OP Versicherung. Diese übernimmt Kosten, die für eine Behandlung Ihres kranken oder verletzten Schatzes anfallen.
Schadensmeldung
Vergessen Sie außerdem nicht, einen möglichen Schaden rechtzeitig bei der Versicherung zu melden. Denn ist zu viel Zeit zwischen der Schadensmeldung und dem Unfall vergangen, könnte es ebenfalls zu Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Auch wenn dem Hundehalter fahrlässiges (zu sorgloses) oder vorsätzliches (absichtliches) Verhalten vorgeworfen wird, verweigern Versicherer die Übernahme der Kosten. Beispielsweise weil der Hund bereits in der Vergangenheit aggressives Verhalten gezeigt hat und der Besitzer trotzdem keinerlei Vorsichtsmaßnahmen (Maulkorb, Leine) ergreift, um einen drohenden Unfall zu vermeiden.
Weiter werden auch Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Dingen und Räumen nicht von der Hundehalterhaftpflicht übernommen, wenn nicht eine spezielle Verabredung hierzu getroffen wurde.
Zuletzt können Sie auch bei Strafzahlungen oder Bußgeldern, die im Zusammenarbeit mit Ihrem Hund ergangen sind, nicht mit Ihrer Versicherung rechnen. Solche Strafen sind generell vom Versicherungsschutz ausgenommen.
4. In welchen Fällen haftet die Hundehaftpflicht?

Auch wenn Ihr Süßer nur „Spielen“ wollte, müssen Sie hinterher den Schaden bezahlen. Eine Haftpflicht kann da helfen.
Eine Haftpflicht für seinen Hund abzuschließen, kann sich in vielerlei Situationen lohnen. So ist und bleibt der wohl häufigste Grund für einen Versicherungsfall die Zerstörung fremden Eigentums. Aber auch Personen- und Vermögensschäden sind in allen Tarifen grundsätzlich enthalten.
Ob die Versicherung zahlt, ist bei einem guten Versicherer auch nicht davon abhängig, ob Sie selbst mit Ihrem Hund Gassi gehen oder der Nachbar von gegenüber. Der Versicherungsschutz erstreckt sich immer auf die Person, die im Augenblick des Unfalls den Hund beaufsichtigt hat.
Die Hundeversicherung ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn es zu Personenschäden durch Ihren Hund kommt. Das heißt, Sie sind abgesichert, sollte der Hund einmal – Gott bewahre – eine andere Person beißen. Auch Situationen in denen Ihr Hund vielleicht gar nicht unmittelbar einen Schaden verursacht hat, sind im Schutz mitinbegriffen.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, Ihr Hund freut sich grenzenlos über den bevorstehenden Spaziergang und bellt beim Betreten des Gehwegs in seinem jugendlichen Elan eine Rentnerin an. Die Dame erschrickt, stürzt und muss ins Krankenhaus, obwohl Ihr Hund eigentlich nur Guten Morgen sagen wollte. Auch hier kommt Ihre Hundehaftpflichtversicherung für die Kosten der Behandlung auf.
Ebenfalls wichtig sind Situationen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann. Sie kennen das: Am Ende will niemand den schwarzen Peter haben. Auch in solchen Fällen hilft eine Hundehaftpflicht. Im Zweifelsfall müssen also nicht Sie die lästigen Streitereien führen, sondern Ihre Versicherung.
Vielleicht sind Sie Züchter und möchten deshalb, dass die Welpen Ihrer Hündin mitversichert werden? Oder andersherum: Sie haben einen umtriebigen Rüden und brauchen daher eine Hundehaftpflicht, die zusätzlich ungewollte Deckakte absichert.
Für solche Fälle wird in der Regel nicht jeder Versicherer aufkommen. Informieren Sie sich daher ausreichend, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
5. Wieviel kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Hundehaftpflicht amortisieren sich oft schon nach dem ersten „Vorfall“.
Die jährlichen Kosten einer Hundehaftpflicht variieren stark von Anbieter zu Anbieter. Laut Stiftung Warentest (03/2016) bezahlen Kunden durchschnittlich zwischen 57 Euro und 200 Euro im Jahr. Die allermeisten Anbieter berechnen ihre Beiträge jedoch nach denselben Gesichtspunkten:
- Wie hoch soll die maximale Versicherungssumme sein?
- Was für einen Hund besitzen Sie?
- Handelt es sich um einen Listenhund (Kampfhund)?
- Wie alt ist Ihr Hund (ältere Hunde verursachen meist weniger Schäden)?
- Wie alt sind Sie selbst (je älter und weiser ein Hundehalter ist, desto günstiger die Hundehaftpflicht)?
- Wollen Sie sich bei Schäden bis zu einer bestimmten Grenze selbst beteiligen?
