Das Wichtigste in Kürze
  • Im Schnitt absolvieren Universitätsabsolventen laut einer Studie des IHF zwei Praktika während des Studiums. Entscheidend für den Nutzen des Praktikums ist danach die Fachnähe. Während eines Praktikums erwirbt man nicht nur fachliches Wissen, sondern hat darüber hinaus auch die Möglichkeit Kontakte zu knüpfen, die den späteren Berufseinstieg erleichtern können.
  • Im Vergleich der größten deutschen Praktikumsbörsen hat PRAKTIKUM.INFO die Nase vorn. Hier finden Schüler, Studenten und Absolventen schnell den passenden Praktikumsplatz. Darüber hinaus stellt die Seite ein breites Informations- und Beratungsangebot für Suchende zur Verfügung.
  • Bei meinpraktikum.de, einer Stellenbörse die sogar von der derzeitigen Bundesministerin der Verteidigung empfohlen wird, werden dem Suchenden zwar Unmengen von Stellen angeboten, allerdings haben diese sehr häufig nichts mit dem Gesuchten zu tun. Hier muss man sich mühsam durchklicken. Dafür kann man sein Praktikum und den Arbeitgeber direkt über das Portal bewerten.

Praktikumsbörsen im Internet
Praktika gehören heutzutage in jeden Lebenslauf. Sie sind besonders für junge Menschen das Sprungbrett zum Karrierestart. Das Sammeln von Fachwissen während des Studiums nützt nichts, wenn man am Ende nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Praxisbezug herzustellen. Wie aber findet man genau das Praktikum, das zu einem passt?

Nun, das Internet hat die Suche nach einem Praktikumsplatz deutlich vereinfacht. Es gibt die verschiedensten Suchmaschinen und Praktikumsbörsen, mit deren Hilfe sich das passende Praktikum für so ziemlich jeden finden lässt, egal ob Schüler, Student oder Absolvent. Je nach Fachrichtung sind natürlich nicht alle Angebote auch tatsächlich geeignet und auch die Bewerberzahlen für einzelne Stellen sind mitunter sehr groß. Trotzdem bieten die Portale jede Menge Vorzüge: Mit wenigen Klicks findet man alle verfügbaren Praktikumsplätze und die Suchergebnisse können auf Wunsch gefiltert werden – z.B. nach Zeitraum, Stadt oder Branche. Vergleich.org hat fünf Praktikumsbörsen getestet. Im Ratgeber verraten wir, was bei der Suche nach einem guten Praktikum wirklich wichtig ist – und wie man die richtige Stelle findet.

1. Was genau ist eigentlich ein Praktikum?

Praktika gibt es in ganz unterschiedlichen Bereichen – ob in der Schule, während des Studiums oder vor dem Berufseinstieg, so ziemlich jeder absolviert in seinem Leben mindestens ein Praktikum. Ganz allgemein handelt es sich bei Praktika um befristete Tätigkeiten, die der Vermittlung von Ausbildungsinhalten oder zur Berufsorientierung dienen sollen. Dennoch: Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Grob kann man 3 verschiedene Typen unterscheiden:

  1. Schulpraktika
  2. Pflichtpraktika
  3. freiwillige Prakitka

Die unterschiedlichen Praktikums-Arten wollen wir im Folgenden etwas genauer vorstellen.

1.1. Das Schulpraktikum

Das Schulpraktikum (auch Betriebspraktikum genannt) findet in der Schulzeit statt. Je nach Schulart und Bundesland variieren hier die Regelungen. Es ist im Lehrplan festgeschrieben und wird von den Schülern zwischen der 8. und 11. Klasse im Rahmen des Wirtschaft- und Recht-Unterrichts absolviert. Diese Schülerpraktika dauern selten länger als 14 Tage. Sie sollen dazu dienen, den Schülern ein Gefühl für die Arbeitswelt zu vermitteln und eine erste Orientierung hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu liefern.

1.2. Das Pflichtpraktikum

Von wegen Kaffeekochen: Ein Praktikum dient dazu, erste Berufserfahrung zu sammeln.

Von wegen Kaffeekochen: Ein Praktikum dient dazu, erste Berufserfahrung zu sammeln.

Es gibt eine ganze Reihe von Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Ein Vorpraktikum beispielsweise ist bei einigen Studiengängen wie etwa Maschinenbau häufig eine Zulassungsvoraussetzung. Es soll in erster Linie dem Studenten helfen herauszufinden, ob seine Studienwahl die richtige ist.

Bei den meisten anderen Studiengängen ist ein Praktikum dagegen sogar ein verpflichtender Teil des Studienablaufplans. Man nennt Sie daher auch Pflichtpraktika. Dabei sind sowohl Dauer als auch Inhalte des Praktikums in der Regel durch eine Praktikumsordnung vorgeschrieben. Der Student soll bei der Wahl seines Praktikums ein klares Berufsziel vor Augen haben, das einen Zusammenhang mit dem Studienfach erkennen lässt. Gerade bei Studienfächern mit weniger konkretem Berufsbezug wie Geschichte, Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften soll das Pflichtpraktikum dem Erwerb von berufsrelevanten praktischen Fähigkeiten dienen, z.B. in der Museumsarbeit, Pressearbeit u.ä.

