- Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber bezieht, kann ohne Eigenleistung Ersparnisse bilden und finanziell vorsorgen.
- Arbeitnehmer können bei VL zwischen verschiedenen Anlagemöglichkeiten wählen, wie z.B. Bausparen, Fonds oder einem Banksparplan.
- Personen mit niedrigen Einkommen erhalten zusätzlich eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage.
Mit sogenannten vermögenswirksamen Leistungen fördern Arbeitgeber und Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Richtig angelegt können sich Beschäftigte damit über die Jahre ein solides Polster aufbauen. Dies ist von Seiten der Arbeitgeber aber nicht immer verpflichtend, weshalb es einige Aspekte zu beachten gibt.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre VL in 5 einfachen Schritten beantragen, und zudem richtig anlegen. So können Sie sich kompakt über den Prozess informieren und abwägen, ob er für Sie geeignet ist.
1. Im Betrieb nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigen
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist separat von den vermögenswirksamen Leistungen zu betrachten, da bei der Sparzulage die eventuelle Bezuschussung nicht davon abhängt, dass der angelegte Betrag aus dem Arbeitslohn stammt.
Die Grundidee hinter vermögenswirksamen Leistungen ist einfach: Jeder Arbeitnehmer soll die Chance erhalten, gezielt Vermögen für unterschiedliche Ziele zu bilden, wie z.B. die Finanzierung des eigenen Zuhauses, die Altersvorsorge oder eine beliebige Anschaffung. Das Besondere ist, dass der Beschäftigte nicht selbst sparen muss, sondern dabei von seinem Betrieb unterstützt wird. Anspruch auf VL haben neben Arbeitnehmern auch Beamte und Auszubildende. Die Unterstützung beträgt bis zu 40 Euro im Monat.
Für interessierte Arbeitnehmer besteht der erste Schritt darin, sich zu erkundigen, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen überhaupt bezahlt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nämlich nicht, außer man ist Beamter, Richter oder Soldat. In der freien Wirtschaft ist der Bezug vermögenswirksamer Leistungen meist im Tarifvertrag der jeweiligen Branche geregelt. Existiert keine derartige Vereinbarung, kann ein Betrieb die VL immer noch auf freiwilliger Basis zahlen. Eine Nachfrage beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung sollte hier für Klarheit sorgen.
2. Die Höhe der monatlichen Zahlung festlegen
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen beträgt zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat, was im höchsten Fall also 480 Euro pro Jahr entspricht. Für die Höhe des vom Arbeitgeber gezahlten Betrages ist es unerheblich, wie viel der Arbeitnehmer verdient.
Im Idealfall übernimmt der Betrieb die kompletten Sparbeträge bis zur Höchstgrenze selbst. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Viele Unternehmen zahlen nur einen Teilbetrag. Um trotzdem in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen, kann der Beschäftigte die Personalabteilung bitten, die Differenz auf Grundlage seines Nettogehalts aufzustocken, und zusätzlich auf den VL-Vertrag zu überweisen.
3. Die passende Anlageform wählen

Die eigene Risikobereitschaft bestimmt die passende Sparform.
Anschließend ist der Zeitpunkt gekommen, einen geeigneten Sparvertrag abzuschließen. Auch wenn der Arbeitgeber das Geld einzahlt, ist dennoch der Arbeitnehmer für den Vertragsabschluss verantwortlich. Es gibt lediglich eine Ausnahme, bei welcher der Betrieb das gesamte Procedere übernimmt: Nämlich wenn die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einfließen.
Um vermögenswirksame Leistungen anzulegen, muss man sich als Arbeitnehmer zunächst für eine der möglichen Sparformen entscheiden. Zur Auswahl stehen Fonds–, Bausparverträge- oder Banksparpläne, Lebensversicherungen, die Tilgung eines Baukredits oder gegebenenfalls sogar die direkte Beteiligung am eigenen Unternehmen.
Wer Wert darauf legt, dass sich die Anlage risikolos verzinst, kann mit einem Banksparplan wenig falsch machen. Dank der festen Verzinsung ist bereits beim Abschluss klar, mit welcher Rendite zum Zeitpunkt der Auszahlung zu rechnen ist. Arbeitnehmer, die bereit sind, das Geld in Fonds zu investieren, werden für ihre Risikobereitschaft im Schnitt mit einer Rendite von jährlich etwa 6 Prozent belohnt.
Achtung: Einzelne Börsen-Jahre können jedoch leicht um einiges besser, aber auch deutlich schlechter ausfallen. Durch die lange Laufzeit von vermögenswirksamen Leistungen von 7 Jahren werden kurzfristige Wertschwankungen meist ausgeglichen, und der Trend zeigt am Ende nach oben.
Wer noch unsicher ist, welche Anlage zu ihm passt, sollte zunächst sein Sparziel festlegen, und die eigene Risikobereitschaft abwägen.
4. VL-Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen
Danach benötigt der Arbeitgeber noch den Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen. Diese sogenannte Arbeitgeberbescheinigung wird vom Anbieter ausgehändigt, bei dem der Arbeitnehmer den Sparvertrag unterschrieben hat. Sie enthält die Daten des Anlagekontos, die der Arbeitgeber benötigt, um die monatlichen Sparbeträge überweisen zu können.
5. Staatliche Förderung beantragen

Zuschüsse gibt es für die Sparform von staatlicher Seite.
Vermögenswirksame Leistungen werden je nach gewählter Sparform staatlich gefördert. Arbeitnehmer die sich für einen Bausparvertrag entscheiden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 9 Prozent der eigenen Sparleistung, Fondssparer bekommen sogar 20 Prozent. Wichtig hierbei: Für die Förderung gelten Höchstbeträge sowie bestimmte Einkommensgrenzen.
Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt nicht separat, sondern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Die frühere Anlage VL muss hierfür jedoch nicht mehr ausgefüllt werden. Stattdessen ist auf der ersten Seite der Steuererklärung, dem sogenannten Mantelbogen lediglich ein Kreuzchen zu setzten. Das Feld ist ganz oben auf der Seite zu finden, und nennt sich „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage„.
Tipp: Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann die hier erwähnten Dokumente einreichen, und alles für ihn nicht Relevante unausgefüllt lassen.
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