- Brauchen Sie zusätzliche Versicherungsleistungen?
- Wo wohnen Sie und Ihr Hund (es bestehen teils regionale Unterschiede im Preis)?
6. Mein Hund hat etwas angestellt – wie gehe ich jetzt vor?
Sollte tatsächlich einmal der Fall eintreten, dass Ihr Hund etwas angestellt hat, sollten Sie zuerst Ruhe bewahren. Danach gilt es:
- den Schaden nach Möglichkeit zu minimieren (Hund entfernen),
- Personen Hilfe zu leisten (falls erforderlich),
- den Unfallort sichern (falls es sich um eine öffentliche Straße handelt),
- den Rettungsdienst rufen (falls es Verletzte gibt),
- melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung (führen Sie die Kontaktdaten bei jedem Spaziergang mit sich),
- Sie sollten sich nicht auf Schuldzuweisungen Ihres Gegenüber einlassen (sprechen Sie zuerst mit Ihrer Versicherung),
- Sobald Sie zuhause sind, sollten Sie den Vorfall so genau und ehrlich wie möglich aufschreiben und die Informationen Ihrem Versicherer zusenden.
7. Ich zahle keine Hundesteuer – kann ich meinen Hund trotzdem versichern?
Grundsätzlich ja. Die Hundesteuer bezahlen Sie unabhängig von der Hundehaftpflichtversicherung. Obwohl beides nicht miteinander verbunden ist, werden viele Versicherer fragen, ob und in welcher Stadt Ihr Hund gemeldet ist.
Das allein ist nicht weiter problematisch. Unangenehm könnte es aber werden, wenn bei einem Schaden eine Anzeige oder Meldung beim Ordnungsamt gegen Sie eingeht. Dabei wird in der Regel auch überprüft, ob der betroffene Hund steuerlich erfasst ist.
Wird dann festgestellt, dass Sie die Steuern für Ihr Tier nicht entrichtet haben, wird die entgangene Steuerschuld geschätzt und Sie müssen den ermittelten Betrag zuzüglich einer empfindlichen Strafe bezahlen. Hier hilft Ihnen auch eine Haftpflichtversicherung nicht weiter.
Tipp: Melden Sie Ihren Hund daher unbedingt beim Finanzamt an, damit Sie nicht später das Nachsehen haben.
8. Fazit: Was macht einen Hundehaftpflicht-Testsieger aus?
Hier haben wir noch einmal die Vor- und Nachteile von Hundehaftpflichtversicherungen für Sie zusammengetragen:
- Vorteile
- Sie müssen sich bei einem Schaden nicht um Kosten sorgen
- Fast überall gesetzlich vorgeschrieben
- Streitigkeiten bzgl. Schuld übernimmt Versicherung
- Nachteile
- jährliche Kosten
- mancher Hund tut wirklich nix
- nicht jede Police schützt vor jedem Schaden
In unserem Versicherungsvergleich 2023 konnte sich die Hundehalterhaftpflicht der Barmenia Direkt mit dem Top-Schutz-Tarif als klarer Vergleichssieger durchsetzen. Für einem Jahresbeitrag von 58,45 Euro und einer Selbstbeteiligung von 150 Euro bekommen Sie ein echtes Sorglos-Paket.
Zwar handelt es sich nicht um die günstigste Hundehaftpflicht in unserem Vergleich, jedoch sind Sie bei diesem Angebot bis zu einer Höhe von 10 Mio. Euro vollumfänglich abgesichert. So ist Ihr Liebling im Urlaub, in Pflege bei Freunden oder bei amourösen Abenteuern optimal versichert.
Auch wenn Ihre Hündin einmal Mutter werden sollte, werden die Welpen bei Barmenia direkt mitversichert, sodass auch ein von Hundebabys besudelter Teppich schnell seinen Schrecken verliert. Insgesamt macht das die Barmenia Direkt zu unserem Hundehaftpflicht Vergleichssieger. Nur passen Sie trotzdem bei Mietsachen auf.
Wer Wert darauf legt, eine Versicherung zu haben, bei der Mietsachschäden zusätzlich abgesichert sind, sollte auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtkasse Darmstadt zurückgreifen. Mit 70,21 Euro Jahresbeitrag und einer Selbstbeteiligung von 125 Euro sind Sie und Ihr Schatz hier bis zu einer Schadenshöhe von 20 Mio. Euro versichert.
Dazu sind Mietsachschäden bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro mitabgesichert. Auch dort können Sie verreisen oder Ihren Hund einem Bekannten anvertrauen. Ungewollte Deckakte und Welpen sind ebenso im genannten Preis inbegriffen.
Helfen Sie anderen Lesern von Vergleich.org und hinterlassen Sie den ersten Kommentar zum Thema Hundehaftpflicht Vergleich 2023.