1.3. Das freiwillige Praktikum

Jeder hat darüber hinaus die Möglichkeit, auch unabhängig von Schule oder Studium Praktika zu absolvieren. Diese freiwilligen Praktika bieten die Möglichkeit, sich beruflich auszuprobieren, Schlüsselqualifikation (sogenannte soft-skills) zu erwerben und nicht zuletzt nützliche Kontakte in der Berufswelt zu knüpfen. Sie werden vor allem dazu genutzt, berufliche Qualifikationen zu erwerben.

Soft-Skills sind persönliche, soziale und methodische Kompetenzen, die neben Ihren sonstigen Fähigkeiten und Qualifikationen („Hard-Skills“) für Ihren beruflichen Erfolg relevant sind:

persönliche Kompetenzen soziale Kompetenzen methodische Kompetenzen:
beziehen sich ausschließlich auf die eigene Person und den Umgang mit sich selbst beziehen sich auf den Umgang mit anderen Personen – Stichwort: Interaktion beziehen sich auf die Lernfähigkeit und das Entwicklungspotential der eigenen Person
  • Selbstvertrauen,
  • Disziplin,
  • Selbstbeobachtung, u.a.
  • Teamfähigkeit,
  • Empathie,
  • Menschenkenntnis, u.a.
  • Umgang mit Medien und Technik,
  • Problemanalyse und -lösung,
  • Motivation,
  • Effizienz, u.a.

Freiwillige Praktika unterscheiden sich von den Pflichtpraktika auch hinsichtlich ihrer Finanzierung (z.B. bei BAföG-Anspruch) und der Sozialversicherungspflicht. Genaueres dazu finden Sie unter Abschnitt 4.1.

Des Weiteren gibt es auch noch den Spezialfall der Auslandspraktika, die wir allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen Konditionen in diesem Ratgeber nicht ausführlich behandeln.

2. Wie finde ich das passende Praktikum?

Um den richtigen Praktikumsplatz zu finden, müssen Sie zunächst einmal wissen, was Sie eigentlich suchen. Dazu sollten Sie sich die Frage stellen: Was will ich mit dem Praktikum erreichen? Daraus können Sie dann erste Ansprüche ableiten, die Sie an Ihr Praktikum haben. Dazu zählen Erfahrungen, die Sie sammeln möchten, Abteilungen, die Sie kennenlernen wollen und nicht zuletzt das berufliche Ziel, welches Sie erreichen wollen. So verschaffen Sie sich eine erste Orientierung, die bei der Suche nach einem Praktikum weiterhilft. Damit können Sie beispielsweise gängige Branchenführer durchforsten oder im Internet recherchieren.

Darüber hinaus bieten aber Online Praktikumsbörsen die einfachste Möglichkeit, nach einem Praktikumsplatz zu suchen. Mit Hilfe verschiedener Filteroptionen lässt sich das Suchergebnis beispielsweise auf einen speziellen Fachbereich oder eine bestimmte Stadt eingrenzen. So erhalten Sie schnell einen Überblick über aktuell angebotene Stellen. Idealer Weise sollten sich die Aufgaben des Praktikums zumindest zum Teil mit den Kenntnissen decken, die Sie – z.B. im Studium – bereits erworben haben.

Haben Sie dann ein Angebot gefunden, dass Sie interessiert, sollten Sie sich ausreichend über die Firma informieren. Schließlich gibt es nicht wenige Firmen, bei denen Praktikumsplätze meist schon lange im Voraus vergeben sind.

Im Folgenden stellen wir Ihnen fünf der bekanntesten deutschen Praktikumsbörsen etwas genauer vor:

Besonderheit
PRAKTIKUM.INFOPRAKTIKUM.INFO Logo Sehr übersichtlich gestaltete Seite rund ums Praktikum, von den Machern von absolventa.de und trainee-gefluester.de. Es handelt sich dabei um Spezial-Jobbörsen für Studierende, Absolventen und die sogenannten Young Professionals, also Berufseinsteiger. Neben einer Suchmaske für Praktika kann man sich auch Angebote nach Fachrichtungen anzeigen lassen. Arbeitgeber präsentieren ihre Unternehmen in Profilen. Darüber hinaus informiert die Seite zu allen rechtlichen Themen rund ums Praktikum – etwa zum Mindestlohn oder zum Urlaubsanspruch. Das Karrieremagazin bietet außerdem Erfahrungsberichte und jede Menge Tipps zur Bewerbung.
meinpraktikum.delogo Sehr schön aufbereitete Seite mit einer großen Zahl an Praktikumsangeboten. Die gezielte Suche nach einer bestimmten Art von Praktikum ist hier etwas schwieriger gestaltet: das Suchergebnis besteht aus einer Übersicht aller Betriebe, die zu dem entsprechenden Fachbereich passen – mitunter bieten diese aber zum entsprechenden Zeitpunkt gar keine Praktika in dem Bereich oder am gesuchten Ort an. Hier muss man sich als Suchender oft erst durchklicken. Auch hier finden sich reichlich Infos rund ums Praktikum. Darüber hinaus können Praktikanten ihre Arbeitsstellen bewerten – so gewinnt man leichter einen Eindruck von der Qualität der angebotenen Praktika.
praktika.delogo Seite rund um Praktika, Auslandspraktika, Sprachreisen und ein Auslandsstudium. Besonders wer an internationalen Angeboten interessiert ist, wird hier schnell fündig. Daneben finden sich Erfahrungsberichte, Tipps und Ratgeber sowie ein Veranstaltungskalender, in dem Karrieremessen und Co. zu finden sind. Auf der Sucher nach einem Praktikum kann man auch ein Stellengesuch erstellen und sich so Unternehmen präsentieren.
UNICUM Karrierezentrumlogo UNICUM ist nicht nur ein Magazin, das jeder Student kennt. Im Online Karrierezentrum findet man neben Praktika auch Ausbildungsangebote, Nebenjobs und weitere Stellenangebote, die sie explizit an Studenten und Absolventen richten. Es kann ein Lebenslauf hinterlegt werden, wobei auch eine Verknüpfung mit einem bereits vorhandenen XING- oder Facebook-Profil möglich ist. Die meisten Stellen gibt es für wirtschaftliche und technische Studienrichtungen. Besonders interessant sind die Ratgeber rund um Karriere und Berufseinstieg. Ein kostenloser Jobtest hilft Schülern und Studenten bei der beruflichen Orientierung.
STUDENTJOBlogo Das Portal bietet – wie der Name schon sagt – hauptsächlich Jobs für Studenten, hat aber auch Praktika und Traineeships im Programm. Es ist in mehreren europäischen Ländern vertreten, z.B. den Niederlanden, Schweden, Großbritannien, Frankreich und Spanien. Suchende erstellen ein Profil und können sich damit direkt auf Angebote bewerben. Per Newsletter wird man über neue passende Stellen informiert. In einem Blog finden sich interessante Beiträge zu allem, was Studenten interessiert – von der Wohnungssuche, über Interviews mit Berufseinsteigern, verschiedene Unis bis hin zu Karrieretipps.

young-professionals

Unternehmen bewerben sich bei Kandidaten: StartupCVs
StartupCVs logo

Bei StartupCVs machen Unternehmen den Bewerbern ein Angebot.

Eine etwas andere Praktikumsbörse ist StartupCVs. Hier wird das Prinzip der klassischen Bewerbung einfach einmal umgedreht: Nicht Kandidaten bewerben sich bei einem Unternehmen, sondern Unternehmen machen möglichen Praktikanten ein Angebot. Auf der Suche nach einem Praktikum gibt erstellt man ein Profil. Dieses enthält Angaben zu den eigenen Präferenzen, wie Ort, Art der Tätigkeit oder das Entwicklungsstadium des Startups. Hier finden sich also ausschließlich junge Unternehmen, die oft noch in den Kinderschuhen stecken und bei denen man als Praktikant direkt an der weiteren Entwicklung teilhaben kann.

Die Bewerbungen werden bei StartupCVs als Service für die Unternehmen so vorsortiert und aufbereitet, dass es diesen leichter fällt, die passenden Kandidaten für ihre Stellen zu finden. So passen dann auch Bewerber und Stelle am Ende besonders gut zusammen, wenn die Vermittlung Erfolg hat.

3. Wie erkenne ich, ob ein Praktikum Qualität hat?

Ob ein Praktikum gut ist, dafür gibt es eine ganze Reihe Kriterien. Damit man nicht an jemanden gerät, der nur eine „billige“ Arbeitskraft braucht, haben wir eine Reihe von Tipps für Sie zusammengestellt, an denen Sie sich orientieren können.

3.1 Qualität und Arbeitsumfeld

Bereits im Prozess der Bewerbung sollten Sie sich Gedanken machen, ob die gewählte Stelle wirklich die richtige für Sie ist: Gab es ein Vorstellunggespräch, hat sich Ihr potentieller Arbeitgeber Zeit für Sie genommen und sich ausreichend mit Ihren Qualifikationen auseinandergesetzt? Bedenken Sie auch, dass Sie für eine längere Zeit in diesem Unternehmen arbeiten werden – Ihr Arbeitsumfeld sollte Ihnen also ein möglichst gutes Gefühl vermitteln.

3.2 Der Vertrag

Ihr Arbeitsverhältnis wird mit einem schriftlichen Vertrag festgehalten, der alle rechtlich relevanten Informationen über Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch und nicht zuletzt die Ausbildungsinhalte umfasst? Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

3.3 Praktikumsdauer

Praktika dauern unterschiedlich lange. Dies ist zunächst einmal abhängig von der Art des Praktikums. Zwischen 6 Wochen und 12 Monaten ist im Prinzip alles möglich. Bedenken Sie bei der Dauer Ihres Praktikums, welche Ausbildungsinhalte vermittelt werden sollen. Wollen Sie nur kurz in eine bestimmte Art von Betrieb hineinschnuppern oder tatsächliche Arbeitserfahrung sammeln? Wählen Sie ein Praktikum, dass Ihrem jeweiligen Ausbildungsziel entspricht!

3.4 Vergütung

Die Vergütung, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber angeboten wird, sollte fair und leistungsgerecht sein. Bei einem freiwilligen Praktikum ist eine Vergütung sogar vorgeschrieben. Pflichtpraktika müssen dagegen nicht bezahlt werden – hier sollten Sie darauf achten, dass Ihnen zumindest keine Mehrkosten entstehen.

Studienrichtung durchschnittliche Dauer des Praktikums übliche Vergütung (brutto) pro Monat
Naturwissenschaften und Mathematik 4 Monate 610 €
Pädagogik ca. 5 Monate 433 €
Sozialwissenschaften und Psychologie 5 – 6 Monate 514 €
Rechts- und Verwaltungswissenschaften ca. 10 Monate 898 €
Geistes- und Kulturwissenschaften ca. 4 Monate 440 €
Wirtschaftswissenschaften ca. 4 Monate 657 €

* Die Zahlen beziehen sich auf eine Studie des DGB aus dem Jahr 2011.

3.5 Betreuung

Werden Sie am ersten Arbeitstag in Ihre Rechte und Pflichten eingewiesen? Steht Ihnen ein Betreuer zur Seite, der Sie während Ihres Praktikums begleitet? Auf jeden Fall sollten Sie bei Ihrem Praktikum einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner haben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.

3.6 Aufgabenvielfalt

Während Ihres Praktikums sollten Sie die Möglichkeit haben, in verschiedene Aufgabenbereiche hineinzuschnuppern. Das Praktikum soll dazu dienen, dass Sie komplexe Fähigkeiten erlernen – Ihre Tätigkeiten sollten dementsprechend auch anspruchsvoll sein. Im Idealfall bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen auch die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen!

3.7 Arbeitseinsatz

Praktikanten sind keine vollwertigen Arbeitskräfte! Lassen Sie sich nicht als Ersatz für eine Vollzeitstelle einspannen – Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Ihr Praktikum seinen Zweck erfüllt. Es soll Ihnen schließlich die Möglichkeit geben, sich beruflich zu orientieren und neue, berufsrelevante Fähigkeiten zu erwerben.

3.8 Feedback

Eine Rückmeldung zu Ihrer Tätigkeit ist wichtig – wie sonst sollten Sie wissen, was Sie richtig machen und wo Sie sich noch verbessern können? Spätestens nach der Hälfte Ihres Praktikums sollte es ein auswertendes Gespräch mit Ihrem Mentor geben.

3.9 Arbeitszeugnis

Als Praktikant haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses sollte neben einer Bewertung Ihrer Fähigkeiten und persönlichen Kompetenzen auch die Ausbildungsinhalte, die Dauer und das Ziel des Praktikums darlegen.

In aller Regel werden Sie kaum ein Praktikum finden können, dass wirklich alle dieser Kriterien zu 100 % erfüllt. Gerade bei kleineren Unternehmen müssen Sie eventuell Abstriche hinnehmen, da diese sich aufgrund mangelnder Ressourcen im finanziellen oder personellen Bereich ggf. nicht mehr leisten können. Das muss jedoch nicht heißen, dass es sich bei diesen Praktikumsstellen automatisch um schlechte Angebote handelt. Letztendlich müssen Sie als Bewerber viele verschiedene Faktoren in Ihre Entscheidung für oder gegen ein Praktikum miteinbeziehen. Wichtig ist, dass zumindest die Rahmenbedingungen des Praktikums stimmen.

4. Praktikumsbörsen im Test: Wo ist der Unterschied zwischen Praktikum, Traineeship und Volontariat?

Beinahe jeder Journalist absolviert während seiner Ausbildung ein Volontariat - z.B. bei einer Zeitung, einem Fernsehsender oder einer Presseagentur.

Beinahe jeder Journalist absolviert während seiner Ausbildung ein Volontariat – z.B. bei einer Zeitung, einem Fernsehsender oder einer Presseagentur.

Neben den oben vorgestellten klassischen Arten des Praktikums hat sich in den letzten Jahren eine neue Beschäftigungsform entwickelt, die dem Praktikum in gewisser Hinsicht nahe steht. Unter der englischen Bezeichnung Trainee bieten zahlreiche Unternehmen besondere Berufseinstiegsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen, die darauf zielen, Nachwuchsführungskräfte systematisch aufzubauen (= engl. „training on the job“). Daher besteht bei einer Trainee-Stelle in aller Regel eine größere Chance auf eine spätere Übernahme durch den jeweiligen Betrieb, auch wenn es dafür keinen Rechtsanspruch gibt.

Zwar sammelt man auch während eines Traineeship jede Menge Praxiserfahrung, im Gegensatz zu gewöhnlichen Praktika sind die Programme aber sehr viel stärker strukturiert, um auf die zukünftigen Aufgaben vorbereiten. Da sich die Programme an Hochschulabsolventen richten, ist auch die Bezahlung meist besser als bei einem gewöhnlichen Praktikum.

Zu beachten bleibt allerdings, dass es keine speziellen gesetzlichen Regelungen zu Traineeships gibt. Aus der Bezeichnung der Tätigkeit lässt sich daher kein Rechtsanspruch ableiten. Angehende Trainees sollten also auf der Hut sein. Ähnlich wie ein Traineeship, allerdings meist auf Wissenschaft, Kultur und Medien beschränkt, gibt es auch noch sogenannte Volontariate, beispielsweise für Journalisten. Diese vermitteln ebenfalls gezielt solche Inhalte, die zur die anschließenden Ausübung eines Berufs berechtigen.

Traineeships und Volontariate dauern in der Regel länger als normale Praktika. Meist dauern sie mindestens 6 Monate. Häufig handelt es sich aber um eine Ausbildung von einem bis zu zwei Jahren Länge.

Tipp: Schrecken Sie nicht vor einem Traineeship bei kleinen und eher unbekannten Firmen zurück. Die Programme von renommierten Firmen stehen nur den besten Absolventen offen, die Bewerberzahlen sind hoch. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen durchlaufen Sie während Ihrer Ausbildung sämtliche Stationen der Firma und können so besonders vielfältige Erfahrungen sammeln.

5. Wie unterscheiden sich Praktikanten, Arbeitnehmer und Auszubildende?

Bewerbungsfoto – ja oder nein?

Ein Bewerbungsfoto ist heute bei den meisten Berufen kein Muss mehr. Dennoch: Ein professionelles Foto hilft dem Personaler, sich ein Bild von Ihrer Person zu machen und Sie bleiben leichter im Gedächtnis. Allerdings sollten Sie die Bilder beim Fotografen machen lassen und keine privaten Schnappschüsse verwenden. Sind die Bilder älter als zwei Jahre oder haben Sie sich stark verändert, ist es Zeit für neue Fotos.

Praktikanten haben in der Arbeitswelt einen rechtlichen Sonderstatus. Auch wenn sich ihre Rechte und Pflichten zum Teil mit denen von anderen Beschäftigten überschneiden, handelt es sich bei einem Praktikanten doch weder um einen Arbeitnehmer, noch um einen Auszubildenden.

  • Auszubildende stehen in einem geregelten und vollständigen Ausbildungsverhältnis, das zur Ausübung eines anerkannten Lehrberufs qualifiziert. Dabei werden sowohl berufliche Grundkenntnisse als auch fachspezifische Fähigkeiten erworben, die im späteren Beruf nötig sind. Welche Berufe eine solche Berufsausbildung erfordern, wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) oder durch das zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt.

Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen, die zu einem Beruf qualifizieren, handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Ausbildung. Dazu zählen u.a. Praktika und Traineeships. Ein Praktikant ist aber auch kein vollwertiger Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmer sind durch einen Arbeitsvertrag weisungsgebunden und damit in persönlicher Abhängigkeit dazu verpflichtet, ihre Arbeitskraft entsprechend der Weisungen ihres Arbeitgebers im betrieblichen Interesse einzusetzen. Dagegen müssen Praktikanten vorrangig zum Zweck der Ausbildung eingesetzt werden. Ihre erbrachte Arbeitsleistung muss wesentlich der Vermittlung solcher Inhalte dienen, die zur späteren Ausübung einer beruflichen Tätigkeit qualifizieren.

Hinweis: Wird ein Praktikant nicht zum Zweck der Ausbildung beschäftigt und steht stattdessen die Arbeitsleistung im Vordergrund, befindet er sich rechtlich gesehen in einem Arbeitsverhältnis und hat dementsprechend die gleichen Ansprüche auf eine gerechte Bezahlung wie andere reguläre Arbeitnehmer auch.

6. Welche rechtlichen Bestimmungen gelten rund ums Praktikum?

Das muss alles rein in den Vertrag:
  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Ort des Praktikums
  • Inhalte des Praktikums
  • Höhe der Vergütung
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsregelungen
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen, die auf das Praktikum anzuwenden sind

Vor Beginn eines jeden Praktikums sollte stets eine Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb stattfinden, in der geklärt wird, was beide Parteien voneinander erwarten. Besteht dahingehend Klarheit, wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Was dabei zu beachten ist, haben wir einmal kurz zusammengefasst.

Hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen muss man zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterscheiden, da diese rechtlich gesehen eine unterschiedliche Stellung haben.

6.1. Pflichtpraktika

Pflichtpraktika sind ein Teil des Studiums und gehören damit zu Ihrer Ausbildung. Deshalb gilt:

  • es besteht kein Urlaubsanspruch
  • Vergütung bleibt sozialversicherungsfrei
  • Vergütung wird auf BAföG angerechnet

Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotzdem Urlaub, müssen Sie beachten, dass die Anzahl der in der Praktikumsordnung vorgeschriebenen Arbeitstage dennoch eingehalten wird. Aufpassen müssen Sie auch bei der Krankenversicherung. Bis zum 25. Geburtstag können gesetzlich versicherte Studenten über die Eltern mitversichert werden. Wenn die Vergütung jedoch einen Betrag von 450 € (Stand 2014) übersteigt, kann es sein, dass Sie aus der günstigen Familienversicherung herausfallen und sich selbständig versichern müssen.

Praktikumsart Besonderheiten
Pflichtpraktikum ohne Vergütung
  • keine gesonderten Sozialversicherungsbeiträge
  • BAföG-Anspruch bleibt erhalten
  • Familienversicherung möglich (bis 25 Jahre)
Pflichtpraktikum mit Vergütung weniger als 450 €
  • keine gesonderten Sozialversicherungsbeiträge
  • BAföG-Anspruch bleibt erhalten, Vergütung wird auf Förderbedarf angerechnet
  • Familienversicherung möglich (bis 25 Jahre)
  • kein Urlaubsanspruch
Pflichtpraktikum mit Vergütung mehr als 450 €
  • keine gesonderten Sozialversicherungsbeiträge
  • BAföG-Anspruch bleibt erhalten, Vergütung wird auf Förderbedarf angerechnet
  • entweder studentische Krankenversicherung (bis max. 37 Jahre) od. freiwillige Krankenversicherung

Hinweis: Die rechtlichen Bestimmungen für Pflichtpraktika gelten nur für den in der Studienordnung vorgeschriebenen Zeitraum. Wird ein achtwöchiges Praktikum verlangt, Sie absolvieren aber ein zehnwöchiges, dann gelten für die letzten beiden Wochen die Bestimmungen für ein freiwilliges Praktikum!

6.2. Freiwillige Praktika

Freiwillige Praktika werden rechtlich gesehen genauso behandelt wie sonstige Arbeitsverhältnisse. Es gilt:

  • laut §26 des BBiG (Berufsbildungsgesetz) besteht Anspruch auf eine Vergütung
  • es besteht ggf. Sozialversicherungspflicht

Dauert das Praktikum weniger als 3 Monate und beträgt die monatliche Vergütung weniger als 450 €, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert, handelt es sich nicht mehr um eine um eine geringfügige Beschäftigung. Dabei zahlt der Arbeitgeber pauschal einen Beitrag zu Kranken- und Rentenversicherung, der Arbeitnehmeranteil entfällt. Bei einem höheren Praktikumsentgelt besteht ab einer Praktikumsdauer von mehr als 3 Monaten Sozialversicherungspflicht wie für einen Arbeitnehmer. Darüber hinaus fällt wie bei Pflichtpraktika beim Überschreiten der Einkommensgrenze von 450 € im Monat die kostenlose Familienversicherung weg, so dass Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Praktikumsart Besonderheiten
freiwilliges Praktikum unter 3 Monaten mit Vergütung unter 450 €
  • keine Sozialversicherungspflicht
  • Familienversicherung möglich (bis 25 Jahre)
  • BAföG-Anspruch nur bei Teilzeit oder wenn das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet
  • anteiliger Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz
freiwilliges Praktikum länger als 3 Monate mit Vergütung unter 450 €
  • Sozialversicherungspflicht wie bei geringfügiger Beschäftigung (nur Arbeitgeber-Pauschale)
  • Familienversicherung möglich (bis 25 Jahre)
  • BAföG-Anspruch nur bei Teilzeit oder wenn das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet
  • anteiliger Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz
freiwilliges Praktikum länger als 3 Monate mit Vergütung über 450 €
  • Sozialversicherungspflicht wie Arbeitnehmer
  • entweder studentische Krankenversicherung (bis max. 37 Jahre) od. freiwillige Krankenversicherung
  • BAföG-Anspruch geht verloren
  • anteiliger Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz

Hinweis: Die Vergütung bei einem freiwilligen Praktikum wird – wie bei allen normalen Beschäftigungsverhältnissen – bei der Einkommenssteuer angerechnet.

7. Vergütung – Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Schluss mit „Generation Praktikum“

Mit der Einführung des Mindestlohns soll die sogenannte „Generation Praktikum“ abgeschafft werden. Junge Hochschulabsolventen hangeln sich häufig von einem schlecht oder gar nicht bezahlten Praktikum zum nächsten, obwohl sie auf der Suche nach einer Festanstellung sind. Dabei steht oft die Überbrückung von Lücken im Lebenslauf im Vordergrund. Dies wurde mitunter ausgenutzt, um risikofrei billige Arbeitskräfte einzustellen. Der Mindestlohn soll diese Missstände beseitigen und die Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen.

Seit 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 € pro Stunde. Neben vielen anderen Arbeitnehmern können davon auch Praktikanten profitieren.

Anwendung findet die Regelung jedoch nicht bei allen Praktika. Grundsätzlich gilt sie nur für freiwillige Praktika, da nur hier auch ein Vergütungsanspruch besteht. Dauert das Praktikum weniger als drei Monate, entfällt für den Arbeitgeber die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns. Hier sind Kosten und Aufwand für die Einarbeitung eines Praktikanten meist zu hoch, so dass es sich für das Unternehmen nicht lohnen würde, den Praktikanten einzustellen.

Ein Anspruch auf Mindestlohn besteht daher erst, wenn der Praktikant auch einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg leisten kann, was erst bei einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis der Fall ist. Darüber hinaus muss der Praktikant mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Ausnahmen von der Regelung gibt es nicht. In einigen wenigen Branchen gibt es allerdings eine Übergangsphase, während derer der Lohn stufenweise erhöht wird.

In unserer Tabelle haben wir noch einmal übersichtlich zusammengefasst, wer einen Anspruch auf Mindestlohn hat und wer nicht:

Praktikumsart Praktikumsdauer Mindestlohn – ja oder nein?
Schulpraktikum irrelevant nein
Freiwilliges Praktikum in den Schulferien (Praktikant unter 18 Jahre) irrelevant nein
Pflichtpraktikum entsprechend Studienordnung nein
Pflichtpraktikum länger als in der Studienordnung vorgeschrieben, mehr als 3 Monate ja (nach Ende der vorgeschriebenen Praktikumsdauer ab dem 4. Monat)
Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate nein
Freiwilliges Praktikum mehr als 3 Monate ja (ab dem 4. Monat)

8. Probezeit und Kündigungsfristen

8.1. Probezeit

Auch Praktikanten haben eine Probezeit. Deren Dauer richtet sich nach der Länge des vereinbarten Praktikumsverhältnisses. Sie wird mit dem Arbeitgeber individuell vereinbart, sollte allerdings angemessen sein. Bei einem dreimonatigen Praktikum z.B. beträgt die Probezeit in der Regel zwei Wochen. Bei längeren Praktika sollte sie zwischen einem und 4 Monaten dauern.

Hierfür gelten die §§ 20 und 26 im Bundesausbildungsgesetz.

8.2. Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterzeichnet sein, sonst ist sie unwirksam.

Sind sich beide Parteien einig, dass sie das Praktikumsverhältnis vorzeitig beenden wollen, genügt auch ein Aufhebungsvertrag. Darin wird schriftlich festgehalten, dass man getrennte Wege geht. Bei einem Aufhebungsvertrag ist man nicht an Fristen gebunden, was die Beendigung des Praktikums betrifft. Er tritt in Kraft, sobald beide Parteien unterschrieben haben.

Folgende Fristen und Bedingungen gelten für Praktikanten:

Kündigungsart Besonderheiten
Aufhebungsvertrag in Übereinstimmung beider Parteien jederzeit möglich
ordentliche Kündigung während der Probezeit beiderseits fristlos ohne Angabe von Gründen möglich
ordentliche Kündigung nach der Probezeit
  • von Praktikantenseite jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich
  • von Arbeitgeberseite nur unter Angabe wichtiger Gründe (z.B. häufiges Zuspätkommen trotz Abmahnung) möglich
  • Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen
fristlose Kündigung nach der Probezeit beiderseits nur wenn eine Fortführung des Praktikums unzumutbar ist (z.B. bei Diebstahl, rassistischem Verhalten, Betriebsstillegung, Gefährdung für Leib und Leben usw.)

9. Die Studentische Krankenversicherung

Für Studenten, die entweder die Alters- oder die Einkommensgrenze überschreiten, gibt es die sogenannte studentische Krankenversicherung. Diese hat günstigere Konditionen als die reguläre Krankenversicherung. Die Beiträge sind bundesweit einheitlich bei allen Krankenkassen. Aktuell sind das 79,82 € pro Monat (Stand 2015), wenn Sie noch unter 23 sind. Ab dem 23. Lebensjahr zahlen Sie 81,31 €. Die studentische Krankenversicherung endet in der Regel mit dem 30. Geburtstag oder dem Ablauf des 14. Fachsemesters, spätestens jedoch mit dem Erreichen des 37. Lebensjahrs.

Ob man als freiwilliger Praktikant noch einen Anspruch auf die günstigere studentische Krankenversicherung hat, ist abhängig davon, ob das Praktikum während des Studiums absolviert wird.

10. Welchen Nutzen bringt ein Praktikum?

10.1 Für wen lohnt sich ein Praktkum?

Ein gutes Arbeitszeugnis nach einem erfolgreichen Praktikum hilft Ihnen, sich potentiellen Arbeitgebern von Ihrer besten Seite zu präsentieren.

Ein gutes Arbeitszeugnis nach einem erfolgreichen Praktikum hilft Ihnen, sich potentiellen Arbeitgebern von Ihrer besten Seite zu präsentieren.

Ohne Praxiserfahrung ist es heutzutage so gut wie unmöglich, einen Job zu finden. Praktika werden von den meisten Arbeitgebern mittlerweile vorausgesetzt. Zwar gilt ein Studium als berufsqualifizierender Abschluss, allerdings sind die meisten Studiengänge eher praxisfern gestaltet, weshalb es sich lohnen kann, auch nach dem Studium noch ein Praktikum zu absolvieren. Gerade wenn man sich einem Arbeitsfeld zuwenden möchte, das nicht oder nicht direkt Teil des Studiums war, ist ein Praktikum unumgänglich.

  • Persönliche Stärken und Schwächen können sich während eines Praktikums besser herauskristallisieren.
  • Der Einstieg in das Berufsleben fällt nach einem Praktikum leichter als bei einem direkten Übergang von der Uni in den Beruf.
  • Wer als Quereinsteiger in einer fachfremden Branche Fuß fassen möchten, ist mit einem Praktikum gut beraten.
  • Ein Praktikum bietet die Möglichkeit, sich für eine anschließende Übernahme in eine Festanstellung zu qualifizieren.

Hinweis: Für Praktika nach dem Studium gilt, lieber nur wenige absolvieren, die einen gezielten Nutzen für die berufliche Weiterentwicklung haben. Wer zu viele Praktika nach dem Studium absolviert, signalisiert dem potentiellen Arbeitgeber leicht, dass er nicht weiß, was er wirklich will.

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10.2 Drei Tipps, wie Sie das meiste aus Ihrem Praktikum herausholen

  1. Vereinbaren Sie noch vor Beginn des Praktikums konkrete Ausbildungsinhalte und lassen Sie diese schriftlich festhalten! Fragen Sie aktiv danach, in verschiedenen Abteilungen eingesetzt zu werden!
  2. Achten Sie darauf, dass die Tätigkeitsbereiche Ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechen! Aufgaben sollten Sie fordern, aber nicht überfordern. Geben Sie bei regelmäßigen Gesprächen daher ehrliches Feedback, wenn Sie Probleme haben – nur so kann Ihr Arbeitgeber abschätzen, wie er Sie am besten einsetzen kann.
  3. Zeigen Sie Engagement! Wenn mal nichts zu tun ist, sollten Sie fragen, wie Sie mit den Leerlaufzeiten umgehen sollen oder eigenständig Vorschläge machen, wie Sie die Zeit sinnvoll nutzen können!

11. Tipps zur Bewerbung

Ist ein passendes Praktikumsangebot gefunden, geht es anschließend an das Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen. Diese müssen vollständig und aussagekräftig sein. Aber was heißt das?

Stolperfalle Das sollten Sie beachten:
Inhalt der Bewerbungsmappe Das muss drin sein:
  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse

Folgende Inhalte sind empfehlenswert:

  • Deckblatt
  • Bewerbungsfoto

Nur beilegen, wenn gefordert:

  • extra Motivationsschreiben
  • Arbeitsproben
Anschreiben
  • entscheidend bei der ersten Durchsicht Ihrer Bewerbungsunterlagen
  • muss Interesse wecken
  • hervorheben, warum man sich speziell auf diese Stelle beworben hat
  • eigene Fähigkeiten unterstreichen
  • No-Go: Massenbewerbung!
Bewerbung online oder per Post
  • verschiedene Möglichkeiten: Onlineformular des Unternehmens, E-Mail, Postweg
  • bevorzugte Bewerbungsform des Unternehmens beachten
  • auch bei Online-Bewerbung gleiche Maßstäbe wie für Papierbewerbung
Vorstellungsgespräch
  • meist niedrigere Ansprüche als bei Festanstellung / Ausbildungsstelle
  • höflich sein
  • auf ein angemessenes Erscheinungsbild achten
Nachfragen oder nicht
  • Firma meldet sich in der Regel zuerst
  • Nachfrage erst nach mehrwöchiger Wartezeit sinnvoll

Noch mehr hilfreiche Tipps hat die Website karrierebibel.de zusammengestellt.

Ergänzend zu unserem Vergleich empfehlen wir Ihnen folgende Praktikumsbörsen Tests: